Wie Vereine von Kriminalität profitieren  Straftäter mussten zigtausend Euro nach Ostfriesland überweisen

Andreas Ellinger
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Von Andreas Ellinger
| 23.09.2023 17:11 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Gerichte und Staatsanwaltschaften haben Geldauflagen zugunsten ostfriesischer Vereine und Organisationen verhängt. Symbolfoto: Kalaene/ZB/dpa
Gerichte und Staatsanwaltschaften haben Geldauflagen zugunsten ostfriesischer Vereine und Organisationen verhängt. Symbolfoto: Kalaene/ZB/dpa
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Geldauflagen in Höhe von rund 5,33 Millionen Euro haben Niedersachsens Justizbehörden im Jahr 2022 gemeinnützigen Organisationen zugewiesen. Wie viel floß an Vereine und Einrichtungen in Ostfriesland?

Ostfriesland/Hannover - Niedersächsische Gerichte und Staatsanwaltschaften verhängen jedes Jahr Geldauflagen in Millionen-Höhe. „Die Zuweisungen beruhen auf Ermittlungs-, Straf- und Gnadenverfahren, in denen Tatverdächtigen beziehungsweise rechtskräftig verurteilten Straftätern Zahlungen an gemeinnützige Einrichtungen auferlegt wurden“, erklärt das Justizministerium des Landes. Rund 5,33 Millionen Euro seien zuletzt, also im Jahr 2022, gemeinnützigen Organisationen zugewiesen worden.

Das Ministerium zählt auf: „Gut 1,51 Millionen Euro gingen an Einrichtungen des allgemeinen Sozialwesens. Rund 910.000 Euro flossen an Einrichtungen der allgemeinen Jugendhilfe, etwa 705.000 Euro an Hilfseinrichtungen für beeinträchtigte Kinder und rund 310.000 Euro an Natur- und Umweltschutzeinrichtungen. Zudem wurde die Straffälligenhilfe mit gut 435.000 Euro und die Suchtgefährdetenhilfe mit rund 185.000 Euro bedacht. Auf die Verkehrserziehung und Verkehrssicherheit entfielen etwa 350.000 Euro.“ Weiter heißt es in der Pressemitteilung aus Hannover: „Die größte Summe für eine einzelne Einrichtung ging wie in den Vorjahren an die Stiftung Opferhilfe mit gut 528.000 Euro.“

So viel Geld verteilte die ostfriesische Justiz im Jahr 2022

Das Ministerium erläutert: „Werden Ermittlungs- oder Strafverfahren eingestellt, kann dies gegen Zahlung einer Geldauflage geschehen. Auch die Aussetzung einer Freiheitsstrafe zur Bewährung kann mit der Zahlung eines Geldbetrages verknüpft werden. Diese Gelder können von den Staatsanwaltschaften und Gerichten gemeinnützigen Einrichtungen zur Verfügung gestellt werden.“ Dies gelte allerdings nicht für Geldstrafen. Diese müssten „immer an die Landeskasse gezahlt werden“.

Die Staatsanwaltschaft Aurich hat laut Landes-Statistik im Jahr 2022 Geldauflagen in Höhe von 6240 Euro verhängt. Die Gerichte im Landgerichtsbezirk Aurich haben es sogar auf eine Summe von 435.002 Euro geschafft. Dazu gehören neben dem Landgericht selbst auch die Amtsgerichte Aurich, Emden, Leer, Norden und Wittmund. Allerdings kann es passieren, dass nicht jeder Euro seinen vorgesehenen Empfänger erreicht. Nämlich dann, wenn jemand die Geldauflage nicht erfüllt.

Dieser Teil der Geldauflagen kam ostfriesischen Organisationen zugute

Die Geldauflagen, die Richter und Staatsanwälte in Ostfriesland festgelegt haben, sollten aber nicht komplett an Organisationen in der Region gehen. Für Adressaten in Ostfriesland war gerade mal rund die Hälfte der Gesamtsumme vorgesehen: 225.152 Euro – und darunter sind sogar 1000 Euro, welche die Staatsanwaltschaft Oldenburg quasi angewiesen hat.

Das größte Stück der ostfriesischen Geldauflagen-Torte sollte an das VHS-Mediationsbüro Emden gehen, das als Verein organisiert ist: 38.395 Euro. Es folgen die „Gesellschaft zur Hilfe für suchtgefährdete und abhängige Menschen“ mit Sitz in Leer (29.210 Euro), der Leeraner Verein für Jugend- und präventive Sozialarbeit (14.610 Euro), die Deutsche Verkehrswacht in Aurich (12.850 Euro), der Auricher Verein „Herzkinder Ostfriesland“ (11.750 Euro) und die Verkehrswacht Norden (11.450 Euro).

Zigtausend Euro aus Ostfriesland für überregionale Organisationen

Weitere Geldauflagen sollten unter anderem an ostfriesische Ortsvereine des Kinderschutzbundes, Fördervereine, Hospiz-Initiativen, diakonische Einrichtungen und Tierschutzorganisationen gehen – insgesamt 50 Stück an der Zahl. Aber nicht alle konnten sich auf einen vier- oder fünfstelligen Geldsegen freuen. Dem „Tagesaufenthalt Aurich“ waren beispielsweise 105 Euro zugedacht sowie dem Tierheim Jübberde und der Deutschen Lebensrettungsgesellschaft Wittmund jeweils 200 Euro.

Ein Exot unter den vielen Vereinen ist die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, für die eine Geldauflage oder Geldauflagen in Höhe von 232 Euro vorgesehen waren. Einen großen Teil des Geldes sahen ostfriesische Gerichte für Organisationen vor, deren Hauptsitz außerhalb Ostfrieslands ist. Beispiele: 31.230 Euro für die „Aktion Deutschland Hilft“ in Bonn und 34.355 Euro für den „Weissen Ring“.

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