Ebay-Betrüger aus Saterland Vorbestrafter Saterländer muss nicht ins Gefängnis
Ein mehrfach vorbestrafter Ebay-Betrüger aus dem Saterland muss nicht für knapp drei Jahre ins Gefängnis. Darum verhängte das Amtsgericht Cloppenburg eine Bewährungsstrafe.
Saterland/Cloppenburg/Oldenburg - Das war knapp. Ein hochkarätiger Ebay-Betrüger (28) aus dem Saterland stand schon halb im Gefängnis. Doch es kam dann doch anders. Das Oldenburger Landgericht hat dem Angeklagten in einer Berufungsverhandlung doch noch einmal eine Bewährungsstrafe zugebilligt. Damit bleibt dem Saterländer eine lange Gefängnisstrafe erspart.
Der Mann ist 13-mal vorbestraft. Das letzte Mal war er im Jahr 2020 zu 20 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Nichts durfte mehr passieren, der Angeklagte stand nun unter Bewährung. Und was macht der Saterländer? Er setzt in der Bewährungszeit seine Ebay-Betrügereien fort, bietet Waren an, kassiert Vorkasse, liefert die Waren aber nicht aus. So hat er es den Feststellungen immer schon gemacht.
Als Bewährungsversager eingestuft
Wegen der neuen Taten in der Bewährungszeit hatte das Cloppenburger Amtsgericht den Angeklagten zu 14 Monaten Gefängnis verurteilt. Der Saterländer wurde als krasser Bewährungsversager eingestuft. Und wäre es bei diesem Urteil geblieben, wäre die frühere Bewährung bezüglich der 20 Monate Haft aus 2020 widerrufen worden. Dann hätte der Angeklagte für insgesamt knapp drei Jahre ins Gefängnis gemusst.
Gegen das letzte Cloppenburger Urteil (14 Monate Gefängnis) hatte der 28-Jährige über seinen Cloppenburger Verteidiger Reinhard Nollmann Berufung eingelegt. Die Sache war fast aussichtslos. Angesichts der zahlreichen Vorstrafen und des Umstands, dass der Angeklagte als krasser Bewährungsversager eingestuft worden war, war eine Abmilderung des letzten Cloppenburger Urteils nicht mehr zu erwarten gewesen.
Günstige Sozialprognose
Doch Anwalt Nollmann kam nicht mit leeren Händen. Er konnte nachweisen, dass sein Mandant allen Straftaten abgeschworen hatte. Ein fester Arbeitsplatz, eine neue Freundin, Vaterfreuden und der Wegzug aus dem Saterland wurden glaubhaft angeführt und belegt. Die Kammer unter Vorsitz von Richter Frederik Franz hatte sich noch bei der Polizei und der Staatsanwaltschaft informiert, ob noch irgendetwas gegen den Angeklagten vorliegt.
Doch da war nichts mehr. So stellte die Oldenburger Berufungskammer dem Angeklagten doch noch einmal eine günstige Sozialprognose. Die ist Vorbedingung für eine Bewährungsstrafe. Die Vollstreckung der vom Cloppenburger Amtsgericht verhängten Strafe von 14 Monaten Gefängnis wurde zur Bewährung ausgesetzt. Damit bleibt dem Saterländer auch der Widerruf der Bewährung bezüglich der 20 Monate Haft aus 2020 erspart.