Delmenhorst  Feuerwerkskörper explodiert in Hand: 19-Jähriger in Delmenhorst massiv verletzt

Melanie Hohmann
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Von Melanie Hohmann
| 03.11.2023 11:46 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Ein 19-Jähriger hat in Delmenhorst mit Feuerwerkskörpern hantiert und sich dabei verletzt. Foto: dpa/Patrick Pleul
Ein 19-Jähriger hat in Delmenhorst mit Feuerwerkskörpern hantiert und sich dabei verletzt. Foto: dpa/Patrick Pleul
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Ein lauter Knall war am frühen Freitag im Polizeigebäude zu hören. Die Beamten dachten zuerst an eine Geldautomaten-Sprengung und machten sich an die Verfolgung. Die Fahrt endete jedoch vor der Notaufnahme des Krankenhauses. Einem jungen Mann war ein Sprengkörper in der Hand explodiert.

Ein junger Mann hat sich am Freitag durch das Hantieren mit unerlaubten Feuerwerkskörpern schwere Verletzungen zugezogen. Gegen ihn ist ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden. 

Aus der Delmenhorster Innenstadt war laut Bericht der Polizei gegen 2 Uhr ein lauter Knall zu vernehmen, der auch im Gebäude der Delmenhorster Polizei zu hören war. Umgehend alarmierte Einsatzkräfte sahen noch einen offensichtlich hochmotorisierten Audi, der mit hoher Geschwindigkeit vom Bismarckplatz wegfuhr. „Sofort wurde eine Verbindung zu einer möglichen Sprengung eines Geldautomaten hergestellt und die Verfolgung des Pkw aufgenommen“, so die Beamten.

Die Fahrt führte über die Oldenburger Straße in Richtung A28, endete aber vor der Notaufnahme des Delmenhorster Krankenhauses. Auf dem Beifahrersitz befand sich ein 19-jähriger Delmenhorster, der laut um Hilfe rief. Am rechten Arm waren massive Verletzungen zu sehen, die eine sofortige medizinische Behandlung erforderlich machten.

Fahrer des Autos war ein 21-jähriger Bekannter des Verletzten. Er gab an, dass die Verletzungen auf dem Bismarckplatz entstanden waren. Hier hatte der 19-Jährige einen Knallkörper entzünden wollen, der bereits in seiner Hand explodierte. Beweismittel wurden auf dem Bismarckplatz gefunden. Gegen den schwer verletzten 19-Jährigen leiteten die Beamten ein Ermittlungsverfahren wegen eines möglichen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz ein. 

In diesem Zusammenhang weist die Polizei wiederholt auf die Gefahren hin, die durch den unsachgemäßen Umgang mit Feuerwerkskörpern und insbesondere durch nicht zugelassene Knallkörper entstehen können. Illegale Feuerwerkskörper können Knalltraumen, Tinnitus, Verbrennungen, Verlust von Gliedmaßen, Verätzungen der Augen, Haut und Atemwege, Atemnot und Lungenschädigungen verursachen. 

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