36-Jähriger steht in Aurich vor Gericht  Zweifache Vergewaltigung – Gutachterin glaubt Opfer

Bettina Keller
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Von Bettina Keller
| 12.12.2023 16:48 Uhr | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Im Prozess um eine zweifache Vergewaltigung hat nun am Landgericht Aurich eine Rechtspsychologin ausgesagt. Foto: Ortgies
Im Prozess um eine zweifache Vergewaltigung hat nun am Landgericht Aurich eine Rechtspsychologin ausgesagt. Foto: Ortgies
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Die Rechtspsychologin hält im Prozess um eine zweifache Vergewaltigung die Aussage des Opfers für erlebnisbasiert und glaubwürdig. Die Ehefrau des Angeklagten hält im Prozess in Aurich dagegen.

Aurich - Bei der Fortsetzung des Prozesses um eine zweifache Vergewaltigung im Landkreis Leer am Auricher Landgericht stellte die Bremer Rechtspsychologin Mara Achenbach ihr Gutachten vor. Sie sollte überprüfen, ob die Aussage des mutmaßlichen Opfers erlebnisbasiert war.

Angeklagt ist ein ehemaliger Freund der Geschädigten im Alter von 36 Jahren. Er soll die Tat am 30. Mai 2021 in den frühen Morgenstunden beim Aufräumen nach einer durchfeierten Nacht an der Feuertonne begangen haben. Tatort war der Werkstatttrakt seines Hauses. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm bei den Vergewaltigungen der 39-Jährigen besonders erniedrigende Praktiken vor.

„Äußerst komplexe Handlungsschilderung“

Die Psychologin hatte Mitte Februar zweimal stundenlang mit der Geschädigten über die Tat vor zweieinhalb Jahren gesprochen. Anschließend überprüfte sie ihre Aussagen anhand der Bewertungskriterien der aussagepsychologischen Methodik.

„Es handelt sich um eine äußerst komplexe Handlungsschilderung“, lautete am Dienstag das Urteil der Gutachterin. Sie würdigte die logische Konsistenz, den Reichtum an Einzelheiten sowie die zahlreichen emotionalen Vorgänge während des Vorfalls, die das Opfer geschildert habe.

Gutachterin schließt Racheakt aus

Dass es am Rande des Kerngeschehens zu kleineren Abweichungen gekommen sei, erklärte Achenbach damit, dass „der Fokus der Zeugin auf der körperlichen Bedrängnis gelegen“ habe. Einen besonders hohen Hinweiswert auf eigenes Erleben schrieb sie den berichteten Komplikationen im Handlungsverlauf zu.

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Abschließend beurteilte Achenbach die Aussage als „ausreichend konstant, detailliert und stimmig“. Einen Racheakt, den der Angeklagte als Grund für die schweren Anschuldigungen vermutet hat, habe sich bei genauer Betrachtung nicht bestätigt. „Die Aussage kann in ihren Grundzügen als erlebnisbasiert erachtet werden“, schloss die Sachverständige.

Angeklagter konsumiert mehrere Drogen

Der Ammerländer Psychiater Dr. Stefan Reinhold diagnostizierte bei dem Angeklagten die Abhängigkeit von multiplen Substanzen, eine sogenannten Polytoxikomanie. „Das bedeutet, jemand konsumiert mehrere Suchtmittel“, führte er aus. Im Falle des 36-Jährigen handle es sich um Alkohol, Cannabis, Amphetamin und Metamphetamin. Er konsumiere seit seiner Jugend. Der gebürtige Dresdner habe das Amphetamin damals in Tschechien besorgt, wo es in Laboren hergestellt werde.

Der Angeklagte ist laut Reinhold erblich vorbelastet. Seine Mutter und seine Großmutter waren alkoholabhängig. Sein Onkel trank und konsumierte Kokain. Sein zwei Jahre jüngerer Bruder leidet unter einer schweren Alkohol- und Drogenabhängigkeit. Nach einer Entwöhnungstherapie 2013 war der Beschuldigte abstinent – bis sein Bruder 2019 zu Besuch kam.

Ehefrau der Angeklagten sagte aus

Reinhold zufolge leidet der Angeklagte „gegebenenfalls unter einer suchtbedingten Persönlichkeitsstörung“. Er habe eine wachsende Selbstbezogenheit und Merkmale dissozialen Handelns aufgewiesen.

Wegen einer räuberischen Erpressung sitzt der Angeklagte derzeit eine gut zweieinhalbjährige Haftstrafe in Meppen ab.

Als dritte Zeugin an diesem Prozesstag wurde die 41-jährige Ehefrau des Angeklagten vernommen. Sie bestätigte, dieser habe sich unter Drogeneinfluss vermehrt um seine eigenen Belange gekümmert und sie mit dem Haushalt sitzen gelassen. Ihre wortreichen Ausführungen über die Nacht an der Feuertonne wichen erheblich von den Angaben bisheriger Zeugen ab. Unter anderem betraf das ihre eigene Zu-Bett-Geh-Zeit, den allgemeinen Alkoholkonsum und das Verhalten der Geschädigten. Der Vorsitzende Richter Björn Raap hakte öfters nach, doch sie blieb sie bei ihrer Version der nächtlichen Geschehnisse.

„Das kann ich nicht glauben“

Die Zeugin erzählte, auf den Tatvorwurf ungläubig reagiert zu haben. „Ich weiß, dass mein Mann kein Unschuldsengel ist, aber das kann ich nicht glauben“, betonte sie. Sie habe ihn damals zur Rede gestellt. „Er war perplex, hat sich hingesetzt und einen Schnaps getrunken“, bekundete sie auf Nachfrage. Über die Anschuldigung zeigte sie sich wütend: „Diese Aussage hat unser ganzes Leben zerstört.“

Sie berichtete von einem Gespräch zwischen dem Angeklagten und der Geschädigten, einige Zeit vor der Anschuldigung, welches sie mitbekommen habe. Damals soll der Beschuldigte zu der 39-Jährigen gesagt haben, „wenn man mir was antun möchte, dann macht man so eine Aussage“.

Der Prozess wird am 21. Dezember um 9 Uhr in Saal 003 fortgesetzt. Möglicherweise fällt das Urteil.