Hamburg/Schwerin  Streit um Wohnungsgröße: Sehbehindertes Paar klagt gegen Schweriner Jobcenter

Christian Koepke
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Von Christian Koepke
| 21.11.2023 11:09 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Das Schweriner Jobcenter weigert sich, einem sehbehinderten Paar den Umzug nach MV zu ermöglichen. Foto: Beisert
Das Schweriner Jobcenter weigert sich, einem sehbehinderten Paar den Umzug nach MV zu ermöglichen. Foto: Beisert
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Bettina und Daniel Brehmer aus Hamburg möchten zurück in ihre Heimat MV. In Schwerin haben sie eine 90-Quadratmeter-Wohnung gefunden – doch die will ihnen das Jobcenter nicht bezahlen. Das Paar will das nicht hinnehmen und zieht vor Gericht.

Jobcenter. Wenn Bettina und Daniel Brehmer aus Hamburg dieses Wort hören, bekommen sie feuchte Hände, flattern ihnen die Nerven. „Seit es das Jobcenter gibt, haben wir nichts als Ablehnung erfahren“, sagt Bettina Brehmer. Nicht an ein bestimmtes Jobcenter denkt die 42-Jährige bei diesem Satz, sondern an das Jobcenter an sich, auch wenn sich die Kritik mittlerweile gegen ein ganz bestimmtes richtet: das Schweriner.

Bettina Brehmer und ihr vier Jahre jüngerer Mann möchten weg aus Hamburg. Die Stadt sei zu groß, zu voll, zu gefährlich geworden, erklärt Bettina Brehmer. Die Brehmers, die aus Parchim und Neubrandenburg stammen, wollen zurück nach Mecklenburg-Vorpommern. Bettina und Daniel Brehmer haben eine schwere Behinderung. Sie gelten gesetzlich als blind, besitzen nur einen geringen Sehrest, gehen aktuell auch keiner Beschäftigung nach.

Nach Schwerin zieht es die Brehmers, weil die Stadt die Bedingungen bietet, die sie suchen: ein ausgebautes Nahverkehrsnetz, nahe Einkaufsmöglichkeiten und Ärzte. Auf dem Großen Dreesch haben die Eheleute eine gut 90 Quadratmeter große Wohnung der Wohnungsgesellschaft Schwerin (WGS) gefunden. Beim Schweriner Jobcenter beantragten sie die Übernahme der Mietkosten. Das Jobcenter lehnte ab. Begründung: Die Kosten für die vier Wände seien unangemessen, einem kinderlosen Paar stehe nur eine Wohnung mit einer Größe von 60 Quadratmetern zu.

Doch Bettina und Daniel Brehmer blieben hartnäckig, legten Widerspruch ein. Wegen ihrer Schwerbehinderung hätten sie Anspruch auf 15 Quadratmeter mehr Wohnraum pro Person, argumentierten sie. Und der Platz werde auch benötigt, etwa um spezielle PC-Arbeitsplätze einzurichten oder Blindenhunde zu halten. Das Jobcenter ließ sich aber nicht erweichen, wies den Widerspruch zurück.

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Bettina und Daniel Brehmer zogen daraufhin vor das Hamburger Sozialgericht, boten sogar an, die Mietdifferenz von ihrem Blindengeld zu bezahlen. Auf Intervention des Gerichtes akzeptierte das Schweriner Jobcenter schließlich einen zusätzlichen Wohnbedarf von 15 Quadratmetern, also eine Gesamtwohnungsgröße von 75 Quadratmetern. Einen darüber hinausgehenden Bedarf habe jedoch auch das Sozialgericht in seinem Eilbeschluss nicht festgestellt, sagt Jobcenter-Geschäftsführer Frank Skowronek.

Skowronek sieht die Position des Jobcenters durch den Gerichtsbeschluss bestätigt. Das Jobcenter halte sich an die entsprechenden Regeln der Richtlinie für die Kosten der Unterkunft (KdU) in der Landeshauptstadt. „Und das Gericht gibt uns grundsätzlich Recht“, so der Geschäftsführer.

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Das Klageverfahren vor dem Sozialgericht läuft weiter, denn Bettina und Daniel Brehmer beharren auf ihrer Forderung nach insgesamt 30 Quadratmetern mehr, wollen die Wohnung auf dem Dreesch im Februar kommenden Jahres beziehen. Das Schweriner Jobcenter spiele die Behinderung von ihr und ihrem Mann herunter, kritisiert Bettina Brehmer. Gegen eine Mitarbeiterin im Center legten die Brehmers bereits eine Dienstaufsichtsbeschwerde ein.

Jobcenter-Chef Skowronek weist den Vorwurf zurück. Die Brehmers würden nicht benachteiligt, versichert er. Mit den zusätzlichen 15 Quadratmetern sei das Jobcenter der Empfehlung des Sozialgerichtes gefolgt.

Tatsächlich findet sich in der Schweriner KdU-Richtlinie der Passus, dass die „besonderen persönlichen und beruflichen Bedürfnisse der Leistungsberechtigten“ bei der Wohnungsgröße berücksichtigt werden sollen. Dabei könnten „bis zu 15 Quadratmeter Wohnfläche“ pro Person als „angemessener Raummehrbedarf“ angesehen werden, heißt es.

Forderungen nach verbesserter sozialer Teilhabe von Menschen mit Behinderungen würden von Behörden leider immer noch oft zunächst abgelehnt, zumal wenn die Gesetzeslage einen Ermessensspielraum lasse, berichtet Dirk Busack, der beim Blinden- und Sehbehinderten-Verein MV eine so genannte Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung anbietet. Bettina und Daniel Brehmer wollen sich in ihrem Streit mit dem Jobcenter nicht entmutigen lassen. „Wir haben die Kraft und auch Ausdauer“, sagen sie.

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