Mehr als acht Jahre Haft  Bad Zwischenahner hat eine 14-Jährige brutal vergewaltigt

Franz-J. Höffmann
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Von Franz-J. Höffmann
| 28.12.2023 16:11 Uhr | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Vor dem Landgericht in Oldenburg ist ein 43-Jähriger zu acht Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden. Auch weitere Angeklagte müssen ins Gefängnis. Foto: DPA
Vor dem Landgericht in Oldenburg ist ein 43-Jähriger zu acht Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden. Auch weitere Angeklagte müssen ins Gefängnis. Foto: DPA
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Der 43-jährige Schleuser hatte die Jugendliche unter Drogen gesetzt und sie gemeinsam mit Komplizen tagelang vergewaltigt. Das steckt hinter diesem traurigen Vorfall.

Bad Zwischenahn - Dieser Fall hat für große Empörung gesorgt: Ein 43 Jahre alter Syrer aus Bad Zwischenahn und zwei weitere Männer haben zahlreiche Ausländer illegal nach Deutschland geschleust. Darüber hinaus haben sie über mehrere Tage ein 14-jähriges Mädchen vergewaltigt. Jetzt gibt es ein rechtskräftiges Urteil.

Der Haupttäter muss für acht Jahre und drei Monate ins Gefängnis, die beiden Mitangeklagten haben Haftstrafen von drei Jahren und drei Monaten beziehungsweise sieben Monaten auf Bewährung erhalten. Ein entsprechendes Urteil der 4. Großen Strafkammer des Oldenburger Landgerichtes vom März dieses Jahres ist bestätigt worden. Der Bundesgerichtshof hat die Revision der Angeklagten gegen das Landgerichts-Urteil als unbegründet verworfen. Das bestätigte jetzt Richter Torben Tölle, Pressesprecher des Oldenburger Landgerichtes.

Geschleuste wie Vieh behandelt

In mindestens 20 Fällen hatten der 43-Jährige und seine Helfer Menschen aus Syrien und dem Irak über die deutsch-österreichische Grenze illegal in die Bundesrepublik Deutschland geschleust. Die Geschleusten waren nach Überzeugung des Gerichtes wie Vieh in Transporter gepfercht worden. Pro Person mussten die Geschleusten im Voraus 1000 Euro an die Buchhalter der Schleuserbande mit Sitz in der Türkei überweisen. Deutsche Ermittler konnten etliche Fahrten noch an der Grenze stoppen und die unwürdigen Transporte beenden.

Die Fahrten in den überfüllten Transportern waren den Feststellungen zufolge lebensbedrohlich gewesen: Es soll keine Nahrung oder Getränke gegeben haben. Viele der Geschleusten landeten in Bad Zwischenahn, wo sich nach Überzeugung des Gerichtes noch ein weiteres Drama abgespielt hat.

14-Jährige wurde zu einem Objekt degradiert

Das drehte sich um ein 14-jähriges Mädchen, das sich in einen 20-jährigen Syrer verliebt hatte. Doch der 20-Jährige verkaufte das Mädchen an den 43-jährigen Angeklagten. Die 14-Jährige wurde den Feststellungen zufolge in der Wohnung des 43-Jährigen in Bad Zwischenahn unter Drogen gesetzt und tagelang von mehreren Syrern vergewaltigt. „Armselig und beschämend“ hatte die Vorsitzende Richterin Judith Blohm in dem Verfahren das grauenvolle Geschehen genannt. Die 14-Jährige sei zu einem Objekt degradiert worden. Ihr „Freund“ hatte die 14-Jährige nach Bad Zwischenahn gefahren und dem 43-jährigen Angeklagten gegen Geld überlassen. Das Mädchen hatte große Angst gehabt, wurde immer wieder von verschiedenen Männern vergewaltigt. Die 14-Jährige rief in ihrer großen Not bei ihrem „Freund“ an. Sie habe Bauchschmerzen und müsste abgeholt werden. Der 20-Jährige holte sie aber nicht ab, beließ sie bei ihren Peinigern.

Das Mädchen wurde als klein und zierlich beschrieben und den Feststellungen zufolge tagelang brutalst vergewaltigt. Als sie das in den Akten gelesen habe, habe sie Tränen in den Augen gehabt, sagte Richterin Blohm in der Urteilsbegründung. Und dann der Wunsch vor allem des 43-jährigen Angeklagten, eine geringere Strafe zu bekommen. Das sei für das Gericht auf gar keinen Fall infrage gekommen. Diese Überzeugungen, Feststellungen und die rechtliche Würdigung der Blohm-Kammer teilte auch der Bundesgerichtshof in vollem Umfang, weshalb die Revisionen der Angeklagten verworfen worden sind.

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