Fünfeinhalb Jahre Haft für 44-Jährigen  Gericht sieht in Auricher Messerangriff versuchten Mord

| | 25.09.2023 13:33 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Das Foto zeigt den Angeklagten (links) vor dem Prozessauftakt am Landgericht Aurich neben seinem Verteidiger Michael Schmidt. Foto: Archiv/Alberts
Das Foto zeigt den Angeklagten (links) vor dem Prozessauftakt am Landgericht Aurich neben seinem Verteidiger Michael Schmidt. Foto: Archiv/Alberts
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Er stieß einem anderen Mann ein Messer in den Rücken: Das Landgericht Aurich schickt einen 44-Jährigen wegen versuchten Mordes hinter Gitter. Der Staatsanwalt hatte für eine mildere Strafe plädiert.

Aurich - Wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung muss ein 44-jähriger Mann aus Eritrea (Ostafrika), der zuletzt in Aurich gewohnt hat, für fünfeinhalb Jahre ins Gefängnis. Mit diesem Urteil hat die Schwurgerichtskammer am Landgericht Aurich am Montag eine deutlich höhere Freiheitsstrafe verhängt als von der Staatsanwaltschaft beantragt – was ungewöhnlich ist. Erster Staatsanwalt Frank Lohmann hatte in der Messerattacke des Angeklagten gegen einen 34-Jährigen keine Tötungsabsicht erkannt und diese Tat als gefährliche Körperverletzung eingestuft. Er plädierte für eine Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten.

Der Angeklagte stand wegen zweier Taten vor Gericht: Am 29. Januar 2022 rammte er in einer Sportsbar in Aurich nach einem Streit aus nichtigem Anlass einem 30-Jährigen eine abgebrochene Flasche ins Gesicht. Die Wunde wurde mit 23 Stichen genäht. Der Mann hat bis heute Taubheitsgefühle in der Wange. „Das Loch war so groß, da hätte man eine Faust durchstecken können“, hatte er als Zeuge vor Gericht gesagt. Um die Narbe zu verdecken, ließ er sich einen Bart wachsen.

2,5 Promille Alkohol im Blut

In derselben Sportsbar attackierte der Angeklagte am 8. Juni 2022 einen 34-Jährigen von hinten mit einem Taschenmesser. Zwei Stunden zuvor hatte er sich mit dem Mann, der ebenfalls aus Eritrea stammt, gestritten. Die Messerattacke wurde von der Überwachungskamera festgehalten. Das Opfer sei arglos gewesen, sagte der Vorsitzende Richter Björn Raap in der Urteilsbegründung. Es sei auf einen Automaten zugeschlendert und habe dem Angreifer den Rücken zugedreht. Daher sei das Mordmerkmal der Heimtücke erfüllt.

„Sie rammen ihm aus vollem Lauf heraus ein Messer in den Rücken“, sagte Raap zum Angeklagten. Nur durch einen glücklichen Zufall habe das Opfer keine lebensgefährlichen Verletzungen erlitten. „Es hätte auch anders ausgehen können“, so der Vorsitzende Richter. „Bei einem wuchtvollen Stich in den Rücken kann nicht gesteuert werden, welche Organe getroffen werden.“ Der Angeklagte habe billigend in Kauf genommen, dass ein Mensch zu Tode kommt. Nach höchster Rechtsprechung sei ein Tötungsvorsatz bei äußerst gefährlichen Gewalthandlungen automatisch gegeben, so Raap. Strafmildernd wertete die Kammer in diesem Fall, dass der Angeklagte zur Tatzeit knapp 2,5 Promille Alkohol im Blut hatte, wodurch seine Steuerungsfähigkeit erheblich eingeschränkt war.

Alkoholabhängig und ohne Perspektive

Bei der ersten Tat, der Attacke mit der abgebrochenen Flasche, hatte der Angeklagte „nur“ 1,3 Promille. Dies ist nach Angaben des psychiatrischen Sachverständigen Prof. Dr. Wolfgang Trabert für jemanden, der Alkohol gewohnt ist, „kein sonderlich hoher Wert“. Wer regelmäßig Alkohol trinke, könne „bei einer solchen Blutalkoholkonzentration völlig unauffällig erscheinen“, so Trabert.

Der Psychiater legte am letzten Verhandlungstag sein Gutachten vor. Es beschreibt einen Menschen, der Schlimmes erlebt hat, alkoholabhängig ist und ein Leben ohne Perspektive führt. Der 44-Jährige wuchs in Eritrea in ärmlichen Verhältnissen auf, flüchtete mit zwölf vor dem gewalttätigen Vater, lebte zwischenzeitlich auf der Straße, blieb ohne Schulabschluss und wurde Soldat. Er kämpfte im Krieg gegen Äthiopien.

Kontakt zur Familie verloren

Aus dieser Zeit stammt eine Kriegsverletzung, die ihn bis heute arbeitsunfähig macht. Sein linker Arm ist verkrüppelt. 2012 flüchtete er aus seinem Heimatland, in dem er gefoltert und bedroht wurde, und kam über Umwege nach Deutschland, wo sein Asylantrag anerkannt wurde. Es ist ihm bis heute nicht gelungen, seine Frau und seine Tochter nachzuholen. Der Kontakt ist immer mehr abgerissen, was ihm nach Angaben des Psychiaters schwer zu schaffen macht.

Seit November 2021 lebt der Angeklagte in Aurich. Seine Tage verbrachte er zuletzt vor allem mit Biertrinken. Der Psychiater bezeichnete das Leben des Angeklagten als „strukturlos und ziellos“, seine Situation als „desolat und hoffnungslos“. Obwohl er seit 2016 in Deutschland lebt, kann er kaum Deutsch. Aus diesem Grund und aufgrund der fehlenden Perspektive riet Trabert davon ab, den Angeklagten in einer Entziehungsanstalt unterzubringen. „Das dürfte sehr, sehr schwierig werden, hier eine angemessene suchttherapeutische Behandlung durchzuführen.“

Dieser Einschätzung schlossen sich alle Prozessbeteiligten an. Der Staatsanwalt brachte die Situation des Angeklagten auf den Punkt: „Er sitzt in einer Kleinstadt in der norddeutschen Provinz. Er hat nichts zu tun und hat keine Perspektive. Daran kann keine Therapie etwas ändern.“ Gegen das Urteil kann der Angeklagte Revision einlegen. Er bleibt bis auf Weiteres in Untersuchungshaft.

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