Eine Art Justiz-Lotterie Wie können ostfriesische Vereine Geldauflagen kassieren?
Geldauflagen in Millionenhöhe werden von Niedersachsens Justiz jedes Jahr an gemeinnützige Organisationen verteilt – auch in Ostfriesland. Wie kann man als Verein an diese Mittel rankommen?
Ostfriesland/Oldenburg/Hannover - Geldauflagen, die Gerichte und Staatsanwaltschaften verhängen, können sozialen Einrichtungen, Tierschutzvereinen und anderen gemeinnützigen Organisationen einiges Geld in die Kasse spülen. Der „Rehkitzrettung“ in Ihlow wurden im Jahr 2022 beispielsweise 4250 Euro zugewiesen, der Leeraner Hospiz-Initiative 4100 Euro, dem Moormerländer Elternverein für krebskranke Kinder 1600 Euro und der „Emder Tafel“ 1200 Euro.
Was und warum
Darum geht es: Wie Gerichte und Staatsanwaltschaften dafür sorgen, dass Geldauflagen an gemeinnützige Einrichtungen und Organisationen fließen.
Vor allem interessant für: Mitglieder in Vereinen und Stiftungen
Deshalb berichten wir: Weil die Justiz in Ostfriesland im Jahr 2022 mehr als 400.000 Euro verteilt hat. Den Autor erreichen Sie unter: a.ellinger@zgo.de
Insgesamt profitierten 50 Organisationen und Einrichtungen in Ostfriesland. Sie erhielten – sofern die Täter gezahlt haben – zusammen 225.152 Euro. Ostfriesische Gerichte und die Staatsanwaltschaft Aurich verteilten sogar noch mehr Geldauflagen. Ihre Gesamthöhe betrug 441.242 Euro. Landesweit ging es um 5,33 Millionen.
Wie kommt ein Verein an Geldauflagen-Zahlungen der Justiz?
„Das Oberlandesgericht Oldenburg führt für alle niedersächsischen Gerichte und Staatsanwaltschaften ein Verzeichnis der gemeinnützigen Einrichtungen, die an der Zuweisung von Geldauflagen interessiert sind“, heißt es auf der Internetseite des Oberlandesgerichts. „Die Bitte um Zuweisung von Geldauflagen ist an die Präsidenten der Landgerichte, die Präsidenten der Amtsgerichte Braunschweig, Hannover, Osnabrück, die Direktoren der Amtsgerichte oder an die Leitenden Oberstaatsanwälte der Staatsanwaltschaften zu richten. Es ist empfehlenswert, sich dabei auf die Eintragung im Verzeichnis zu beziehen.“
Auf der Homepage des Gerichts gibt es ein Merkblatt, welche Voraussetzungen für eine Aufnahme in das Verzeichnis gelten. Wesentliches Kriterium ist die Gemeinnützigkeit. Außerdem müssen einige Pflichten erfüllt werden. So muss beispielsweise der Eingang der zugewiesenen Geldbeträge überwacht werden. Die volle Bezahlung des jeweiligen Betrags muss unverzüglich der zuweisenden Stelle mitgeteilt werden. Das Oberlandesgericht weist allerdings bezüglich seiner Liste darauf hin: „Die Aufnahme der Einrichtung begründet keinen Anspruch auf die Zuweisung von Geldauflagen.“
Können nur registrierte Einrichtungen von den Geldauflagen profitieren?
„Es bleibt jeder Einrichtung, auch wenn sie in diesem Verzeichnis nicht aufgeführt ist, unbenommen, sich unmittelbar an die Justizbehörden oder Gerichte zu wenden, um von ihnen bei der Zuweisung von Geldauflagen bedacht zu werden“, so das Oberlandesgericht (OLG). Niedersachses Justizministerium bestätigte bereits im vergangenen Jahr auf Anfrage: „Die Eintragung ist keine Voraussetzung für die Zuweisung von Geldauflagen.“ Das Verzeichnis informiere Gerichte und Staatsanwaltschaften nur über das Interesse an der Zuweisung von Auflagenzahlungen.
Das bestätigt die Statistik des Jahres 2022. Nur zwölf der 50 ostfriesischen Organisationen, die finanziell profitiert haben, waren in dem Verzeichnis registriert. Und den 38 nicht registrierten Einrichtungen wurde sogar mehr als die Hälfte des Geldes zugewiesen: 155.132 Euro. Anfragen bei der Staatsanwaltschaft Aurich und beim Landgericht Aurich haben im vergangenen Jahr ergeben, dass die einzelnen Staatsanwälte und Gerichtskammern entscheiden, wem sie Geldauflagen zuweisen. Es handelt sich also aus Sicht von Vereinen und Organisationen um eine Art Justiz-Lotterie.
Straftäter mussten zigtausend Euro nach Ostfriesland überweisen
Wie Ostfriesland finanziell von der Kriminalität profitiert
Ostfriesischen Vereinen entgingen mehrere Hunderttausend Euro
Richter aus dem Nordwesten wechselt ans höchste Gericht