Berlin  Kreuzberger Taubentöter: Warum in Berlin ungestraft Tiere verstümmelt werden

Daniel Benedict
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Von Daniel Benedict
| 10.12.2023 17:32 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 7 Minuten
Ein Taubentöter stellt den Stadtvögeln in Berlin Kreuzberg nach. Foto: Imago Images/Avalon.red
Ein Taubentöter stellt den Stadtvögeln in Berlin Kreuzberg nach. Foto: Imago Images/Avalon.red
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In Kreuzberg werden Stadttauben verstümmelt und getötet. Anwohner sind in Angst, die Landestierschutzbeauftragte fordert Konsequenzen. Aber die Staatsanwaltschaft sieht keinen Hinweis auf eine Straftat. Ein Ortsbesuch am Tatort von Berlins „gemeingefährlichem Taubentöter“.

Es sind schwer zu ertragende Bilder, die zurzeit unter Berlins Taubenfreunden kursieren: Lebende Vögel mit ausgerissenen Schwanzfedern, tote Tiere, denen die Beine abgetrennt wurden, abgetrennte Flügel auf dem Asphalt, zerrupfte Kadaver.

Die Fotos stammen von Tierschützern, die sich in Kreuzberg für die Stadttauben einsetzen. Für die Verstümmelungen soll ein Mann verantwortlich sein, den mehrere Zeugen beobachtet haben. Unter anderem in Kreuzberg treibt ein „gemeingefährlicher Taubentöter“ sein Unwesen. So nennt Berlins Landestierschutzbeauftragte Dr. Kathrin Herrmann ihn in einer Pressemitteilung. Die Staatsanwaltschaft hat bereits ermittelt – und mehrere Verfahren ergebnislos eingestellt. Ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz, teilt die Behörde uns mit, sei in diesem Fall nicht ersichtlich. Wie ist das möglich?

Ortsbesuch in Kreuzberg: Zwischen Görlitzer Bahnhof und Schlesischem Tor verkehrt die U1 als Hochbahn. Der Raum darunter ist ungenutzt und gehört den Stadttauben. Wenn Burak Tis mit seinem Vater auf den Ödstreifen tritt, flattern Dutzende Vögel aus allen Richtungen herab und machen sich über das Futter her, das die beiden hier Tag für Tag ausstreuen. „Tauben sind schlau“, sagt der 32-jährige Tis. „Die erkennen uns.“ Bei einer weiteren Fütterungsstelle, zu Hause bei ihm am Balkon, ließen die Vögel sich sogar berühren.

Hier am Görlitzer Bahnhof seien sie scheuer. Donnert ein Laster vorbei, rauschen die Vögel schnell bis unter die U-Bahn-Trasse hoch. Eine Schrecksekunde später lassen sie sich wieder hinabsinken und picken Mais, Hanf, Erbsen und all die andere Saaten auf, die sie in Berlin nur von den Tierschützern bekommen.

Wenn Burak Tis am Görlitzer Bahnhof fütter, kommen die Tauben in Dutzenden:

Rund 10.000 Tauben gibt es in der Hauptstadt, womöglich auch 20.000 – in jedem Fall sind es viel weniger, als die meisten wohl vermuten. Als Nachkommen verwilderter Haustauben sind sie auf die Fürsorge von Menschen angewiesen. Was der durchschnittliche Berliner ihnen an Brotkrumen, Döner und Reis übrig lässt, reicht allerdings kaum zum Sterben. Gesunde Tauben haben eine Lebenserwartung von über zehn Jahren; die mangelernährten Tiere in Städten kommen Schätzungen zufolge auf zwei bis drei Jahre. „Die Lage der Stadttauben ist nach wie vor katastrophal“, stellt die Tierschutzbeauftragte Herrmann fest.

In Kreuzberg hat die Lage sich noch verschlimmert. Seit Monaten sorgt hier ein mutmaßlicher Tierquäler für die grässlichen Bilder. Burak Tis hat ihn einmal auf frischer Tat ertappt. Am nahegelegenen Kottbusser Tor hatte Tis den etwa 30 Jahre alten Mann beim Füttern gesehen. Tis war überrascht. Eigentlich kennt er die Taubenfreunde, die an dem Standort füttern. Dies war ein neues Gesicht. „Erst habe ich mich gefreut: Da füttern also noch andere, gut so!“ Merkwürdig sei ihm aber vorgekommen, wie nahe der Mann den Tauben kam. „Und dann habe ich gesehen, wie er eine gegriffen hat.“

Tis und sein Vater halten den Mann fest; die Konfrontation filmen sie mit dem Handy. Der Mann spricht gebrochen Deutsch und scheint die Situation zunächst nicht zu verstehen. Die Taube trägt er bei sich. Sie steckt kopfüber in einer Tasche seines Parkas. Die Schwanzfedern scheinen ausgerissen zu sein. Selbst wenn das Tier noch einmal entwischen würde, könnte es nicht mehr davonfliegen. „Wir haben die Polizei gerufen, die auch richtig schnell kam“, erinnert sich Tis. Die Beamten hätten die Personalien des Mannes aufgenommen; Tis erstattete Anzeige wegen Tierquälerei.

In den Chat-Gruppen der Kreuzberger Taubenfreunde mehren sich vergleichbare Berichte. Auch andere Tierschützer beobachten den offenbar immer gleichen Mann mit Tauben und auch bei der Entnahme angebrüteter Eier. An mehreren Fütterungsorten liegen verstümmelte Vögel. Mehrfach erstatten die Kreuzberger Anzeige. Und werden von der Staatsanwaltschaft informiert, dass diese Ermittlungen gar nicht erst aufnimmt oder ergebnislos einstellt.

