Escort-Dame vergewaltigt  Sechs Jahre Haft für Mann aus Varel

Franz-Josef Höffmann
|
Von Franz-Josef Höffmann
| 08.12.2023 15:06 Uhr | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Sechs Jahre Haft: Das steht einem Vareler für die Vergewaltigung einer Escort-Dame bevor. Symbolfoto: Kalaene/DPA
Sechs Jahre Haft: Das steht einem Vareler für die Vergewaltigung einer Escort-Dame bevor. Symbolfoto: Kalaene/DPA
Artikel teilen:

Die Vergewaltigung einer Escort-Service-Mitarbeiterin bringt einen 35-Jährigen aus Varel sechs Jahre hinter Gitter. Mit seiner Revision am Bundesgerichtshof ist der Mann gescheitert. Was war passiert?

Varel/Oldenburg / FJH - Weil er eine Dame vom Escort-Service vergewaltigt hat, muss ein 35 Jahre alter Mann aus Varel für sechs Jahre ins Gefängnis. Ein entsprechendes Urteil des Oldenburger Landgerichtes ist nun rechtskräftig geworden. Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Angeklagten gegen das Urteil als unbegründet verworfen. Das bestätigte am Freitag Richterin Dr. Melanie Wendt, stellvertretende Pressesprecherin des Oldenburger Landgerichtes.

Escort-Dame für Sex in die Wohnung bestellt

Der Vareler hatte sich eigentlich einen Freispruch vorgestellt. Doch daraus wurde nichts. Der Geschlechtsverkehr mit der Frau sei einvernehmlich gewesen, hatte er argumentiert. Doch die 4. Große Strafkammer des Oldenburger Landgerichtes unter Vorsitz von Richterin Judith Blohm hatte dem Angeklagten kein Wort geglaubt.

Der Vareler hatte die Dame im Internet kennen gelernt und sie am 1. Juli vorigen Jahres zu sich in seine Vareler Wohnung bestellt Abgemacht waren sexuelle Handlungen, die mit 200 Euro entlohnt werden sollten. Es sollte harmonisch sein.

Die Frau wurde mit einer Waffe bedroht

Doch die Blohm-Kammer musste etwas ganz anderes feststellen. Der Angeklagte hatte der Frau sofort eine Waffe an den Kopf gehalten, sie gefesselt und dann vergewaltigt. Danach hat er die Dame den Feststellungen zufolge unter Einsatz der Waffe in sein Auto genötigt und sie nach einer kurzen Fahrt aus dem Fahrzeug gedrängt, ohne die 200 Euro zu bezahlen.

Er werde sie „abknallen“, sollte sie von den Geschehnissen in der Wohnung erzählen, hatte der Angeklagte gedroht. Offenkundig hat der Vareler geglaubt, es mit einer Frau vom Escort-Service machen zu können.

Die Frau ließ sich nicht einschüchtern

Doch er sollte sich irren. Die Frau war sofort zur Polizei gegangen und hatte den Angeklagten angezeigt. Im Verfahren hatte die Frau alles absolut glaubhaft geschildert. Die Kammer schenkte ihr auch absoluten Glauben. Der Bundesgerichtshof hat nun die Feststellungen, Überzeugungen und die rechtliche Würdigung der Blohm-Kammer im vollen Umfang geteilt.

Ähnliche Artikel