Köln  „Itiotentreff“ Teil 2: Böhmermann veröffentlicht weitere rechtsextreme Polizei-Chats

Jakob Patzke
|
Von Jakob Patzke
| 06.10.2023 15:32 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Der Satiriker Jan Böhmermann moderiert das „ZDF Magazin Royale“. Foto: dpa/Rolf Vennenbernd
Der Satiriker Jan Böhmermann moderiert das „ZDF Magazin Royale“. Foto: dpa/Rolf Vennenbernd
Artikel teilen:

Vergangene Woche veröffentlichte Jan Böhmermann in der Sendung „ZDF Magazin Royale“ Inhalte der Whatsapp-Gruppe „Itiotentreff“, in der Frankfurter Polizisten rechtsextreme „Witze“ teilten. An diesem Freitag will der Satiriker weitere Chats präsentieren.

Am vergangenen Freitag hatte Jan Böhmermann im „ZDF Magazin Royale“ Bilder, Texte und Kommentierungen aus rechtsextremen Chats der Frankfurter Polizei veröffentlicht. Diese richteten sich gegen Geflüchtete, Juden, Frauen und Behinderte. Zusätzlich riefen die Sendung und die Initiative „FragDenStaat“ ein Portal für Informationsfreiheit ins Leben, auf der der Fall nicht nur thematisiert wird, sondern auch der Chatverlauf der Polizisten in nahezu vollem Umfang gezeigt wird.

Weiterlesen: Nach Böhmermann-Sendung: Diese Konsequenzen gibt es für die Frankfurter Polizisten

An diesem Freitag will Böhmermann nun weitere Inhalte aus den rechtsextremen Chatgruppe „Itiotentreff“ zeigen. Das kündigte der Satiriker am Ende der vergangenen Sendung an.

Unterdessen äußerten sich das hessische Innenministerium und die Polizei selbst zu den Vorfällen. Laut Ministerium seien bereits ab 2018 innerhalb der Polizei Disziplinarverfahren gegen fünf Beamte eingeleitet worden. Im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten seien Dienstverbote sowie Dienstenthebungen ausgesprochen worden, „sodass keiner der betreffenden Beamten aktiv den Dienst versieht“. Aufgrund eines noch andauernden Strafverfahrens in der Sache seien die Disziplinarverfahren aber „bis zum rechtskräftigen Abschluss des Strafverfahrens ausgesetzt“.

Auch das Polizeipräsidium Frankfurt verwies auf eine vorläufige Dienstenthebung von drei der fünf Beamtinnen und Beamten. Bei einem Polizisten würden 40 Prozent der Dienstbezüge einbehalten, bei einem weiteren sei dies aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich.

Weiterlesen: „Nazis mit Substanz“: Böhmermann verteidigt umstrittenen Post gegen CDU

In einem dritten Fall habe ein Beamter gegen seine vorläufige Dienstenthebung geklagt, die Gerichtsentscheidung stehe noch aus, hieß es. Bei diesem Beamten sollten 50 Prozent der Dienstbezüge einbehalten werden. Bei den beiden übrigen Beamten sind laut Polizeipräsidium die rechtlichen Voraussetzungen für eine vorläufige Dienstenthebung nicht erfüllt, ihnen ist aber weiter die Führung der Dienstgeschäfte verboten.

Die neue Ausgabe des „ZDF Magazin Royale“ läuft am Freitag, 6. Oktober um 23 Uhr im Fernsehen. Bereits ab 20 Uhr ist die Sendung in der ZDF-Mediathek verfügbar.

Ähnliche Artikel