Wegen Taten in Supermärkten  35-jähriger Rhauderfehner zu weiterer Haftstrafe verurteilt

Johann Vehndel
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Von Johann Vehndel
| 15.12.2023 10:46 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Der Angeklagte wollte im Dezember 2022 aus dem Combi-Markt in Ostrhauderfehn zwei Flaschen Wodka stehlen. Foto: Archiv
Der Angeklagte wollte im Dezember 2022 aus dem Combi-Markt in Ostrhauderfehn zwei Flaschen Wodka stehlen. Foto: Archiv
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Das Amtsgericht Leer hat einen 35 Jahre alten Rhauderfehner wegen zwei Vorfällen in Supermärkten zu zwei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Der Mann ist auf dem Fehn kein Unbekannter.

Rhauderfehn/Leer - Das Amtsgericht Leer hat am Dienstag, 12. Dezember 2023, einen 35 Jahre alten Rhauderfehner wegen räuberischer Erpressung, Körperverletzung und Verstoßes gegen das Waffengesetzes zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt. Der Angeklagte, der zurzeit in der Justizvollzugsanstalt in Meppen in Haft sitzt, ist erheblich vorbestraft.

Unter Einbeziehung dieser Vorstrafen seit dem Jahr 2013, meistens wegen Verkehrsdelikten unter Alkohol, wurde dieses Urteil gesprochen. Der 35-Jährige war unter anderem am 5. Februar 2022 mit seinem Auto mit mehr als 130 Stundenkilometern vor der Polizei geflüchtet. Auf dem Rhauderfehner Untenende rammte der mit 2,7 Promille schwer alkoholisierte Mann ein anderes Auto. Dieses stürzte samt Fahrer und Beifahrer in den Kanal.

Zwei Taten in Supermärkten

Aber nun zu den beiden Taten, für die er jetzt vor Gericht stand: Am 9. Dezember 2022 hatte er laut Staatsanwaltschaft im Combi-Supermarkt in Ostrhauderfehn zwei Flaschen Wodka in seinen Rucksack gesteckt und versucht, das Geschäft zu verlassen – ohne die Ware zu bezahlen. Dabei war er in das Visier eines Detektivs geraten und zum Diebstahl befragt worden. Als der Angeklagte daraufhin mit dem Diebesgut fliehen wollten, kam es zu einem Gerangel. Eine Person, die ihn stoppen wollte, wurde dabei verletzt. Dem 35-Jährigen gelang dabei die Flucht. Vor Gericht entschuldigte er sich jetzt für den Vorfall.

Bei der zweiten Tat ging es ebenfalls um einen Diebstahl, der sich am 17. Dezember 2022 beim Edeka-Center in Westrhauderfehn abspielte. Dieses Mal – so die Anklage – soll er sich Zigaretten in seine Jackentasche gesteckt haben. Allerdings auch hier lief er an der Kasse vorbei, ohne die Waren zu bezahlen. Das Personal stellte den Mann und drückte ihn zu Boden, da er sich wieder wehrte. Die herbeigerufene Polizei konnte ihn dann fixieren.

Therapie gegen Alkoholsucht

Ein Sachverständiger bescheinigte dem Angeklagten in dem jetzigen Prozess einen permanenten Alkoholkonsum in den vergangenen Jahren mit erheblicher Steigerung. Nach Rückkehr von seiner Arbeitsstelle habe er im Jahr 2022 zu Hause ein Chaos vorgefunden, weshalb der 35-jährige Rhauderfehner den Alkoholgenuss nochmals in Verbindung mit Drogen wie Cannabis gesteigert habe. Schließlich sei es ihm vor den Taten nur noch um die Suchtbefriedigung gegangen, so der Sachverständige. Obwohl seine Dialogfähigkeit durch Drogen eingeschränkt war, habe der Angeklagte durchaus ein Einsichtvermögen in Verbindung mit keiner erheblich verminderte Steuerungsfähigkeit gehabt. Er sei daher auch zur Tatzeit schuldfähig gewesen.

Neben der gegen ihn ausgesprochenen Haftstrafe muss er eine einjährige Therapie gegen seine Alkoholsucht ableisten. Eine Therapiewilligkeit läge bei dem Angeklagten vor. Nach der Verhandlung wurde der 35-Jährige wieder in die Justizvollzugsanstalt nach Meppen gebracht.

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