Greetsiel sucht Konzept  So gehen andere Kommunen mit dem „Wildwuchs“ an Ferienwohnungen um

| | 07.12.2023 11:26 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Das Thema Ferienwohnungen wird nicht nur in Greetsiel diskutiert. Foto: dpa
Das Thema Ferienwohnungen wird nicht nur in Greetsiel diskutiert. Foto: dpa
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Während man in Greetsiel nach einem Konzept sucht, um den Wildwuchs an Ferienwohnungen einzudämmen, sind andere Kommunen teilweise weiter. Ein Blick über den Tellerrand.

Greetsiel - „Ferienwohnung mit Seeblick direkt am Hafen“, „Unterkunft in direkter Nähe zu den Greetsieler Zwillingsmühlen“ oder „Ruhig und dennoch zentral gelegene Ferienwohnung mit Balkon“. Wer in Greetsiel nach einer Ferienwohnung sucht, wird auf Portalen wie Booking oder Fewo-direkt schnell fündig. Denn Inserate wie diese gibt es im Internet zu Hauf. Ferienwohnungen im Übermaß werden zunehmend zum Problem, finden viele Anwohner. Zu viel Platz für Feriengäste, zu wenig Möglichkeiten für Einheimische, so der Tenor.

Um einen Überblick über die Situation zu erhalten und die Entwicklung von Ferienwohnungen in Greetsiel besser steuern zu können, hat die Gemeinde Krummhörn ein Planungsbüro beauftragt, ein Konzept für das Fischerdorf zu erstellen. Die Hauptfrage: „Wie kann die touristische Entwicklung mit der Lebensqualität der lokalen Bevölkerung in Einklang gebracht werden?“ Eine Frage, die in den vergangenen Jahren immer mehr an Brisanz bekommen hat, denn: Fehler bei der Aufstellung von Bebauungsplänen ebneten den Weg für einen „Wildwuchs“ an Ferienwohnungen. Wie gehen andere touristisch geprägte Kommunen mit diesem Problem um? Ein Blick über den ostfriesischen Tellerrand:

Sylt: Das Paradebeispiel

Denkt man an unbezahlbaren Wohnraum, denkt man an Städte wie Hamburg oder München. Aber auch an Sylt. Die nordfriesische Insel hat ein offensichtliches Problem mit Wohnraum: Einheimische können sich das Wohnen auf der Insel oft nicht mehr leisten, Arbeitskräfte pendeln vom Festland, weil das günstiger ist als die Wohnungsmiete. Gleichzeitig entstehen immer mehr Ferienwohnungen und Luxushotels. Die Zahl der Gäste hat sich laut einem Artikel der Deutschen Presseagentur in den vergangenen 30 Jahren fast verdoppelt: von knapp 522.000 im Jahr 1990 auf etwa 961.000 im Jahr 2019. Das führt zu einer Unausgeglichenheit zwischen Feriengästen, Zweitwohnungsbesitzern und den Einheimischen, finden Kritiker. Einige sprechen regelrecht von Entfremdung und „Overtourism“ (also Übertourismus).

Das Luftbild zeigt Häuser auf Sylt. Dort ist Wohnraum für Einheimische zum einen knapp und zum anderen unbezahlbar geworden. Foto: Reinhardt/dpa
Das Luftbild zeigt Häuser auf Sylt. Dort ist Wohnraum für Einheimische zum einen knapp und zum anderen unbezahlbar geworden. Foto: Reinhardt/dpa

Die Gemeinde Sylt hat deshalb im März 2023 ein neues Beherbergungskonzept entwickelt und den Bau neuer Ferienwohnungen für die Ortsteile Westerland, Rantum, Archsum, Keitum, Morsum, Munkmarsch und Tinnum verboten. Dazu mussten über 120 Bebauungspläne angepasst werden. Dies wurde als deutliches Signal für ein ausgewogenes Miteinander von Einheimischen und Gästen gesehen - und für eine lebens- und liebenswerte Gemeinde. Mehr Dauerwohnen sei unter anderem so wichtig, weil es auch Menschen für Feuerwehr, Pflege und Schichtdienst brauche. Inwiefern sich dadurch die bestehenden Probleme beheben lassen, ist aber noch unklar.

Travemünde: Ferienwohnungen konzentrieren

Travemünde liegt an der Ostsee. Das Angebot an Beherbergungsunterkünften für Touristen hat dort in den letzten Jahren durch zahlreiche Großprojekte stark zugenommen, schreibt etwa das Hamburger Abendblatt. Mit einem Konzept will die Stadtverwaltung nun einen Wildwuchs verhindern. Ziel solle dabei, so das Abendblatt, insbesondere die Begrenzung der Umwandlung von Wohnraum in Ferienwohnungen sein. Darüber hinaus soll auch die Umwandlung von Wohnungen für das Dauerwohnen durch Bewohner mit Erstwohnsitz in Zweitwohnungen begrenzt werden. Wie in vielen touristisch geprägten Gemeinden werden bisher zahlreiche Ferienwohnungen in privaten Wohnhäusern angeboten, die fast ausschließlich durch die Umnutzung von vorherigen (Dauer-)Wohnungen entstanden sind - so geht Wohnraum für Einheimische verloren.

Badegäste genießen einen Hochsommertag am Strand von Travemünde. Foto: Scholz/dpa
Badegäste genießen einen Hochsommertag am Strand von Travemünde. Foto: Scholz/dpa

In Travemünde will man daher eingrenzen, wo Ferienwohnungen ent- und bestehen dürfen. So sollen die Ferienwohnungen konzentriert bleiben und sich nicht über den ganzen Ort erstrecken. Auch bereits bestehende Ferienwohnungen werden in Travemünde derzeit überprüft, Bestandsschutz haben sie nicht.

Die Stadt ändert zur Umsetzung eine Fremdenverkehrssatzung und alte Bebauungspläne. Neue Bebauungspläne sollen entsprechend unter anderen Kriterien aufgestellt werden.

Lübeck: Durchgreifen in der Altstadt

In der Hansestadt Lübeck hat man zu härteren Mitteln gegriffen. Jahrelang sorgten als Ferienhäuser vermietete „Ganghäuser“ in der Altstadt für Streit zwischen der Stadt und den Eigentümern. Die Stadt hatte die eigentlich unzulässige Vermietung an Touristen jahrelang geduldet. Die im Durchschnitt 30 bis 40 Quadratmeter großen sogenannten Gangbuden sind bei Touristen als Ferienunterkünfte sehr beliebt, schreibt die Deutsche Presseagentur.

Eine Bank steht vor einem historischen Altbau in der Lübecker Innenstadt. Der Streit um die Vermietung kleiner Ganghäuser in der Altstadt an Feriengäste beschäftigt noch immer die Verwaltung. Foto: Scholz/dpa
Eine Bank steht vor einem historischen Altbau in der Lübecker Innenstadt. Der Streit um die Vermietung kleiner Ganghäuser in der Altstadt an Feriengäste beschäftigt noch immer die Verwaltung. Foto: Scholz/dpa

Um die Ferienvermietung angesichts der auch in Lübeck herrschenden Wohnraumknappheit einzudämmen, hatte die Stadtverwaltung den Hausbesitzern ab dem 1. Oktober 2019 die Vermietung ihrer Häuser an Touristen verboten. In anderen Gebieten sind Ferienwohnungen zwar weiter erlaubt, trotzdem sorgte die Neuregelung für jede Menge Kritik. Viele Vermieter versuchen nun, gerichtlich gegen das Verbot vorzugehen.

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