Hamburg Asylbewerber nehmen Zahnarzttermine weg? Was ist dran an Merz‘ Aussagen?
„Die sitzen beim Arzt und lassen sich die Zähne neu machen“, sagte der CDU-Chef Friedrich Merz über abgelehnte Asylbewerber in Deutschland. Nur stimmt das überhaupt? Ein Faktencheck.
Der CDU-Chef provoziert in einer Talkshow mit Aussagen zu Leistungen für Asylbewerber. Merz behauptete, abgelehnte Asylbewerber würden Deutschen Zahnarzttermine wegnehmen. Was ist dran an den Aussagen und wie funktioniert die gesundheitliche Versorgung von Asylbewerbern?
In einer Talkshow des Fernsehsenders „Welt“ äußerte sich Merz zu illegaler Migration und dazu, wie sie sich eindämmen lässt. Dabei verwies der CDU-Chef auf sogenannte Pull-Faktoren, also Anreize für Migranten, illegal nach Deutschland zu kommen. Mit Blick auf die medizinische Versorgung hierzulande und der öffentlichen Wahrnehmung sagte Merz: „Die werden doch wahnsinnig, die Leute, wenn die sehen, dass 300.000 Asylbewerber abgelehnt sind, nicht ausreisen, die vollen Leistungen bekommen, die volle Heilfürsorge bekommen”, so Merz. „Die sitzen beim Arzt und lassen sich die Zähne neu machen, und die deutschen Bürger nebendran kriegen keine Termine.”
Merz richtete sich damit an seine Mitdiskutanten: den SPD-Chef Lars Klingbeil und den Grünen-Vorsitzenden Omid Nouripour. Beide gingen auf das nun heftig kritisierte Zahnersatz-Beispiel nicht unmittelbar ein. Nach Veröffentlichung eines Auszugs aus der Talkshow entflammte dann aber im digitalen Raum Kritik an der Äußerung von Merz.
Was Asylbewerbern in Deutschland zusteht, regelt das Asylbewerberleistungsgesetz. In Paragraf 4 heißt es: „Zur Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände sind die erforderliche ärztliche und zahnärztliche Behandlung einschließlich der Versorgung mit Arznei- und Verbandmitteln sowie sonstiger zur Genesung, zur Besserung oder zur Linderung von Krankheiten oder Krankheitsfolgen erforderlichen Leistungen zu gewähren.“
Das Gesetz macht im Bezug auf Zahnersatz eine Einschränkung: „Eine Versorgung mit Zahnersatz erfolgt nur, soweit dies im Einzelfall aus medizinischen Gründen unaufschiebbar ist.“ Sprich: Wer akute Probleme mit seinen Zähnen hat, wird auch als Asylbewerber behandelt. Unmittelbar Zahnersatz gibt es nicht.
Wer weniger als eineinhalb Jahre in Deutschland ist, muss in der Regel vor jedem Arztbesuch einen Krankenschein bei der zuständigen Behörde beantragen. Verordnet der Arzt Medikamente, muss die zuständige Stelle das genehmigen.
Nach 18 Monaten ändern sich die Ansprüche. Ab diesem Zeitpunkt erhalten Asylbewerber nahezu identische Leistungen wie gesetzlich Krankenversicherte. Dies kann folglich auch Zahnersatz beinhalten. Die Kosten trägt das Sozialamt.
Weiterlesen: Zahnarzt berichtet: So läuft die Behandlung von Flüchtlingen wirklich ab
Merz bezog sich in seiner Äußerung explizit nur auf Flüchtlinge, deren Asylantrag abgelehnt worden ist. Die Aussage zum Zahnersatz war also nicht auf diejenigen Flüchtlinge gemünzt, die aktuell nach Deutschland kommen, sondern solche, die sich schon länger im Land aufhalten. Auch Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine klammerte Merz aus.
Laut Ausländerzentralregister, das vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) geführt wird, lebten zum Stichtag 30. Juni 2023 insgesamt 279.098 ausreisepflichtige Personen in Deutschland. Die Mehrzahl, 224.768, verfügt aber über eine Duldung. Das bedeutet: Sie können für den Zeitraum der befristeten Duldung nicht abgeschoben werden. Gründe für eine Duldung sind etwa Krankheit, fehlende Ausweispapiere oder ein Herkunftsstaat, der seine Bürger nicht zurücknimmt.