Hamburg Können die Renten aufgrund der Haushaltslage gekürzt werden?
In der Diskussion um den Bundeshaushalt 2024 werden auch Rufe nach Rentenkürzungen laut. Doch können die Renten überhaupt gekürzt werden? Die Deutsche Rentenversicherung klärt auf.
Wo sparen, angesichts des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes zum Klima- und Transformationsfonds, das der Bundesregierung ein großes Loch in der Haushaltskasse bescherte? Die Wirtschaftsweise Veronika Grimm, Mitglied im Sachverständigenrat, hat Rentenkürzungen ins Spiel gebracht. Auch der baden-württembergische Finanzminister Daniel Bayaz sagte, „weder die Rente mit 63, noch die Mütterrente dürfen in Stein gemeißelt sein“.
Die Deutsche Rentenversicherung hat zu diesen Forderungen nun Stellung bezogen. Sie stellt klar, dass die Höhe der Renten per Gesetz geregelt sei. Das bedeute, dass es einen Rechtsanspruch hierauf gebe.
Die Rentenversicherung bekomme zwar Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt, aber diese erfolgten auf Grundlage gesetzlicher Regelungen. Gleiches gelte für Erstattungen oder die Zahlung von Beiträgen des Bundes für Kindererziehungszeiten („Mütterrente“). Die Zahlungen seien aber nicht von der aktuellen Haushaltslage abhängig.
Das Fazit der Rentenversicherung: Vor diesem Hintergrund sind die laufenden Rentenzahlungen von der aktuellen Diskussion um den Bundeshaushalt 2024 nicht betroffen.