29-Jähriger verurteilt  Sechs Jahre Haft für Vergewaltiger

| | 27.09.2023 11:40 Uhr | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Der 29-Jährige hatte das Opfer in dieses verlassene Hotel gelockt. Foto: Kresse
Der 29-Jährige hatte das Opfer in dieses verlassene Hotel gelockt. Foto: Kresse
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Er lockte eine 13-Jährige in eine Hotelruine in Norden und vergewaltigte sie zweimal. Dafür muss ein 29-Jähriger ins Gefängnis und in den Maßregelvollzug. Er kann jedoch vorzeitig freikommen.

Aurich/Norden - Wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in Tateinheit mit Vergewaltigung hat das Landgericht Aurich am Mittwoch einen 29-Jährigen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt. Die Kammer ordnete außerdem die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an. Wenn der Mann sich geschickt anstellt, kommt er in zweieinhalb Jahren frei. Derzeit sitzt er in Untersuchungshaft. Da sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft das Urteil umgehend akzeptiert haben, ist es bereits rechtskräftig.

Der Obdachlose, der aus Sachsen-Anhalt stammt, hatte sich am 22. Februar mit dem späteren Opfer, einer 13-Jährigen, und weiteren Mitgliedern einer Clique am Norder Bahnhof aufgehalten. Später lockte er das Mädchen in eine Hotelruine am Neuen Weg. Dort schlug er das Kind und vergewaltigte es zweimal. Zur Tatzeit stand er unter Alkohol- und Drogeneinfluss. Das Opfer entkam schließlich, weil der Täter einen Krampfanfall erlitt.

Trotz Alkoholisierung schuldfähig

Mit dem Urteil entsprach die Kammer dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Alkoholisierung zur Tatzeit sei zwar erheblich gewesen, erklärte der Vorsitzende Richter Bastian Witte. Dennoch gebe es keine Anzeichen für eine erhebliche Einschränkung der Steuerungsfähigkeit und somit keinen Grund für eine Strafmilderung. Der psychiatrische Sachverständige Dr. Egbert Held hatte den Angeklagten trotz der Alkoholisierung für schuldfähig erklärt.

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Strafmildernd wirkte sich das Geständnis des Angeklagten aus. Damit hatte er dem Opfer die Aussage vor Gericht erspart. Der Vorsitzende Richter bezeichnete das Strafmaß von sechs Jahren als „faires Ergebnis“, das „am unteren Rand“ anzusiedeln sei. Es handele sich um „wirklich schwere Taten“, vergleichbar mit einer Vergewaltigung im Gebüsch.

„Ihre letzte Chance“

Die Sozialprognose für den Angeklagten sei nach jetzigem Stand negativ, führte Witte in der Urteilsbegründung aus. Ohne Therapie werde für ihn die Hemmschwelle, Diebstähle und Drogendelikte zu begehen, niedrig bleiben. „Da müssen Sie die Kurve bekommen.“ Die nun angeordnete Behandlung im Maßregelvollzug sei für den Angeklagten eine einmalige, eine große Chance. „Ihre letzte Chance.“ „Ich möchte das ja auch“, murmelte der 29-Jährige.

Das Gericht hat das Urteil so gestrickt, dass es für den Angeklagten einen Weg zurück in die Gesellschaft weist: Er muss vor Antritt der Therapie ein Jahr der Freiheitsstrafe verbüßen. Die Untersuchungshaft wird angerechnet. Das heißt, im kommenden Frühjahr kann er in den Maßregelvollzug wechseln, um vom Alkohol und von den Drogen wegzukommen. Zur zweijährigen Therapie gehören Probewohnen und Freigänge. Sollte der Maßregelvollzug erfolgreich verlaufen, kann danach der Rest der Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt werden. Der Angeklagte wäre also in absehbarer Zeit wieder auf freiem Fuß.

„Dann kommen Sie nie wieder raus“

Der Vorsitzende Richter machte aber auch deutlich, was dem 29-Jährigen droht, wenn es mit der Therapie nicht klappen sollte: Wenn er nach der Haftentlassung erneut eine Sexualstraftat begehen sollte, stehe die Anordnung von Sicherungsverwahrung im Raum. „Dann kommen Sie nie wieder raus oder sehr lange nicht.“ Sicherungsverwahrung bedeutet, dass ein Straftäter auch nach Verbüßung der Freiheitsstrafe inhaftiert bleibt, weil er eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt. An diesem Punkt sei der Angeklagte noch nicht, erklärte der Richter.

Er müsse sich auf eine harte Zeit gefasst machen, gab der Richter dem Angeklagten mit auf den Weg: „Es ist nicht alles super im Maßregelvollzug“, sagte Witte – und fügte hinzu: „Sie werden so eine Therapie nicht noch einmal bekommen. Da können Sie noch mal in eine andere Richtung abbiegen. Greifen Sie die Chance beim Schopfe. Es ist eventuell die letzte. Ziehen Sie das durch.“