Hamburg  Nur noch ein Monat gemeinsame Elternzeit: Was hinter der neuen Regelung steckt

Maria Lentz
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Von Maria Lentz
| 20.11.2023 13:20 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Sich gemeinsam um den Nachwuchs zu kümmern, wird bald nicht mehr so lange möglich sein wie bisher. Foto: IMAGO images/Westend61
Sich gemeinsam um den Nachwuchs zu kümmern, wird bald nicht mehr so lange möglich sein wie bisher. Foto: IMAGO images/Westend61
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Bisher konnten Väter und Mütter von Neugeborenen zwei Monate gemeinsam Elternzeit nehmen, wenn sie wollten. Das soll in Zukunft nicht mehr möglich sein. Warum und ab wann das gelten soll, hat das Familienministerium unserer Redaktion erklärt.

Das Familienministerium hat sich im Zuge der auferlegten Sparmaßnahmen von Finanzminister Christian Lindner (FDP) für einen Einschnitt beim Elterngeld entschieden. Für Vielverdiener soll es ab dem kommenden Jahr wegfallen, wenn es nach den Plänen von Ministerin Lisa Paus (Grüne) geht.

Doch das ist nicht die einzige Veränderung, die angestrebt wird: Auch an der Elternzeit-Regelung wird geschraubt. Es soll zwar dabei bleiben, dass Eltern insgesamt 14 Monate Elterngeld beziehen können – 12 beispielsweise die Mutter und zwei der Vater – jedoch soll nur noch einer der Monate parallel genommen werden können. Doch warum ist das so?

Weiterlesen: Das soll sich beim Elterngeld ändern: Welche Familien jetzt bangen müssen

„Mit der Regelung soll eine langfristig partnerschaftliche Aufteilung von Sorgearbeit und Erwerbstätigkeit beider Elternteile gefördert werden“, teilt ein Sprecher des Familienministeriums auf Anfrage unserer Redaktion mit. Väter sollen darin bestärkt werden, Elterngeldmonate abwechselnd mit der Partnerin zu beziehen, heißt es weiter. Das sei auch unter dem Gesichtspunkt der Gleichstellung sinnvoll.

Ein weiterer Punkt sei der Bundeshaushalt 2024, der den Sparauflagen unterliegt. „Die neue Regelung zu den Partnermonaten ist eine ausgewogene Lösung, die Eltern nicht übermäßig belastet“, so der Ministeriumssprecher. Dem Umstand, dass schon jetzt mehr als die Hälfte der Väter einen gemeinsamen Monat Auszeit direkt nach der Geburt des Kindes nehmen, werde damit zudem weiter Rechnung getragen – ein Partnermonat bleibt ja.

Unangetastet bleibt die Regelung, dass der zweite Elternteil die zwei zusätzlichen Monate Elternzeit im Anschluss an das erste Jahr nehmen kann. In früheren Berichterstattungen hieß es, dass ein Partnermonat nicht nur allein, sondern auch innerhalb des ersten Lebensjahres genommen werden muss.

Ausgenommen von der Neureglung sind Eltern von Frühchen und Mehrlingen. Auch das sogenannte Elterngeld Plus wird nicht angefasst. Somit ist es also weiterhin möglich, dass beide Elternteile sieben Monate gemeinsam dieses Elterngeld beziehen, wenn sie sich für dieses Modell entscheiden.

Gelten soll die neue Elternzeit-Regel für alle Geburten nach dem 1. April 2024.

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