Prozess wegen Exhibitionismus  Onaniert oder nur gepinkelt? – 54-Jähriger vor Gericht

| | 07.09.2023 15:14 Uhr | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Vor dem Amtsgericht Aurich ging es am Donnerstag um Erregung öffentlichen Ärgernisses. Foto: Archiv/Ortgies
Vor dem Amtsgericht Aurich ging es am Donnerstag um Erregung öffentlichen Ärgernisses. Foto: Archiv/Ortgies
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Ein 54-jähriger Auricher soll Weihnachten 2022 auf der Straße vor einem Passanten und dessen zweijähriger Tochter onaniert haben. Er hält das für ein Missverständnis.

Aurich - Hat er onaniert oder uriniert? Das ist die entscheidende Frage in einem Strafverfahren gegen einen 54-jährigen Auricher. Der Mann soll sich am späten Nachmittag des 1. Weihnachtstags 2022 am Hoheberger Weg in Aurich vor den Augen eines Passanten und dessen zweijähriger Tochter selbst befriedigt haben. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Erregung öffentlichen Ärgernisses vor. Am Donnerstag musste sich der mutmaßliche Exhibitionist vor dem Strafrichter am Amtsgericht Aurich verantworten.

Der Angeklagte, der wegen einer Hirnschädigung von einem Sozialarbeiter betreut wird, kann der Verhandlung nur mit Mühe folgen. Er wirkt ungepflegt, seine Aussprache klingt verwaschen. Er hat keinen Schulabschluss, keine Ausbildung und keinen Job. Sein Verteidiger Arno Saathoff gibt eine Erklärung ab: Sein Mandant lebe überwiegend auf der Straße. „Da wird das Geschäft draußen erledigt.“ Am Tattag habe der Mann Alkohol getrunken und Druck auf der Blase verspürt. Daher sei er von der Parkbank aufgestanden und habe mit dem Rücken zum Gehweg uriniert. „Als er gerade fertig war, kam ein Mann mit Kinderwagen vorbei.“ Zu diesem Zeitpunkt sei sein Mandant gerade fertig gewesen und habe sich mit offener Hose wieder umgedreht. „Beim Abschütteln stand er mit seinem Gemächt in Richtung Gehweg“, so Saathoff. Womöglich habe er dabei auch eine Vor- und Zurückbewegung an seinem Glied ausgeführt. Das sei jedoch kein Onanieren gewesen. „Erleichtern Sie sich häufiger an einer Parkbank oder an einem Baum?“, fragt Richter Hartmann. Das bejaht der Angeklagte.

Ein Urteil fällt am Donnerstag noch nicht, da der Zeuge – der Mann, vor dessen Augen der 54-Jährige onaniert haben soll – trotz nachweislich zugestellter Vorladung nicht erschienen ist. Die Verhandlung muss daher vertagt werden. Dann soll der Zeuge von der Polizei vorgeführt werden. Das Gericht verhängt zudem ein Ordnungsgeld in Höhe von 150 Euro. Die Schuldfähigkeit des Angeklagten ist wegen seiner Hirnschädigung vermindert. Daher kann er auf ein mildes Urteil hoffen. Der Fortsetzungstermin steht noch nicht fest.

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