Oldenburg  Prozess um geschütteltes Baby in Delmenhorst: Keine Strafen für angeklagte Eltern

Ole Rosenbohm
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Von Ole Rosenbohm
| 18.10.2023 13:21 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Anspannung vor Prozessbeginn: der angeklagte 39-jährige (rechts) mit seinem Verteidiger Rainer Nitschke Foto: Ole Rosenbohm
Anspannung vor Prozessbeginn: der angeklagte 39-jährige (rechts) mit seinem Verteidiger Rainer Nitschke Foto: Ole Rosenbohm
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Vor dem Landgericht Oldenburg ist am Mittwoch der Prozess gegen zwei Delmenhorster Eltern zu Ende gegangen. Das Verfahren gegen die Mutter stellte das Gericht ein, der Vater wurde freigesprochen. Dem geschädigten Kind, teilte die Kammer mit, gehe es vier Jahre nach den Taten wieder etwas besser.

Wie vom Gericht bereits angedeutet, sind die wegen schwerer Körperverletzung sowie versuchter schwerer Körperverletzung an ihrem Baby angeklagten Eltern straffrei aus ihrem Prozess vor dem Landgericht Oldenburg herausgekommen. Den 39 Jahre alten Vater sprach das Gericht an diesem Mittwoch frei, das Verfahren gegen die 36-jährige Mutter stellte es nach Zustimmung der Staatsanwaltschaft ein.

Das heute vier Jahre alte Kind war laut Anklage am 5. Januar 2019 in Delmenhorst stark geschüttelt worden und hatte dadurch schwere Hirnschädigungen erlitten, die laut Anklage zu einem 70-prozentigen Behinderungsgrad geführt hatten. Verantwortlich gemacht worden war dafür der 39-Jährige. Der Vater bestritt aber vor Gericht, sein Kind geschüttelt zu haben.

Wohl entscheidend für den Freispruch war die Aussage am vorletzten Prozesstag des sachverständigen Rechtsmediziners Benedikt Vennemann, der die wahrscheinliche Tatzeit vom 5. auf den 10. Januar 2019 verlegte. Am 5. Januar nämlich waren im Klinikum Delmenhorst, das die damals in allergrößter Sorge befindlichen Eltern nach einer Bewusstlosigkeit ihres Kindes aufgesucht hatten, noch keine neurologische Auffälligkeiten beim Baby festgestellt worden. Anders am 10. Januar, als das Kind direkt in eine Spezialklinik nach Bremen verlegt worden war, in der es – mit Unterbrechung – mehrere Monate blieb. Nur befand sich der angeklagte Vater am 10. Januar nachweislich bei seiner Arbeit.

Es stehe fest, sagte die Vorsitzende Richterin Judith Blohm, dass das Baby zwar durch (laut Vennemann mehrmaliges) Schütteln schwer geschädigt worden sei – nur von wem, wisse man nicht. Die dafür nicht angeklagte Mutter käme infrage, auch eine unbekannte Person aus dem Krankenhaus – aber sicher nicht der angeklagte Vater. „Wir haben keinen Täter“, konstatierte Blohm. Auch die Staatsanwältin hatte in ihrem Plädoyer Freispruch für den Mann gefordert, dessen Verteidiger Rainer Nitschke benötigte für seinen gleichlautenden Antrag nicht mehr viele Worte.

Der Mutter hatte die Anklage vorgeworfen, ihr damals stark schreiendes Kind am 30. April – zufällig beobachtet von einer Krankenschwester – mehrfach ruckartig bewegt und so die Gefahr einer weiteren Schädigung in Kauf genommen zu haben. Kurz danach war den Eltern das Sorgerecht entzogen worden. Sie hatten ihr Kind erst vergangenen Sommer für eine halbe Stunde wiedersehen dürfen.

Doch ob das Baby am 30. April geschädigt worden war, konnte medizinisch nicht festgestellt werden. Auch hielt das Gericht der Mutter zugute, dass sie (wie auch der Vater) unter der Entfernung des Kindes aus ihrer Obhut stark gelitten habe und ihr „unangemessenes Verhalten“ (Blohm) von damals psychologisch aufgearbeitet habe. Aus allem begründete die Kammer die Einstellung des Verfahrens gegen die nie vorbestrafte 36-Jährige, die Plädoyers und Urteil nicht mehr als Angeklagte verfolgen musste.

Richterin Blohm ging in der Urteilsbegründung auch auf die vier Jahre alte Entscheidung gegen die Eltern des Familiengerichts ein. Das klinge zwar nach Widerspruch. Doch für das familiengerichtliche Urteil reiche es, dass das Kind in Obhut der Eltern geschädigt worden sei. Darum sei die damalige Entscheidung, das Kind in eine Pflegefamilie zu geben (und es dort auch zu belassen) richtig. Für eine Verurteilung im Strafrecht benötige es aber einen konkreten Täter – den es hier eben nicht gebe.

Blohms letzte Sätze gehörten dem Kind selbst, das inzwischen einen Kindergarten besucht und sich offenbar verhältnismäßig gut entwickelt: „Wir hoffen inständig, dass sich die positive Entwicklung fortsetzt“, sagte Blohm und dass seine Defizite mit der Zeit „nahezu vollständig ausgeglichen“ werden könnten. Die gute Entwicklung des heute vierjährigen Kindes sei sicher auch für die jetzt nicht mehr angeklagten Eltern ein Trost.

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