Berufung vom Landgericht abgelehnt  33-jähriger Todesfahrer muss ins Gefängnis

Franz-Josef Höffmann
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Von Franz-Josef Höffmann
| 13.09.2023 15:33 Uhr | 1 Kommentar | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Die Berufung wurde vom Oldenburger Landgericht abgelehnt. Foto: Archiv/dpa
Die Berufung wurde vom Oldenburger Landgericht abgelehnt. Foto: Archiv/dpa
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Die Berufung eines 33-Jährigen aus Wilhelmshaven, der betrunken eine Pedelec-Fahrerin totgefahren hat, wurde vom Oldenburger Landgericht abgelehnt. Jetzt muss er ins Gefängnis.

Wilhelmshaven/Oldenburg - Jetzt steht es endgültig fest: Der 33-Jährige aus Wilhelmshaven, der am 15. Mai vorigen Jahres in Nordenham volltrunken eine 67-jährige Pedelec-Fahrerin totgefahren hatte, muss ins Gefängnis. Das Urteil ist rechtskräftig geworden. Das bestätigte das Oldenburger Landgericht.

Das Nordenhamer Amtsgericht hatte den Angeklagten erstinstanzlich wegen fahrlässiger Tötung und vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs zu eineinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Gegen dieses Urteil hatte der Angeklagte Berufung eingelegt. Er wollte nicht ins Gefängnis und begehrte in der Berufungsverhandlung vor dem Oldenburger Landgericht eine Bewährungsstrafe. Doch daraus wurde nichts. Die Berufung des Angeklagten wurde verworfen.

Betrunken die Kontrolle übers Auto verloren

Der 33-Jährige hatte sich am Morgen des Tattages mit Freuden in Nordenham betrunken und wollte um die Mittagszeit zurück nach Wilhelmshaven fahren. Er hatte einen Atemalkoholwert von 3,18 Promille und einen Blutalkoholwert von knapp 2,5 Promille gehabt.

Auf einer Straße in Nordenham verlor er dann mit weit überhöhter Geschwindigkeit die Kontrolle über sein Fahrzeug, überfuhr mehrere Leitpfosten und prallte in einer 70er Zone mit einer Geschwindigkeit zwischen 100 und 150 Stundenkilometern frontal mit der Pedelec-Fahrerin zusammen, die auf dem Radweg fuhr. Die Frau, die einen Fahrradhelm trug, verstarb noch an der Unfallstelle.

Angehörige leiden

Die Angehörigen leiden noch heute. Der 33-Jährige ist kaum vorbestraft, hat einen neuen Job und sich in Therapie begeben. Bei den Angehörigen der Verstorbenen hat er sich entschuldigt – alles Gründe, die in der Regel die Annahme einer günstigen Sozialprognose als Vorbedingung für eine Bewährungsstrafe rechtfertigen.

Aber nicht im vorliegenden Fall. Das Unrecht der Tat (die extreme Alkoholisierung und die hohe Geschwindigkeit) sei zu groß. Allein schon zur Verteidigung der Rechtsordnung käme nichts anderes mehr als eine Gefängnisstrafe zur Ahndung der Tat infrage, hatte der Oldenburger Richter Michael Herrmann ausgeführt. Die Worte des Richters waren so deutlich, dass kein Raum mehr für ein weiteres Rechtsmittel gegeben war.

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