Hamburg  Nach AfD-Klage wegen Osnabrücker Schultheater: Das sagt Kultusministerin Hamburg

Marie Busse
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Von Marie Busse
| 12.09.2023 17:42 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Die AfD Niedersachsen hatte wegen eines Schultheaters das Kultusministerium verklagt. Foto: dpa/Markus Scholz
Die AfD Niedersachsen hatte wegen eines Schultheaters das Kultusministerium verklagt. Foto: dpa/Markus Scholz
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Die AfD sah in einem Osnabrücker Schultheater eine Neutralitätsverletzung des Staates. Die Partei klagte gegen das Niedersächsische Kultusministerium – und verlor. Trotz des juristischen Sieges ihres Hauses ist Ministerin Julia Willie Hamburg alarmiert.

In Schulen dürfen politische Theater aufgeführt werden – das ist das vorläufige Ergebnis einer juristischen Auseinandersetzung zwischen der AfD Niedersachsen und dem Kultusministerium des Landes. Die Partei hatte gegen die Aufführung des Theaterstücks „Danke dafür, AfD“ an der Gesamtschule Schinkel im Jahr 2019 geklagt und verloren.

Für die niedersächsische Kultusministerin Julia Willie Hamburg (Grüne) kommt das Urteil nicht überraschend, wie sie unserer Redaktion mitteilte: „Das Ergebnis der Verhandlung war zu erwarten.“ Besorgt ist sie dennoch: „Wir beobachten zunehmend, dass diese Partei versucht, Einfluss auf Schulen und junge Menschen zu nehmen. Mit derartigen Klagen will sie Deutungshoheit erlangen.“ Schule sei ein zentraler Ort, um Mündigkeit zu fördern. Daher müssten auch gesellschaftliche Veränderungen, Krisen und Konflikte in der Schule thematisiert werden.

Die AfD hingegen wirft Lehrern eine unzulässige Beeinflussung vor. Im konkreten Fall sahen die Rechtspopulisten das Neutralitätsgebot der Lehrer verletzt. Danach sind Beamte – also auch Lehrer – verpflichtet, ihre Aufgaben unparteiisch zu erfüllen und sich bei politischen Äußerungen zurückzuhalten. Im Theaterstück sei dagegen verstoßen worden.

Dieser Argumentation folgte das Gericht nicht. Bei dem Theaterstück handle es sich nicht um eine politische Meinungsäußerung von Lehrern. Die Schüler hätten das Theaterstück selbst erarbeitet und das sei von der Kunstfreiheit gedeckt.

Trotz dieses juristischen Dämpfers zeigte sich die AfD Niedersachsen unmittelbar nach dem Prozess zufrieden: „In den letzten vier Jahren gab es kein ähnliches Stück an Schulen in Niedersachsen“, sagte Vize-Chef Stephan Bothe. Weitere Klagen der Partei gegen das Kultusministerium liegen nach Angaben des Ministeriums nicht vor.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Partei teilte unserer Redaktion mit, dass sie noch nicht über Rechtsmittel entschieden habe.

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