Hamburg Welche Kaminöfen sind ab 2025 noch erlaubt?
Ein generelles Verbot für Kaminöfen gibt es zwar nicht. Aber rund 3,2 Millionen Kaminöfen müssen bis Ende 2024 nachgerüstet oder stillgelegt werden, so die Schätzung des Bundesverbandes des Schornsteinfegerhandwerks. Welche Kaminöfen das betrifft und welche Ausnahmen es gibt.
Die Verbrennung von Holz führt zu vergleichsweise hohen Schadstoffemissionen. Die in Deutschland betriebenen etwa 11,7 Millionen Öfen, die mit Holz befeuert werden, verursachen mehr Feinstaub als Pkw und Lkw zusammen, sagt das Umweltbundesamt.
Deshalb wurde bereits 2010 die Bundesimmissionsschutz-Verordnung verabschiedet, die strengere Abgaswerte für Holzöfen festlegte. Aufgrund dessen wurden seitdem bereits fast vier Millionen technisch veraltete Holzfeuerstätten stillgelegt, nachgerüstet oder gegen moderne Festbrennstoffgeräte ausgetauscht. Seit 2021 dürfen nur noch Kaminöfen in Betrieb sein, die ab dem 1. Januar 1995 gebaut wurden.
Am 31. Dezember 2024 endet nun die Frist für alle Kaminöfen, die vor dem 22. März 2010 gebaut wurden. Wenn sie die geltenden Abgaswerte nicht einhalten – und das ist bei Öfen diesen Alters fast immer der Fall – müssen sie ausgetauscht, umgerüstet oder stillgelegt werden. Betroffen sind grundsätzlich nur Kaminöfen mit verschließbarer Tür, also unter anderem die beliebten Schwedenöfen.
Nicht betroffen sind dagegen offene Kamine, Herde und geschlossene Kamine, die auch in offenem Zustand in Betrieb sein können.
Die Abgaswerte, die eingehalten werden müssen, liegen bei 0,15 Gramm Staub pro Kubikmeter und 4 Gramm Kohlenmonoxid pro Kubikmeter. Diese Werte dürfen nicht überschritten werden.
Über die Seite des HKI Industrieverbands können Betreiber von Kaminöfen selbst herausfinden, ob ihr Kaminofen die Werte einhält. Über das Alter des Kaminofens gibt das Typenschild Auskunft. Fehlt es, dann muss der Ofenbesitzer anhand von Messdaten des Schornsteinfegers oder einer Bescheinigung des Herstellers nachweisen, dass das Ofenmodell die Schadstoffgrenzwerte einhält.
Sollten die Feinstaubwerte vom vorhandenen Ofen nicht mehr die aktuellen Anforderungen erfüllen, gibt es zwei Möglichkeiten, erklärt Kachelofenbaumeister Holger Nowatzke aus Melle:
Experten raten von einer Nachrüstung allerdings eher ab, denn sie und das anschließende Messen der Öfen ist oft teurer als der Kauf und Einbau einer neuen, effizienteren Anlage, die bis zu einem Drittel weniger Kaminholz verbraucht.
Weiterlesen: Preise, Typen, Lieferzeiten: Experten geben Tipps für neuen Kaminofen
Wer den (zu) alten Kamin weiternutzt, obwohl er die Vorgaben der Bundesimmissionsschutz-Verordnung nicht erfüllt, dem droht ein Bußgeld in Höhe von bis zu 50.000 Euro. Zuerst gibt es in der Regel aber eine Frist zur Nachrüstung. Erst bei Zuwiderhandlungen kommt das Ordnungsamt ins Spiel, das das Bußgeld verhängen kann.