Zukunft der Schulen und Kitas  Faktencheck zum Bürgerbegehren in der Krummhörn – Teil 3

| | 05.10.2023 18:34 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Spielzeug liegt in einer Kindertagesstätte auf dem Boden. Die Anforderungen an die Kitas werden in Zukunft wohl noch steigen. Foto: Monika Skolimowska/dpa
Spielzeug liegt in einer Kindertagesstätte auf dem Boden. Die Anforderungen an die Kitas werden in Zukunft wohl noch steigen. Foto: Monika Skolimowska/dpa
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Die Diskussion um das Bürgerbegehren in der Krummhörn ist in den letzten Wochen wieder hochgekocht. In einem dritten Faktencheck nehmen wir die Themen Ganztag und Qualitätsstandards unter die Lupe.

Krummhörn - Noch bis zum 9. Oktober haben die Initiatorinnen des Bürgerbegehrens in der Krummhörn Zeit, die erforderlichen Unterschriften zur Durchführung eines Bürgerentscheids zu sammeln. Da im Vorfeld die Diskussionen darüber von den verschiedenen Seiten ziemlich hochgekocht sind, hat sich diese Zeitung dafür entschieden, das Thema noch einmal kritisch zu beleuchten.

In den vorigen zwei Faktenchecks sind wir auf Themen wie Kosten, Kommunikation, Wahlversprechen und Einzugsgebiete eingegangen. In einem dritten Teil soll es nun um Bildungsstandards und Ganztagsbetreuung gehen.

Behauptung: Ganztag muss nicht sein – Muss es doch!

Die Elternvertreterinnen aus Greetsiel und Loquard haben gegenüber dieser Zeitung mehrfach gesagt, dass sie die Notwendigkeit für Ganztagsbetreuung an den kleineren Grundschulen nur bedingt sehen. Sie zeichneten ein Stimmungsbild ab, wonach die Eltern ihre Kinder gar nicht den ganzen Tag in der Schule haben wollen und bemängelten, dass die Gemeinde dies vorher nicht ausreichend abgefragt hat. Fakt ist aber unabhängig davon, was die Eltern sich heute wünschen: Ab dem 1. August 2026 haben alle Erstklässlerinnen und Erstklässler in Niedersachsen Anspruch auf täglich acht Stunden Unterricht und Betreuung in der Schule – kurz gesagt: Es besteht dann ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung.

Darauf hat auch die Bürgerinitiative (BI) aus Jennelt immer wieder hingewiesen. Das Argument der BI war in diesem Zusammenhang, dass es für kleinere, einzügige Schulen wesentlich schwieriger ist, Ganztag anzubieten als für mehrzügige Schulen. Das sieht auch die Gutachterfirma Biregio so. Abgestritten, dass es diesen Rechtsanspruch ab 2026 geben wird, haben die Initiatorinnen des Bürgerbegehrens nicht. Sie merkten aber an, dass es sich dabei wohl eher um einen Wunsch der Politik als um einen Wunsch der Eltern handele.

Das Landesbildungsministerium schreibt zum Thema Ganztag, dass durch diesen Rechtsanspruch eine Betreuungslücke geschlossen werden soll, die nach der Kita-Zeit für viele Familien entsteht. Hierbei können die Schulen und Schulträger selbst entscheiden, in welcher Form sie den Rechtsanspruch umsetzen wollen.

Dabei gibt es die drei Optionen offen, teil- oder vollgebunden. Die Modelle unterscheiden sich dabei vor allem in der Freiwilligkeit der Angebote. Während die Inanspruchnahme der Ganztagsbetreuung an einer offenen Ganztagsschule demnach freiwillig ist, ist sie an einer vollgebundenen Schule entsprechend verpflichtend. Jede Schule muss aber ein entsprechendes Angebot vorweisen.

Das Land werde hier keine Vorgaben machen, so Niedersachsens Kultusministerin Julia Willie Hamburg: „Die Schulen und Schulträger vor Ort wissen am besten, was passt.“ So sollen auch zukünftig die regionalen Gegebenheiten im Flächenland Niedersachsen berücksichtigt werden. Das gilt entsprechend auch für die Krummhörn.

Behauptung: Die jetzigen Kitas werden die vorgegebenen Qualitätsstandards in Zukunft nicht erfüllen können – Stimmt wahrscheinlich!

Nach einer Stellungnahme der BI Jennelt werden die jetzigen Kitas die vorgegebenen Qualitätsstandards in Zukunft nicht erfüllen können und Schließungen daher „unabdingbar“ sein. Die Investitionen wären dann umsonst gewesen, so die BI. Sowohl die Bundes- als auch die Landesregierung haben Regeln auf den Weg gebracht, was Kitas künftig alles leisten müssen und welchen Anforderungen sie gerecht werden müssen. Der Auricher Kreistag hat in diesem Jahr zudem nach langem Hin und Her eine Kita-Vereinbarung beschlossen, in der es neben der Finanzierung ebenfalls um Qualitätsstandards geht.

Bei den Qualitätsstandards geht es zum Beispiel darum, dass die Einrichtungen so gestaltet werden müssen, dass sie als „anregender Lebensraum“ den Bedürfnissen der Kinder gerecht werden müssen, schreibt etwa das Land Niedersachsen. Oder darum, dass ein gewisser Personalschlüssel vorhanden sein muss. Bis zum vollendeten ersten Lebensjahr sollte dieser nach einer aktuellen Empfehlung des Bundes bei einer Fachkraft für zwei Kinder (1:2), bei unter Dreijährigen bei 1:3 bis 1:4 und bis zum Schuleintritt dann 1:9 liegen. Weitere Themen sind etwa vorschulische Bildung oder Verpflegung in den Einrichtungen.

Die Gutachterfirma Biregio sagt in ihrer Bedarfsanalyse dazu klar, dass die sich stetig ändernden Anforderungen „langfristig tragbare Planungen“ nur schwer zulassen. Deshalb sei der Ansatz einer nur quantitativen Planung der Kitas zwingend durch eine qualitative Planung zu ergänzen. Das meint unter anderem auch, dass die Gebäude heute so geplant werden sollten, dass sie in Zukunft problemlos erweitert werden könnten – etwa, wenn weitere Anforderungen von Bundes-, Landes- oder Kreisebene hinzukommen oder mehr Kinder als bisher betreut werden müssen. Dass Anforderungen hinzukommen, dürfte nicht unwahrscheinlich sein und in der Gemeinde gibt es schon jetzt zu wenig Betreuungsplätze.

Erweiterungsmöglichkeiten sieht Biregio – wie bekannt – bei einigen Kitas in der Gemeinde nicht. Geschlossen werden sollen laut Biregio-Variante und aktuellem Ratsbeschluss die Kitas in Groothusen, Manslagt, Uttum und die kleinere Kita in Loquard. Laut Bürgerbegehren sollen aber alle Kita-Standorte erhalten werden – das kostet Geld. Wie lang sie dann tatsächlich zukunftsfähig wären, hängt davon ab, welche Anforderungen künftig an sie gestellt werden.

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