Prozess in Aurich  Kiloweise Marihuana geschmuggelt – Haftstrafen für Kuriere

Christiane Norda
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Von Christiane Norda
| 08.12.2023 13:15 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Ein Richterhammer liegt auf einem Tisch. Vor dem Landgericht in Aurich ist das Urteil gegen zwei Drogenkuriere gefallen. Foto: DPA
Ein Richterhammer liegt auf einem Tisch. Vor dem Landgericht in Aurich ist das Urteil gegen zwei Drogenkuriere gefallen. Foto: DPA
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Zwei Niederländer hatten kiloweise Marihuana über die Grenze nach Emden geschmuggelt – jetzt bekamen sie vom Landgericht Aurich die Quittung dafür.

Aurich - Weil sie kiloweise Marihuana aus den Niederlanden nach Deutschland gebracht hatten, hat das Landgericht Aurich am Freitag zwei Niederländer wegen Einfuhr von Drogen und Beihilfe zum Drogenhandel in nicht geringer Menge zu Haftstrafen verurteilt. Ein 41-Jähriger kam mit einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten davon. Sein Lohn für die Fahrten von 100 Euro wird eingezogen. Zudem muss er 2000 Euro an die Staatskasse zahlen. Sein 61-jähriger Schwiegervater muss für dreieinhalb Jahre ins Gefängnis. Die Männer waren im Zuge von umfangreichen Ermittlungen im Drogenmilieu ins Visier der Fahnder geraten und über einen längeren Zeitraum observiert worden. Seit Mai 2021 saßen sie in Haft. Diese Zeit wird auf die Strafen angerechnet.

Wie berichtet, hatte sich der Senior bereit erklärt, die illegale Fracht für Emder Zwischenhändler aus den Niederlanden abzuholen. Termin und Route waren ihm kurzfristig mitgeteilt worden, pro Fahrt hatte man ihm 800 Euro versprochen, die er aber nicht erhalten hatte. Der Angeklagte hatte seinen Schwiegersohn gebeten, ihn zu begleiten. Er sollte vorausfahren und nach Polizei und Zoll Ausschau halten. Der 61-Jährige hatte ihm dafür 50 Euro pro Fahrt aus eigener Tasche gezahlt. Weil er nach der zweiten Fahrt Arbeit gefunden hatte, hatte sich der 41-Jährige von den Drogengeschäften distanziert.

Das hatten Anklage und Verteidigung gefordert

Nachdem sich das Gericht in einem Deal mit Staatsanwaltschaft und Verteidigung auf das Strafmaß geeinigt hatte, hatten die Angeklagten die Vorwürfe der Anklage eingeräumt. Der Senior gab an, er habe zweimal drei und einmal ein Kilogramm Marihuana zu grenznahen Parkplätzen zunächst auf deutscher, später auf niederländischer Seite transportiert. Sieben weitere Fahrten habe er nicht selbst unternommen, sondern nur sein Auto dafür zur Verfügung gestellt.

Mit ihrem Urteil blieb die Kammer nur wenig unter dem Antrag des Staatsanwaltes. Zwar sei es bemerkenswert, dass der 61-Jährige trotz fortgeschrittenen Alters sich bisher nichts hat zuschulden kommen lassen, dennoch hatte er eine drei Monate höhere Haftstrafe für den 61-Jährigen beantragt. Auch für den 41-Jährigen hielt er die Obergrenze des im Deal verabredeten Strafmaßes von zwei Jahren für angemessen.

Der Verteidiger des 61-Jährigen hingegen hob die uneingeschränkte Kooperationsbereitschaft seines Mandanten hervor. Auch sei dessen Alter und die Tatsache, dass er zu Hause seine hochbetagte Mutter zu pflegen habe, im Urteil zu berücksichtigen. Er hatte mit zwei Jahren und drei Monaten eine Strafe an der unteren Grenze der Verabredung gefordert. Die Verteidigerin des 41-Jährigen hatte eine anderthalbjährige Bewährungsstrafe für ihren Mandanten beantragt.

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