Entscheidung in Oldenburg Oberlandesgericht bestätigt Urteil gegen Borkumer
Wegen Vergewaltigung und Körperverletzung muss der 41-Jährige für drei Jahre und zehn Monate in Haft. Beim Schuldspruch gab es allerdings eine kleine Änderung.
Borkum/Oldenburg - Das Urteil des Landgerichts Aurich vom 20. April 2023 gegen einen heute 41-jährigen Borkumer ist nun rechtskräftig. Das bestätigte Stefan Büürma, Pressesprecher und Richter am zuständigen Oberlandesgericht Oldenburg, am Donnerstag auf Anfrage. Der 41-Jährige hatte sich wegen Vergewaltigung und vorsätzlicher Körperverletzung verantworten müssen und war in der Berufungsverhandlung in Aurich zu drei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt worden. Mit Beschluss vom 18. September habe der Oldenburger Strafsenat die Revision des Angeklagten gegen das Urteil als überwiegend unbegründet verworfen, so Büürma.
Es habe sich allerdings, so der Gerichtssprecher weiter, eine kleine Änderung im sogenannten Schuldspruch ergeben. In einem Fall sei der Vorwurf der Körperverletzung (nicht aber der Vergewaltigung) entfallen, da die zugrunde liegende Körperverletzung verjährt sei. Der sogenannte Strafausspruch – die Verurteilung zu drei Jahren und zehn Monaten Haft – sei im Ergebnis jedoch unverändert geblieben, „da das Urteil des Landgerichts aus Sicht des Strafsenats keine durchgreifenden Rechtsfehler erkennen ließ“.
Staatsanwaltschaft veranlasst Ladung zum Strafantritt
Der strafrechtliche Instanzenzug ist damit abgeschlossen. Heißt: „Ein weiteres Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Oberlandesgerichts ist nicht gegeben“, erklärt Stefan Büürma. Die Frage, wann und wo der Verurteilte nun seine Haft antreten muss, könne von ihm indes nicht beantwortet werden. Dies sei eine Frage der Strafvollstreckung, für welche die Staatsanwaltschaften zuständig sind. „Nachdem das Landgericht die Akten der Staatsanwaltschaft übermittelt hat, wird von dort zu gegebener Zeit eine Ladung zum Strafantritt veranlasst.“
Dem Borkumer war vorgeworfen worden, in den Jahren 2018 und 2019 zwei Lebensgefährtinnen zu Sexualpraktiken gezwungen zu haben, die beide ausdrücklich nicht gewollt hatten. Eine von ihnen soll er außerdem zu Boden gestoßen und gewürgt haben. Die Vergewaltigungen hatte der Angeklagte bestritten und außerdem behauptet, dass die körperlichen Auseinandersetzungen jeweils von der Frau ausgegangen seien und er sich nur habe verteidigen wollen.
Der Fall war zunächst im Juli 2021 vor dem Amtsgericht in Emden verhandelt worden. Gegen das damalige Urteil – drei Jahre und vier Monate Haft – hatten sowohl Staatsanwaltschaft als auch der Angeklagte Berufung eingelegt, sodass im April vor dem Auricher Landgericht neu verhandelt worden war.