Dass der Taubentöter bislang ohne Strafe bleibt, liegt an seiner Begründung der Taten. Demnach gibt er an, die Tiere zum Verzehr zu schlachten. Angesichts der aufgefundenen Kadaver überrascht das. Keins der dokumentierten Tiere wurde gerupft und ausgenommen wie ein Suppenvogel. Stattdessen zeigen die Fotos der Tierschützer Vögel, denen nach der Tötung wenig oder gar kein Fleisch entnommen wurde.

Für die Staatsanwaltschaft macht der beabsichtigte Verzehr die Tötung Tauben rechtlich unangreifbar. Eine strafbare Handlung nach dem Tierschutzgesetz, schreibt uns die Behörde, setze „entweder eine Quälerei oder eine Tötung ‚ohne vernünftigen Grund‘“ voraus. Dies sei hier aber nicht gegeben, denn: „Die Tötung von Tieren – ausgenommen Primaten, Katzen und Hunden aufgrund des europäischen Fleischhygienerechts – zum Verzehr und zur Fleischgewinnung stelle unter Heranziehung des Gesamtbestandes der gesetzlichen und gesellschaftlich anerkannten Normen einen vernünftigen Tötungsgrund dar.“

Außerdem sei die Schlachtung laut Staatsanwaltschaft „mittels einer gezielten Messerbewegung erfolgt, durch welche der Kopf der Taube abgetrennt wurde“, heißt es. „Dass das Tier hierdurch erhebliche Schmerzen oder Leiden im Sinne des § 17 Nr. 2b Tierschutzgesetzes erlitt, ist nicht ersichtlich.“ Auch Jagdwilderei liege nicht vor. Als verwilderte Haustiere unterliegen Stadttauben nicht dem Jagdrecht.

Die Landestierschutzbeauftragte versteht diese Argumentation nicht. Das Tierschutzgesetz rechtfertige auch eine Tötung zum Verzehr „nur unter ganz spezifischen Umständen, die die Staatsanwaltschaft bei ihrer Prüfung übergangen hat“, teilt Kathrin Herrmann uns mit. „Im vorliegenden Fall hat der Beschuldigte nach unseren Informationen die Tauben ohne vorherige Betäubung getötet und verfügt nicht über die erforderliche Sachkunde“, sagt sie. Und damit sei die Tötung strafbar. Denn für eine an sich zulässige Tötung besteht auch dann kein „vernünftiger Grund“ nach § 17 Nr. 1 Tierschutzgesetz, wenn sie auf unzulässige Art und Weise erfolgt.

Dasselbe gelte schon für die Behandlung der Tiere vor ihrer Schlachtung. Demnach mache der Mann die Tauben „offenbar fluchtunfähig, indem er ihnen Federn ausrupft oder die Beine abschneidet“, so Herrmann. Diese „Zufügung erheblicher und lang anhaltender Schmerzen“ sei schon für sich genommen eine Straftat. Auch Taubeneier kurz vor dem Ausschlüpfen habe er aus Nestern entfernt – zu einem Zeitpunkt, an dem die Embryonen längst Schmerzen empfinden.

Anfang November macht Herrmann den Vorgang öffentlich. Zu diesem Zeitpunkt waren der Staatsanwaltschaft zufolge zwei Verfahren eingestellt worden. Eines davon wurde nach einer Beschwerde wieder aufgenommen und weiterverfolgt – wegen einer „etwaigen Ordnungswidrigkeit“. Fünf weitere Vorfälle wurden von der Polizei an die Staatsanwaltschaft abgegeben und zu einem Verfahren zusammengeführt.

Die Kreuzberger machen sich nicht nur um das Wohlergehen der Tiere Gedanken. „Bürgerinnen und Bürger berichten uns von verstörenden Szenen, in denen ein Mann mit geköpften Tauben hantiert und, wenn er darauf angesprochen wird, mit einem Messer droht“, teilt Herrmann mit. „Der Anblick der Tierquälereien und liegen gelassener Kadaver sind als Störung der öffentlichen Ordnung nicht länger hinzunehmen.“

Auch Burak Tis will bei seiner Begegnung mit dem Mann nicht nur ein Obst- oder Brotmesser gesehen haben, sondern auch eine Spritze. Und dass der die Tauben nur für den Verzehr tötet, bezweifelt er. Das eigentliche Motiv, befürchten die Tierschützer, könne die Lust am Quälen selbst sein. Tis ist ein großer, gewichtiger Kerl, der einem Konflikt nicht aus dem Weg geht. Wenn Halbstarke zum Spaß die Tauben aufscheuchen, unterbricht er sofort unser Interview und ruft sie zur Ordnung. Dem zierlichen Mann, der den Vögeln nachstellt, ist er physisch weit überlegen. Doch selbst er hat beim Taubentöter ein mehr als mulmiges Gefühl: „Viele, die später Menschen verletzen, haben als Tierquäler angefangen”, sagt Tis.

Kathrin Hermann fordert nun, dass die Staatsanwaltschaft ein Strafverfahren eröffnet und das Veterinäramt dem Beschuldigten Zwangsgelder oder sogar Zwangshaft androht, sollte er weiter Tiere verletzten. Angesichts der verstörenden Beschreibungen reiche das aber womöglich nicht aus. „Über tierschutzrechtliche Fragen hinaus“, so Herrmann gegenüber unserer Redaktion, „wäre zu erwägen, ob es sich um einen Fall für den sozialpsychiatrischen Dienst handelt.“

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