Aurich/Hannover
Gutachten zum Bahnausbau kommt Ende Januar
Das Land Niedersachsen fördert die Reaktivierung von Bahnstrecken im Land. Je nach Ergebnis einer Analyse könnte die Strecke Aurich-Emden für den Personenverkehr wiederbelebt werden. Die Entscheidung fällt in der ersten Jahreshälfte.
Aurich/Hannover - In rund vier Wochen wird die Kosten-Nutzen-Analyse zur Reaktivierung der Bahnstrecke Aurich-Emden für den Personenverkehr abgeschlossen sein. Das teilte das Wirtschaftsministerium in Hannover am Montag auf Anfrage mit. „Wir erwarten das Ergebnis für Ende Januar, Anfang Februar“, sagte Pressesprecher Stefan Wittke der OZ. Das Ministerium lässt acht stillgelegte Bahnstrecken in Niedersachsen untersuchen. Die Strecke nach Aurich, auf der zurzeit nur Güterzüge fahren, gilt als diejenige mit dem größten Fahrgastpotenzial.
Externe Gutachter untersuchen, ob der Nutzen die Kosten der Reaktivierung für den Personenverkehr rechtfertigt. Dabei spielen Faktoren wie Zustand der Gleise, Kosten für Schallschutz und Elektrifizierung, Pendlerströme und Entlastung der Straßen eine Rolle. Welche der acht untersuchten Strecken tatsächlich mit Landesmitteln reaktiviert werden, darüber entscheidet Wirtschaftsminister Olaf Lies (SPD) laut Ministeriumssprecher Wittke in der ersten Jahreshälfte.
Bis 2018 höchsten zwei Reaktivierungen
Der Minister stützt sich dabei auf die Empfehlung eines Lenkungskreises, in dem unter anderem Landtagsabgeordnete, Vertreter der Kommunen (darunter der Landkreis Aurich), der Landesnahverkehrsgesellschaft und des Fahrgastverbandes Pro Bahn sitzen. Dieses Gremium hatte auch schon die acht Strecken ausgesucht, die jetzt untersucht werden.
In dieser Legislaturperiode (bis 2018) können laut Wittke höchstens zwei Strecken reaktiviert werden. „Das heißt aber nicht, dass die anderen aus dem Rennen sind.“ Wenn sie die Wirtschaftlichkeitsprüfung der Gutachter bestehen, kommen sie auf die Warteliste. Sollte sich das Ministerium für die Reaktivierung der Strecke nach Aurich für den Personenverkehr entscheiden, würde das Land 75 Prozent der Kosten übernehmen.