Ferienwohnungen im Fischerdorf Antrag für Zweckentfremdungssatzung in Greetsiel liegt auf dem Tisch
Um den Ferienwohnungen in Greetsiel Herr zu werden, hat die fbl nun einen Vorschlag eingebracht. Die Fraktion hofft so, die Zeit bis zur Änderung der Bebauungspläne überbrücken zu können.
Krummhörn - Die Krummhörner fbl hat den Antrag einer Zweckentfremdungssatzung für Greetsiel auf den Weg gebracht. „Wir sehen das Problem des immer weiter fortschreitenden Mangels an Wohnraum in Greetsiel durch Umwandlung von Wohnraum in Ferienwohnungen als so dringlich an, dass wir nicht warten können, bis die vielen einzelnen Bebauungspläne geändert werden können“, schreibt dazu Fraktionsvorsitzender Heiko Ringena.
Die Änderung aller Bebauungspläne in Greetsiel werde nämlich Jahre dauern. Eine Zweckentfremdungssatzung könne die nötige Zeit schaffen, „um diesmal gründlich zu arbeiten, damit uns Fehler wie in der Vergangenheit nicht wieder passieren“, heißt es weiter zur Begründung. Das Problem in Greetsiel sei inzwischen so gravierend, dass die fbl den Mehraufwand für die Verwaltung als gerechtfertigt ansieht.
Das steht in dem Antrag
In dem Antrag fordert die fbl, dass die Verwaltung prüfen möge, unter welchen Voraussetzungen und Bedingungen die Satzung zur Verhinderung der Zweckentfremdung von Wohnraum für die Krummhörn anwendbar wäre. Einen möglichen Satzungsentwurf hat die fbl ihrem Antrag beigefügt.
Darin heißt es unter anderem: „Die Zweckentfremdung von Wohnraum, also die Zuführung von Wohnraum zu anderen Zwecken als dem Wohnen, bedarf einer Genehmigung der Gemeinde Krummhörn.“ Wohnraum gilt demnach als zweckentfremdet, wenn mehr als 50 Prozent der Wohnfläche für gewerbliche oder berufliche Zwecke verwendet, wenn er baulich derart verändert oder in einer Weise genutzt wird, dass er für Wohnzwecke nicht mehr geeignet ist, wenn er mehr als insgesamt acht Wochen im Kalenderjahr tage- oder wochenweise entgeltlich als Ferienwohnung vermietet oder sonst entgeltlich für eine Fremdenbeherbergung verwendet wird, wenn er länger als sechs Monate ununterbrochen leer steht oder sogar beseitigt wird.
Rat tagt erst im März wieder
Ist Wohnraum ohne Genehmigung zweckentfremdet worden, so könnte die Gemeinde anordnen, dass die Zweckentfremdung beendet und der Wohnraum wiederhergestellt und Wohnzwecken zugeführt wird, heißt es weiter in dem Satzungsentwurf.
Die fbl hat den Antrag am Freitag, 22. Dezember, gestellt. Bis darüber entschieden werden kann, vergeht aber noch ein bisschen Zeit. Denn der Rat der Gemeinde Krummhörn kommt erst am 21. März 2024 wieder zusammen.
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