Prozess in Leer  Bilder mit Hakenkreuzen verschickt – Mann zeigt sich reumütig

Johann Vehndel
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Von Johann Vehndel
| 05.09.2023 07:23 Uhr | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Der Mann musste sich vor dem Leeraner Amtsgericht verantworten. Foto: Ortgies
Der Mann musste sich vor dem Leeraner Amtsgericht verantworten. Foto: Ortgies
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In einer Chatgruppe hatte ein junger Mann Bilder von Hakenkreuzen mit NSDAP-Beschriftung verschickt. Jetzt musste er sich vor Gericht verantworten.

Leer - Ein 24-jähriger Mann musste sich jetzt vor dem Amtsgericht in Leer wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verantworten. Laut der Anklage hatte der heute in Westerstede wohnende im November 2019 in Uplengen in eine Whatsapp-Gruppe Hakenkreuze mit NSDAP-Beschriftungen geschickt.

Mit Beginn der Verhandlung ergriff der Rechtsanwalt des Angeklagten das Wort. Er legte ein umfassendes Geständnis für seinen Mandanten ab. Demnach sei es eine große Dummheit und eine unreife Handlung des heute 24-Jährigen gewesen, wobei er die Tragweite mittlerweile verstanden habe. Nach Einleitung des Ermittlungsverfahrens habe der Westersteder die Sache auch mit seiner Familie besprochen. Auf Nachfrage der Richterin, was er denn nun genau wem gechattet hatte, machte auch hierzu der Rechtsanwalt Angaben. In eine Geburtstagsgruppe seien zusätzlich Aussagen wie „willst du Spaß, brauchst du Gas“ und „Lokomotive nach Auschwitz“ geschrieben worden.

Widerspruch gegen Strafbefehl eingelegt

In erster Linie hatte der Rechtsanwalt Widerspruch gegen den Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Aurich eingelegt, da der Angeklagte einen Strafbefehl mit einer Geldstrafe über 40 Tagessätze in Höhe von je 40 Euro erhalten hatte. Weil sich der Angeklagte vor dem Strafgericht von seiner Tat distanziert hatte und angab, dass so etwas auch nie wieder vorkäme, beantragte der Rechtsanwalt eine Einstellung des Verfahrens, zumal keine Vorstrafen gegen den Westersteder vorlagen.

Das Gericht folgte schließlich, nach Einvernehmen mit der Staatsanwaltschaft dem Antrag und stellte das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage in Höhe von 600 Euro ein.

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