Berlin  Pflegegeld: So bekommen Pflegebedürftige bis zu 900 Euro vom Staat

Sören Becker
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Von Sören Becker
| 15.09.2023 16:30 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Pflegegeld soll Angehörige bei der häuslichen Pflege unterstützen. Foto: Imago Images/Steinach
Pflegegeld soll Angehörige bei der häuslichen Pflege unterstützen. Foto: Imago Images/Steinach
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Pflege ist teuer, auch wenn sie zu Hause stattfindet. Doch es gibt Unterstützung: Das Pflegegeld soll die Kosten lindern. Was Sie zur Sozialleistung wissen müssen und welche Erhöhungen geplant sind.

Das Alter nicht im Pflege- oder Altenheim verbringen zu müssen, wünschen sich viele. Für 76 Prozent aller Betroffenen geht der Wunsch in Erfüllung. Doch die Unterstützung kann für Angehörige schnell zur Belastung werden. Damit die Gepflegten sich erkenntlich zeigen können, bekommen sie vom Staat Pflegegeld. Doch wie wird die Sozialleistung beantragt? Wie viel Geld gibt es? Muss man die Unterstützung versteuern? Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Jeder, der mindestens ein halbes Jahr lang auf die Hilfe anderer angewiesen ist, zu Hause lebt und die Pflege selbst organisiert. Um berechtigt zu sein, muss mindestens der Pflegegrad zwei vorliegen. Dafür muss der Medizinische Dienst oder bei Privatversicherten Medicproof feststellen, dass der Patient „in seiner Selbstständigkeit erheblich beeinträchtigt ist“. Das Alter der zu pflegenden Person spielt dabei keine Rolle.

Der Pflegegrad misst die Pflegebedürftigkeit des Patienten und entscheidet, wie viel Pflegegeld er bekommt. Verteilt wird er bei gesetzlichen Versicherten vom Medizinischen Dienst und bei Privat Versicherten von Medicproof. Dafür kommt ein Gutachter zum Hausbesuch und geht mit dem Antragssteller einen Fragebogen durch. Dieser misst die Selbstständigkeit des Patienten in sechs Dimensionen.

Jede Antwort gibt eine bestimmte Anzahl von Punkten, bis zur Maximalzahl von 100. Je höher die Punktzahl, desto höher die Beeinträchtigung. Um einen solchen Termin zu bekommen, reicht ein Anruf bei der Krankenversicherung.

Bei den niedrigen Pflegegraden ist das Pflegegeld als Unterstützung für pflegende Angehörige gedacht. Es ermöglicht dem gepflegten Menschen, sich mit ein wenig Geld erkenntlich zu zeigen. Es wird an die gepflegte Person ausgezahlt, die es je nach Unterstützung an die pflegenden Personen verteilen soll. Wofür das Pflegegeld ausgegeben wird, wird jedoch nicht dokumentiert.

Je nach Pflegegrad muss ein regelmäßiges Beratungsgespräch in Anspruch genommen werden. So soll die Qualität der Pflege gesichert werden. Bei den Pflegegraden zwei und drei muss dieses Gespräch halbjährlich erfolgen. Für die Stufen vier und fünf vierteljährlich.

Hier kommt das Budget für Pflegesachleistungen ins Spiel. Eine Pflegesachleistung ist zum Beispiel, wenn ein ambulanter Pflegedienst beim morgendlichen Waschen oder Tabletten-Nehmen hilft. Diese Leistungen werden meist direkt bei der Pflegekasse abgerechnet.

In solchen Fällen wird das Pflegegeld um den Prozentsatz gekürzt, zu dem die Sachleistungen in Anspruch genommen werden. Beispiel: Wenn der ambulante Pflegedienst 60 Prozent des vorgesehenen Budgets nutzt, gibt es nur 40 Prozent Pflegegeld. Wie das Geld genau aufgeteilt wird und was welche Leistung kostet, kann die Pflegekasse erklären.

Wenn man nach einer Krankheit oder einem Krankenhausaufenthalt kurzzeitig intensivere Pflege benötigt, wird das Pflegegeld für bis zu acht Wochen pro Jahr weiter bezahlt.

Die gepflegte Person muss das nicht. Auch enge Angehörige, die für ihre Unterstützung kompensiert werden, müssen das nicht. Schließlich handelt es sich nicht um ein klassisches Arbeitsentgelt. Gleiches gilt für alle, die eine enge Beziehung mit dem Pflegebedürftigen haben.

Wenn diese beiden Faktoren nicht vorliegen, muss das Geld jedoch versteuert und bei der Minijobzentrale angezeigt werden. Unklarheiten lassen sich hier am besten mit dem Finanzamt klären. Summen, die über das Pflegegeld hinausgehen, müssen in jedem Fall versteuert werden.

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Im Koalitionsvertrag der Ampel ist die Rede von: „Leistungsverbesserungen, die auch zur Entlastung pflegender Angehöriger beitragen werden“. Konkret auf das Pflegegeld bezogen heißt es: „Wir dynamisieren das Pflegegeld ab 2022 regelhaft“. Dazu ist es bis jetzt jedoch nicht gekommen.

Immerhin steigen die Sätze zum Jahreswechsel 2023/2024 um fünf Prozent. 2025 kommen noch einmal 4,5 Prozent hinzu. Eine weitere Erhöhung ist für den Zeitraum ab 2028 geplant. Sie soll sich an der Kerninflationsrate in den vorangegangenen Kalenderjahren orientieren.

Für VDK-Präsidentin Verena Bentele ist das nicht hinnehmbar: „Wir sehen immer wieder, dass die Leistungen, die den einzelnen Pflegegraden zugeordnet sind, bei Weitem nicht ausreichen. Pflegebedürftige, vor allem im häuslichen Bereich, wo 76 Prozent aller Betroffenen gepflegt werden, brauchen mehr Unterstützung. Leistungen für den jeweiligen Pflegegrad müssen mehr werden und laufend angepasst werden, damit sie nicht an Wert verlieren“, sagte sie unserer Redaktion.

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