Berlin Bürgergeld für Ukraine-Flüchtlinge: Wie viel der Staat (in etwa) zahlt
Geflüchtete aus der Ukraine haben Anspruch auf Bürgergeld und Grundsicherung. Die Regelung steht in der Kritik. Aber wie viel Geld ist seit Kriegsausbruch eigentlich geflossen? Die Bundesregierung nennt jetzt eine Summe.
Die gezahlten Sozialleistungen an Geflüchtete aus der Ukraine dürften sich nach einer Schätzung der Bundesregierung auf bislang fast neun Milliarden Euro belaufen. Das geht aus einer eine Antwort des Bundesinnenministeriums auf Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion hervor, die unserer Redaktion vorliegt.
Demnach wurden seit Juni 2022 bis Ende November 2023 insgesamt etwa 8,9 Milliarden Euro „zur Sicherung des Lebensunterhalts für die Geflüchteten verausgabt“, schreibt das Ministerium. In der Summe sind demnach Bürgergeld und Grundsicherung enthalten.
Seit Kriegsausbruch am 24. Februar 2022 sind mehr als eine Million Ukrainer aus ihrer Heimat nach Deutschland geflohen. Für sie gelten gesonderte Regeln: Sie müssen kein Asyl beantragen und dürfen sofort arbeiten. Außerdem sind sie für das Bürgergeld berechtigt, während Geflüchtete aus anderen Drittstaaten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz unterstützt werden. Sie erhalten in der Regel ein sogenanntes Taschengeld, das geringer als das Bürgergeld ausfällt.
Unter Verweis auf Zahlen der Bundesagentur für Arbeit bezogen im August 2023 etwa 703.000 Ukrainer die Transferleistung, darunter 440.000 Frauen. Hinzu kommen 82.030 Ukrainer mit Anspruch auf Grundsicherung im Alter. Wie viele davon zuvor als Kriegsflüchtlinge nach Deutschland gekommen waren, lässt sich nach Angaben der Bundesregierung nicht genau beziffern.
Der unmittelbare Anspruch auf Bürgergeld sorgt schon länger für Kritik. Die AfD fordert, die Praxis für ukrainische Kriegsflüchtlinge zu ändern. „Das alles öffnet dem Sozialtourismus nach Deutschland Tür und Tor und belastet den Haushalt mit Milliardenbeträgen“, teilte René Springer, sozialpolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion, mit. „Sämtliche Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine gehören ins Asylbewerberleistungssystem und nicht ins Bürgergeld.“
Widerspruch kommt aus der FDP. „Die Menschen von einer Sozialleistung in die andere zu schieben, geht am Ziel vorbei”, erklärte der Bundestagsabgeordnete Jens Teutrine auf Anfrage. Dies führe zu finanziellen Mehrbelastungen bei Ländern und Kommunen und verursache enorme Verwaltungsbelastungen, etwa bei Ausländerbehörden und Jobcentern. Dringender Handlungsbedarf sieht der Liberale woanders: „Wir müssen die Ukrainerinnen und Ukrainer, die hier sind, schnell raus aus den Sozialsystemen in den Arbeitsmarkt bringen.“
Gegen die Forderung der AfD argumentiert ebenfalls Martin Rosemann, arbeitsmarkt- und sozialpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion. Es sei weiterhin richtig, Geflüchtete aus der Ukraine nicht über das reguläre Asylverfahren aufzunehmen. Die Betroffenen könnten direkt ins Erwerbsleben einsteigen und die Ausländerbehörden würden bei der Bearbeitung von Asylanträgen entlastet. Die Versorgung der Geflüchteten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz würde an den Erwerbsanreizen jedoch kaum etwas ändern, sagte Rosemann unserer Redaktion.
Ähnlich wie die AfD, äußert sich die Union. Für Stephan Stracke (CSU) ist das Bürgergeld Schuld an der schlechten Erwerbsquote unter ukrainischen Geflüchteten hierzulande im EU-Vergleich. „Die Ampel muss handeln und dem Prinzip des Förderns und Forderns wieder mehr Geltung verschaffen“, sagte der arbeitsmarkt- und sozialpolitischen Sprecher der Bundestagsfraktion unserer Redaktion. Deshalb sollte es für neu ankommende ukrainische Kriegsflüchtlinge zunächst nur noch Asylbewerberleistungen statt Bürgergeld geben.