Mann aus Weener verurteilt  Junkie erhält vom Gericht die letzte Abstinenzchance

Gabriele Boschbach
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Von Gabriele Boschbach
| 13.10.2023 13:04 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Vor dem Landgericht ist am Freitag ein 33-Jähriger aus Weener verurteilt worden. Foto: Archiv/Ortgies
Vor dem Landgericht ist am Freitag ein 33-Jähriger aus Weener verurteilt worden. Foto: Archiv/Ortgies
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Weil er Geld für Drogen brauchte, ging ein 33-Jähriger aus Weener im März auf Beutezug. Er brach in Häuser ein und bedrohte Bewohner. Jetzt muss er für mehrere Jahre ins Gefängnis.

Aurich - Die vorletzte Woche im März werden einige Familien im Rheiderland in schrecklicher Erinnerung behalten. Mehrere Menschen sind Opfer von Gewalt, Erpressung und Diebstahl im eigenen Haus geworden. Die Ermittlungsmaschinerie arbeitete danach rasch und effizient. Bereits sieben Monate nach den drei Taten hat die 4. Große Strafkammer des Landgerichts einen 33-Jährigen wegen schweren Raubes, vorsätzlicher und gefährlicher Körperverletzung sowie schwerer räuberischer Erpressung zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren und drei Monaten verurteilt. Drei Jahre und sechs Monate dieser Strafe muss der Angeklagte aus Weener im Gefängnis absitzen, dann kann er in eine Entzugsklinik wechseln. Das Gericht unter Vorsitz von Karsta Rickels-Havemann hatte berücksichtigt, dass der Mann wegen seiner Drogensucht bei den Taten offenbar nicht Herr seiner selbst war. Die Rede war von einem „Tunnelblick“. Er habe nur noch, so die Richterin, daran gedacht, wie er Geld zur Befriedigung seiner Sucht erlangen könne. Seine Steuerungsfähigkeit sei erheblich vermindert gewesen, hieß es, deshalb erhalte er die Möglichkeit einer Therapie.

„Es liegt bei Ihnen, es ist Ihre letzte Chance“, sprach Karsta Rickels-Havemann den Angeklagten direkt an, der seit seinem 13. Lebensjahr Drogen konsumiert. Nach ihrem Dafürhalten sei es im Interesse der Öffentlichkeit, den Paragrafen 64 anzuwenden. Dieser sieht vor, dass sucht- oder geisteskranke Straftäter in den Maßregelvollzug kommen können, also etwa in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden. Ohne Therapie sei die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass der Angeklagte nach seiner Entlassung wieder straffällig werde, so Karsta Rickels-Havemann.

Opfer erlitt Blutergüsse

So wie im März. Nur 20 Tage, nachdem er eine Haftstrafe abgesessen hatte, war der Angeklagte am 23. März in ein Einfamilienhaus in Weener eingebrochen und hatte 220 Euro erbeutet. Während er bei dieser Tat nicht gestört worden war, traf er zwei Tage später bei einem weiteren Versuch auf die 78-jährige Bewohnerin, die er mit einem Kuhfuß bedrohte und schubste, sodass diese Blutergüsse an Armen und am Rücken erlitt. In der darauffolgenden Nacht wählte der 33-Jährige ein Haus in Bunde aus. Dort klingelte er gegen 1.15 Uhr Sturm und weckte die Bewohner auf. Weil sich der Hausherr gegen den Eindringling wehren wollte, verletzte dieser ihn mit einer Waffe am Hinterkopf. Die Mutter des Opfers gab dem Angreifer schließlich aus Angst um ihr Leben und das ihres Sohnes 100 Euro. Der Täter forderte mehr und bekam weitere 50 Euro.

Staatsanwältin Gabert sprach von einer Steigerung der Brutalität und Aggression bei den drei Taten. Die dritte sei mit Abstand die schwerwiegendste. Der Mann habe bei dem Eindringen in das Haus mitten in der Nacht in Kauf nehmen müssen, dass er jemanden antrifft. Sie forderte, eine Gesamtfreiheitsstrafe von neun Jahren zu verhängen. Nach ihrem Dafürhalten ist eine Therapie bei dem Angeklagten aussichtslos: „Ich sehe keine Anhaltspunkte dafür, dass er an sich arbeiten möchte. Bisher hat er immer nur gezeigt, dass er wieder in seine alten Verhaltensmuster zurückfällt.“ Das Vorstrafenregister des Rheiderländers ist sehr lang. Es weist 24 Straftaten auf. Die ersten Eigentumsdelikte hat er bereits als Jugendlicher begangen.

Verteidiger Folkert Adler wandte ein, dass sich nicht genau herleiten lasse, ob die Waffe tatsächlich zum Erwerb des Geldes hätte eingesetzt werden sollen. Es fehle die „finale Verknüpfung“. Der Leeraner Rechtsanwalt strich den massiven Sucht- und Beschaffungsdruck seines Mandanten heraus, der noch in der Nacht des 26. März in Bunde über die Grenze in die Niederlande gefahren sei, um sich dort seine Betäubungsmittel zu besorgen. Der 33-Jährige sei völlig verwahrlost. Er kenne nur ein Ziel, nämlich die Frage, wie er seine Sucht finanzieren kann. In seinem Plädoyer warb er für die Einweisung in eine Entzugsklinik: „Sie können sicher sein, dass sich ohne medizinische Hilfe alles 1:1 wiederholen wird.“

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