Landgericht muss Norder Fall neu verhandeln  500-facher Kindesmissbrauch – BGH kassiert Auricher Urteil

Rebecca Kresse
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Von Rebecca Kresse
| 14.09.2023 12:55 Uhr | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe (BGH) hat ein Urteil des Landgerichts Aurich kassiert. Foto: DPA
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe (BGH) hat ein Urteil des Landgerichts Aurich kassiert. Foto: DPA
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Weil das Landgericht Aurich im Prozess ein entscheidendes Datum nicht beachtet hat, muss der Prozess neu aufgerollt werden. Ab dem 22. September steht ein 51-jähriger Norder erneut vor Gericht.

Norden/Aurich - Wegen schweren Kindesmissbrauchs in 500 Fällen hatte das Landgericht Aurich einen 51 Jahre alten Norder am 31. August 2022 zu sechs Jahren Gefängnis verurteilt. Der Mann hatte sich an seiner Stieftochter vergangen. Der Verurteilte ging dagegen in Revision und bekam nun Recht. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat das Urteil bereits im Januar aufgehoben. Ab Freitag, 22. September, muss vor dem Auricher Landgericht neu verhandelt werden. Zuständig ist diesmal die 2. Große Strafkammer mit dem Vorsitzenden Richter Bastian Witte.

Der ursprüngliche Schuldspruch des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in 500 Fällen halte der sachrechtlichen Nachprüfung nicht stand, teilt der BGH in seiner Begründung mit. Nicht aber, weil die Schuld des Angeklagten bezweifelt wird. Die Taten stehen auch für den BGH außer Frage. Es ist ein Formfehler, der zur Neuverhandlung führt.

Landgericht hat Geburtstag des Opfers nicht beachtet

Das Problem: Das Auricher Landgericht habe fehlerfrei festgestellt, dass der Angeklagte im Zeitraum zwischen 1. Oktober 2010 und 1. Januar 2013 sich im ehelichen Wohnhaus an seiner 1998 geborenen Stieftochter vergangenen hat, heißt es vom BGH.

Das Landgericht hat aber laut BGH nicht beachtet, dass das Mädchen in der Zeit des Missbrauchs 14 Jahre alt geworden ist. Einige der Fälle gelten also rechtlich nicht mehr als Kindesmissbrauch. Laut BGH kommen für alle Taten – also vor und nach dem 14. Geburtstag des Mädchens – auch der Tatvorwurf des sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen infrage. Der Rechtsfehler des Landgerichts führte zur Aufhebung des gesamten Schuldspruchs.

Der Prozess beginnt am Freitag, 22. September, 9 Uhr, im Landgericht Aurich. Ein Fortsetzungstermin ist für Dienstag, 10. Oktober (9 Uhr), angesetzt.

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