Erkranktes Schaf  Blauzungenkrankheit im Landkreis Ammerland bestätigt

| | 25.10.2023 19:42 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
An der Blauzungenkrankheit erkranken nur Wiederkäuer wie etwa Schafe. Für Menschen ist die Viruserkrankung ungefährlich. Foto: Kneffel/DPA
An der Blauzungenkrankheit erkranken nur Wiederkäuer wie etwa Schafe. Für Menschen ist die Viruserkrankung ungefährlich. Foto: Kneffel/DPA
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Wegen des Verdachts auf Blauzungenkrankheit bei einem Schaf ist ein Betrieb am Montag im Landkreis Ammerland gesperrt worden. Der Verdacht hat sich bestätigt.

Hannover/Westerstede – Bei dem erkrankten und mittlerweile verstorbenen Schaf im Landkreis Ammerland hat sich bestätigt, dass es sich um die Blauzungenkrankheit handelt. Das hat das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium am Mittwochabend mitgeteilt. Ein entsprechendes Untersuchungsergebnis des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) liege dem Ministerium vor. Bei dem Betrieb handele es sich um eine Hobbyhaltung mit etwa 30 Schafen, der auf der Grundlage des EU-Tiergesundheitsrechtes gesperrt worden sei. Derzeit dürften keine Tiere aus dem Bestand in andere Haltungen transportiert werden. Die weiteren Tiere zeigten keine Symptome. Einen weiteren amtlichen Verdacht gibt es dem Ministerium zufolge derzeit in Niedersachsen nicht. Es handelt sich um den ersten Nachweis der Blauzungenkrankheit im Land seit September 2009.

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Die Blauzungenkrankheit sei eine Viruserkrankung, die Wiederkäuer treffen kann, klärt das Ministerium auf. Der Erreger sei für den Menschen nicht gefährlich. Auch ein Verzehr von tierischen Lebensmitteln sei ohne Bedenken möglich. Der Ausbruch habe jedoch wirtschaftliche Folgen. Niedersachsen verliere den Freiheitsstatus für die Blauzungenkrankheit. Der Handel mit Tieren, die sich mit der Viruskrankheit infizieren könnten, sei daher in Abhängigkeit vom Gesundheitsstatus am Bestimmungsort nur unter strengen Auflagen möglich.

So müssten diese Tiere beim Transport in seuchenfreie Gebiete mit wirksamen Mitteln zur Abwehr von Gnitzen behandelt werden. Außerdem müssten sie labordiagnostisch auf eine Infektion mit dem Virus der Blauzungenkrankheit untersucht werden. Ziel der Maßnahmen sei es, dass bereits von den Gnitzen befallene Tiere diese Mücken nicht weitertragen und sich das Virus so „sprunghaft“ ausbreitet. Die Auflagen gelten dem Ministerium zufolge solange, bis Niedersachsen den Seuchenfreiheitsstatus wiedererlangt hat.