Ammerländer rast auf B 72  Monteur verliert nach Raserei Führerschein und Job

Franz-Josef Höffmann
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Von Franz-Josef Höffmann
| 24.11.2023 15:36 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Das Amtsgericht in Cloppenburg verhängte eine zehnmonatige Führerscheinsperre gegen den Monteur. Foto: Höffmann
Das Amtsgericht in Cloppenburg verhängte eine zehnmonatige Führerscheinsperre gegen den Monteur. Foto: Höffmann
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Das Cloppenburger Amtsgericht verhängt eine Geldstrafe sowie eine zehnmonatige Führerscheinsperre gegen einen 41-Jährigen. Der Mann hatte auf der B 72 andere Verkehrsteilnehmer stark gefährdet.

Cloppenburg/Thüle/Friesoythe/Ammerland. Ein Monteur aus dem Ammerland verliert wegen einer Raserei auf der B 72 bei Thüle seinen Führerschein und seinen Job. Das Cloppenburger Amtsgericht verurteilte den 41-Jährigen wegen vorsätzlicher Straßenverkehrsgefährdung zu einer Geldstrafe von 2000 Euro und einer zehnmonatigen Führerscheinsperre. Damit ist der Job weg.

Der Angeklagte hatte vor Gericht ein Schreiben seines Arbeitgebers dabei. Verlöre der Angeklagte seinen Führerschein, könne er ihn nicht mehr halten, so der Text. Doch das Schreiben nützte nichts mehr. Zu schwer wogen die Taten, die dem Angeklagten vorgeworfen wurden. Es war ein Samstag. Der eilige Angeklagte als Monteur im Notdienst legte auf der B 72 mit einem Dienstwagen die Strecke von Cloppenburg nach Friesoythe zurück.

Trotz Gegenverkehrs mehrmals überholt

In Thüle ging es ihm nicht schnell genug. Trotz Gegenverkehrs überholte er ein vor ihm fahrendes Auto, musste dann aber wegen des Gegenverkehrs scharf vor dem überholten Pkw wieder einscheren. Der Fahrer dachte sich noch wohlwollend, das könne ja mal jedem passieren. Der Monteur habe sich einfach nur verschätzt. Doch dann sah der Zeuge, dass im Laufe der weiteren Fahrt der Angeklagte dieses knappe Überholen anderer Fahrzeuge sechs- bis siebenmal fortsetzte.

Der Zeuge sah mehrere Lichthupen des Gegenverkehrs. In Thüle soll es dann zum Äußeren gekommen sein. Dort soll der Angeklagte bei Rot über eine Ampel gefahren sein und auch durchgezogene Linien missachtet haben.

Im Verfahren hat der 41-Jährige die Vorwürfe bestritten. Es habe sich stets um normale Überholvorgänge gehandelt. Das Gericht aber glaubte dem Zeugen. Der Angeklagte ist nicht vorbestraft. Doch sein Verkehrsregister weist mehrere Einträge auf, in denen es es um zu schnelles Fahren geht.

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