Polizei Leer warnt vor neuer Masche Unternehmer verhindern im letzten Moment Betrugsversuch

Carsten Ammermann
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Von Carsten Ammermann
| 07.11.2023 14:26 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 5 Minuten
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Jetzt wäre ein Unternehmen aus der Gemeinde Westoverledingen fast Opfer einer neuen Betrugsmasche geworden, dem sogenannte „Rip-Deal“.Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen. Foto: Heiko Küverling/Fotolia
Jetzt wäre ein Unternehmen aus der Gemeinde Westoverledingen fast Opfer einer neuen Betrugsmasche geworden, dem sogenannte „Rip-Deal“.Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen. Foto: Heiko Küverling/Fotolia
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Betrüger lockten Westoverledinger unter dem Vorwand, einen großen Auftrag für ein Bauprojekt vergeben zu wollen, nach Belgrad. Dort sollte den Unternehmern vermutlich Falschgeld untergejubelt werden.

Westoverledingen/Leer - Gefälschte Rechnungen, falsche Steuererstattung oder eine vermeintliche Abmahnwelle - Firmen werden immer wieder Opfer von Betrug und Abzocke. Jetzt wäre ein Unternehmen aus der Gemeinde Westoverledingen fast Opfer einer neuen Betrugsmasche geworden, dem sogenannten „Rip-Deal“. „Unter dem Begriff „Rip-Deal“, also jemanden ausnehmen / neppen in Verbindung mit einem Handel, sind Betrugs-, Raub- und Diebstahlsdelikte zu verstehen, bei denen die Täter nach einem bestimmten Schema vorgehen“, heißt es in einer Mitteilung der Polizeiinspektion Leer/Emden. Nach Auskunft von Polizeisprecherin Svenia Temmen sind die Opfer in der Regel Verkäufer von Immobilien, Antiquitäten oder auch anderen Wertgegenständen, die den Kontakt zu potenziellen Käufern über Anzeigen im Internet oder über Zeitungsinserate herstellen. „Die Täter suchen gezielt diese Inserate aus und nehmen entweder telefonisch oder per E-Mail den ersten Kontakt zu den Opfern auf. Die Täter zeigen Interesse an dem Kauf der Immobilie oder Ware und geben zumeist an, selber im Auftrag eines zahlungskräftigen ausländischen Investors zu handeln“, so Temmen. So gingen nach ihren Angaben auch die Täter im Fall zweier Inhaber eines Farbengeschäftes aus Westoverledingen vor.

Was war passiert?

Die Geschäftsinhaber erhielten nach Auskunft der Polizeisprecherin Mitte Oktober eine E-Mail von einem Interessenten, der angeblich Farbe im Wert von 100.000 Euro für ein Bauprojekt in Belgrad kaufen wollte. Nachdem die Geschäftsinhaber ihm ein Angebot unterbreitet hatten, lud der Interessent diese zu einem geschäftlichen Treffen nach Serbien ein. Tatsächlich bezahlte er den Flug und die Hotelkosten, und so kam es zu dem vereinbarten Termin in einem Hotel in Belgrad. Der Betrüger bot an, das Geschäftsvolumen noch weiter zu erhöhen. Die Rechnung solle so hoch wie möglich sein, da der serbische Staat das Projekt durch Subventionen unterstütze. Für ihn selbst solle eine anteilige Vermittlerprovision fällig werden. Obwohl es vor Ort nicht zu einem Geschäftsabschluss kam, übergab der Betrüger den Inhabern des Farbengeschäftes sogar noch einen kleinen Geldbetrag, „für einen schönen Tag in Belgrad“, so die Beamtin. Die Geschäftsleute aus Westoverledingen erkannten das unseriöse Geschäftsgebaren ihres Gegenübers rechtzeitig und wurden finanziell nicht geschädigt.

Das Vorgehen der Betrüger

Durch intensive Kontaktaufnahme soll den Opfern der Eindruck vermittelt werden, dass es sich tatsächlich um einen seriösen Interessenten handelt. Dieser bietet auch an, hohe geforderte Preise zu zahlen und sieht von für ihn günstigen Preisverhandlungen ab. „Die Opfer werden grundsätzlich ins Ausland eingeladen, da die Täter vorgeben, aus Termingründen nicht selbst erscheinen zu können. Alle Unkosten, die durch die Reise entstehen, werden von den Tätern übernommen. So soll möglichem Misstrauen der Opfer vorgebeugt werden“, sagte die Beamtin. Vor Ort soll den Opfern durch selbstsicheres Auftreten und Vorgeben des Interessenten, einen luxuriösen Lebensstil zu pflegen, die Seriosität noch verstärkt vorgeführt werden. „Sehr bald werden die ersten geschäftlichen Gespräche anberaumt. Auffällig ist, dass die Täter bereits in den ersten Gesprächen darauf hinweisen, dass ein Geldtausch von Euro in eine andere ausländische Währung stattfinden muss. Das wäre die Voraussetzung, damit das anvisierte Geschäft abgeschlossen werden kann“, erläutert die Polizistin das Vorgehen. In der Regel sollen Euro in Schweizer Franken gewechselt werden. Damit dem zugestimmt wird, wird natürlich auch ein Gewinn bei dem Tauschgeschäft in Aussicht gestellt. Wenn noch Skepsis bei den Opfern besteht, wird angeboten, vorab eine kleine Summe zu tauschen.

„Dort werden dann auch echte Geldnoten getauscht. Sobald die Bereitschaft zum Tauschen der vollen geforderten Summe besteht, werden den Opfern Falschgeldnoten oder sogar einen Koffer mit Papierschnipseln überreicht“, sagte Temmen. Weigern sich die Opfer, einen Bargeldtausch durchzuführen, wird mit Gewalt gedroht. „Da die Opfer sich im Ausland befinden und mit den dort rechtlich geltenden Vorschriften nicht vertraut sind, entsteht so ein hoher Druck, der dann zur Erfüllung der Tatausführung führt. Ist das Geld erst getauscht, ziehen sich die Täter zurück.“

Das rät die Polizei

Um als Verkäufer oder Händler nicht Opfer einer solchen Straftat zu werden, gelten folgende Empfehlungen: Um Verhandlungen für einen Kauf von hochwertigen Immobilien oder Sachwerten zu führen, ist von einer Reise ins Ausland eher abzuraten. „Eine Kaufzusage, ohne Besichtigung der Ware oder Immobilie sollte die Anbietenden skeptisch werden lassen“, sagte die Polizeisprecherin. Es sollten immer die Personalien des jeweiligen Geschäftspartners (Ausweisdokument) feststehen, nur die Verbindung über eine Auslandstelefonnummer reicht nicht aus. Bei solchen Geschäften dürfen sich die Anbietenden nicht unter Druck oder Zeitzwang setzen lassen.

„Geldtauschgeschäfte in ausländische Währungen, gegen angebliche Gewinne vor dem eigentlichen Verkaufsgespräch, sollten nicht durchgeführt werden und lassen den deutlichen Schluss auf einen bevorstehenden Betrug zu“, so die Beamtin. Personen, die Opfer einer solchen Tat wurden oder sich in bereits in ähnlichen Verhandlungen zu einer solchen Sachlage befinden, werden gebeten, Anzeige zu erstatten.

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