Kolumne „Artikel 1, GG“  Chance ist nicht gleich Chance

Canan Topçu
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Eine Kolumne von Canan Topçu
| 13.12.2023 09:11 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Canan Topcu
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Im Alltag sollen alle Menschen dieselben Chancen haben. Das findet auch unsere Kolumnistin richtig. Wenn aber alle Menschen genau gleich behandelt werden, gibt es für manche dadurch Nachteile.

Wissen Sie, worin der Unterschied zwischen Chancengleichheit und Chancengerechtigkeit besteht?

Es ist so: Meistens machen sich Menschen keine Gedanken über diese Frage. Und dies, weil es sich um ein Thema handelt, von dem sie meinen, dass es mit ihnen nichts zu tun hat. Ich schreibe seit vielen Jahren über den Unterschied und seit drei Monaten bin ich auch praktisch damit befasst. Weil ich nämlich eine aus Ghana stammende Studentin habe, die aufgrund einer zum dritten Mal nicht bestandenen Prüfung von der Hochschule exmatrikuliert wurde.

Zur Person

Canan Topçu (58) ist als Tochter türkischer Arbeitsmigranten in Hannover aufgewachsen. Nach der Ausbildung bei der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung wechselte die Journalistin zur Frankfurter Rundschau. Seit 2012 ist die Hanauerin freiberuflich als Autorin sowie als Referentin und Dozentin tätig.

Diese Studentin liegt mir sehr am Herzen, ich weiß, dass sie unter schwierigsten Bedingungen studiert hat. Sie kam vor fünf Jahren alleine hierher – in ein Land, in dem nicht nur eine andere Sprache gesprochen wird, sondern auch ganz andere Codes und Regeln herrschen. Sie ist eine schamhafte junge Frau, die großen Respekt von Autoritäten hat und sich daher vieles nicht traut zu sagen und zu machen oder nicht zu machen. So hätte sie eigentlich an der Prüfung, die sie zum dritten Mal antrat, gar nicht teilnehmen sollen, weil sie psychisch und physisch ziemlich krank war. Erklären sie das aber mal deutschen Professoren und Justiziaren. Seit Monaten klopfe ich an alle möglichen Türen an der Hochschule, um herauszufinden, ob und welche Möglichkeiten es gibt, damit meine Studentin zu der Prüfung, von der alles abhängt, noch einmal antreten kann. Was ich zu hören bekomme: Regeln sind Regeln, sie sind einzuhalten! Basta!

Ich weiß, dass Regeln sinnvoll sind, dass sie für ordnungsgemäße Abläufe sorgen. Es lässt mich aber verzweifeln, wenn so gar keine Ausnahme von den Regeln ermöglicht wird. Ein auf sich selbst gestelltes junges Mädchen aus Ghana mit einer herkunftsdeutschen Studentin aus einem akademischen Elternhaus gleichzusetzen, das ist Chancengleichheit. Der Studentin aus Ghana die Möglichkeit zu geben, die Prüfung noch einmal zu machen, damit sie ihr Studium beenden kann, das ist Chancengerechtigkeit.

Kontakt: kolumne@zgo.de

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