Hamburg Illegale Migration: Mehr als 500 Verfahren gegen mutmaßliche Schleuser
Die Bundesregierung will die Kontrollen an der Grenze zu Polen ausweiten, um die illegale Migration einzudämmen. Schon jetzt greift die Polizei hier nicht nur regelmäßig Migranten, sondern auch deren Schleuser auf. Allein in Sachsen saßen zuletzt mehr als 200 mutmaßliche Menschenschmuggler hinter Gittern.
Ein Samstagabend: Die Bundespolizei kontrolliert rund um die Ortschaft Ladenthin in Mecklenburg-Vorpommern. Polen ist nicht weit. Die Grenze zum östlichen Nachbarn hat sich binnen weniger Wochen zum Hotspot der illegalen Migration nach Deutschland entwickelt. Noch gibt es hier keine stationären Kontrollen an den Grenzübergängen, die Bundespolizei setzt auf die sogenannte Schleierfahndung: Im Hinterland der Grenze werden Personen und Fahrzeuge kontrolliert.
So wie an jenem Samstag im August der Pkw mit ukrainischen Kennzeichen. Am Steuer sitzt eine 39-jährige Ukrainerin, die legal nach Deutschland einreisen darf. Mit an Bord befanden sich allerdings auch vier Afghanen und ein Iraner. Sie bräuchten eigentlich ein Visum, hatten sie aber offenbar nicht.
Die Bundespolizei teilt später in einer Presseaussendung mit: „Im Zuge der durchgeführten Vernehmungen konnte ermittelt werden, dass es sich hier um eine gezielte Schleusung handelte.” Die Frau habe die fünfköpfige Gruppe an der polnisch-belarussischen Grenze aufgenommen und quer durch Polen nach Deutschland gefahren – im Wissen, dass dies illegal sei, so die Polizei. „Dafür bekam sie pro Person 150,00 EUR. Sie wurde wegen der Schleusung angezeigt, das Schleuserfahrzeug beschlagnahmt.”
Vergleichbare Entdeckungen macht die Bundespolizei seit Wochen fast täglich entlang der polnischen Grenze. Nicht immer lassen sich die mutmaßlichen Schmuggler so einfach aus dem Verkehr ziehen wie die Ukrainerin. Von halsbrecherischen Verfolgungsjagden ist die Rede. Und von Transportern, auf deren Ladeflächen dicht gedrängt Menschen stehen.
Die Migranten stellen in solchen Fällen in aller Regel Asylanträge und werden an die Erstaufnahmeeinrichtungen der Bundesländer verwiesen. Und die mutmaßlichen Menschenschmuggler? „Die Tatsache, ob ein mutmaßlicher Schleuser in Untersuchungshaft kommt oder nicht, hängt stark davon ab, wo er aufgegriffen wurde: In Sachsen ist die Chance vergleichsweise hoch, dass ein Haftbefehl erlassen wird.” Das sagt Lars Wendland von der Gewerkschaft der Polizei (GdP).
Zahlen des Justizministeriums in Dresden zum Thema Schleusungen bestätigen die Aussage des Polizeigewerkschafters: „Im Freistaat Sachsen sind bei den Staatsanwaltschaften insgesamt 509 Ermittlungsverfahren gegen 702 Beschuldigte anhängig”, teilt ein Ministeriumssprecher mit. 212 Personen hätten Ende September in Untersuchungshaft gesessen.
Diese wird auf Antrag von Richtern angeordnet. Ein Grund kann beispielsweise sein, das Untertauchen von Verdächtigen zu verhindern. Im Fall der mutmaßlichen Schleusung durch die Ukrainerin in Mecklenburg-Vorpommern bestanden solche Bedenken aber wohl nicht, ein Haftbefehl erging nicht. Das teilte die Staatsanwaltschaft Neubrandenburg auf Anfrage mit.
Hier waren die Ermittlungen zunächst durchgeführt worden. Es übernimmt jetzt die Staatsanwaltschaft Siegen, Nordrhein-Westfalen. Beim Verdacht des Einschleusens von Ausländern nach Deutschland entscheidet nämlich nicht der Tatort, welche Staatsanwaltschaft zuständig ist, sondern der Wohnort des Verdächtigen. In diesem Fall liegt der wohl in Nordrhein-Westfalen.
Viel Arbeit derzeit also für die Strafverfolgungsbehörden. Polizeigewerkschafter Lars Wendland sagt, man könne noch besser werden: „Sinnvoller als stationäre Grenzkontrollen ist eine bessere Ausstattung der Bundespolizei, um gerade auch die Schleusungskriminalität zu bekämpfen: Deutschland muss bei Technik und Personal, vor allem gerade an Fachpersonal für Schleusungskriminalität, nachlegen.“