Überfall in Warsingsfehn Tankstellenräuber zeigte bis zum Schluss keine Regung
Vor dem Landgericht Aurich ist ein 26-Jähriger zu einer mehr als sechsjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Er hatte einen alten Mann schwer verletzt.
Aurich - Der entscheidende Satz im Prozess um eine versuchte räuberische Erpressung an einer Tankstelle in Warsingsfehn fiel ganz am Ende: „Ich finde ja keinen Zugang zu ihm“, sagte Jens Holger Hartmann. Der Verteidiger hatte diese Aussage auf die sprachlichen Barrieren zwischen ihm und seinem Mandanten bezogen, einem Ivorer, der eben vor dem Landgericht Aurich zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten verurteilt worden war. Weil der Angeklagte an einer paranoiden Schizophrenie leidet, kann er nur eingeschränkt für seine Taten verantwortlich gemacht werden. Deshalb wurde die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Die 3. Große Strafkammer ahndete damit den Überfall des 26-Jährigen am 5. Juni 2023 auf eine Tankstelle. Dort wollte der Angeklagte so viel Geld erbeuten, dass er sich entweder ein Auto oder ein Motorrad hätte kaufen können, wie er am ersten Verhandlungstag sagte.
Kunden als Geisel genommen
Bei der Tat hatte der Mann kurzzeitig einen 73-jährigen Kunden als Geisel genommen und mit dem Messer schwer am rechten Oberschenkel verletzt. Der Rentner, der im Prozess als Nebenkläger auftrat, wurde fünf Wochen lang stationär behandelt. Noch heute spürt er Beeinträchtigungen, wie er als Zeuge aussagte. Gemeinsam mit seiner Frau und seiner Familie verfolgte er die Verhandlungen an den drei Prozesstagen. Über seine Rechtsanwältin, Sandra Baumann, hatte er eine Schmerzensgeldforderung von 20.000 Euro erhoben, die der Vorsitzende Richter Malte Sanders als angemessen bezeichnete.
Es gab während des gesamten Prozesses keine Anhaltspunkte dafür, dass sich der Angeklagte tatsächlich für die Schmerzen interessierte, die er dem 73-Jährigen zugefügt hatte. Er hat sich weder entschuldigt noch Reue bekundet. Im Übrigen habe er sich stets „komplett uneinsichtig“ gezeigt, wie es Staatsanwältin Budelmann bezeichnete. Er habe sogar andere für seine Taten verantwortlich gemacht. So soll er dem Kassierer eine Mitschuld gegeben haben, weil der ihm das geforderte Geld nicht sofort ausgehändigt hatte. Wäre das passiert, hätte er den Rentner nicht als Geisel nehmen und verletzen müssen.
Asylantrag wurde abgelehnt
Ein weiterer Aspekt: Laut Dr. Yvonne Perschke, die den Angeklagten als Psychiaterin begutachtet hat, könnte der Überfall sogar eine Art Racheakt des 26-Jährigen gewesen sein. Der habe sich wiederholt darüber beschwert, dass der Mineralölkonzern Aral seine Preise ständig anhebe und seine Kunden dadurch bestehle. Mit dem Überfall habe er unter Umständen zeigen wollen, dass er auch stehlen könne, so die Sachverständige. Während der Tat will der Angeklagte keine Stimmen gehört haben, was ansonsten häufig der Fall gewesen sein soll. Während der Befragung im Maßregelvollzugszentrum habe er über weite Strecken emotionslos, indifferent und unbeteiligt gewirkt, so die Gutachterin. Ihm fehle die Einsicht in seine Krankheit. Deshalb sei auch davon auszugehen, dass er die ihm verordneten Medikamente irgendwann eigenmächtig absetzen würde. In einer psychiatrischen Klinik sei er bereits von 2018 bis 2020 in Frankreich behandelt worden. Dort habe man seinen Asylantrag abgelehnt. Er sei dann 2021 nach Deutschland zurückgekehrt, wo er sich unmittelbar nach seiner Flucht vor sieben Jahren bereits schon mal kurzzeitig aufgehalten hatte.
Plötzlich sagte er nichts mehr
Laut Dr. Yvonne Perschke ist es charakteristisch für die Erkrankung des Angeklagten, dass er unter Mutismus leidet. Damit ist ein psychisch bedingtes zeitweiliges Verstummen gemeint. Das war bei dem 26-Jährigen nach der Festnahme auch beobachtet worden. Er hatte die Fragen der Polizisten nämlich nicht beantwortet. Ursache waren keine sprachlichen Probleme, sondern neurologisch bedingte Kommunikationsstörungen. Es ist nicht auszuschließen, dass die auch während des Prozesses aufgetreten sind. Dort gab es nämlich bereits am ersten Verhandlungstag Irritationen, weil der Angeklagte zunächst bekundet hatte, nicht aussagen zu wollen, seine Meinung aber eine Viertelstunde später änderte. Wenn er gefragt werde, wolle er reden, sagte er.
Letztlich führte die Beweisaufnahme zu einer sehr einheitlichen Einschätzung von Gericht, Staatsanwaltschaft und Nebenklage: Jeder sprach sich für eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten aus. Trotz seiner Erkrankung habe der Angeklagte planvoll gehandelt, er habe ein Messer besorgt; gewartet, bis nur noch wenige Kunden in der Tankstelle waren, und vorher das Terrain genau geprüft. „Das war alles schon sehr nah an jemandem dran, der genau weiß, was er tut“, lautete die Schlussfolgerung von Malte Sanders.