Prozess in Leer  24-Jähriger nach Angriffen auf Polizisten verurteilt

Johann Vehndel
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Von Johann Vehndel
| 10.01.2024 07:57 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Aus dem Gefängnis wurde der Angeklagte zum Prozess in Leer gebracht. Foto: Ortgies/Archiv
Aus dem Gefängnis wurde der Angeklagte zum Prozess in Leer gebracht. Foto: Ortgies/Archiv
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Der Mann aus Leer musste sich wegen des Widerstands gegen Vollzugsbeamte, Körperverletzung und Beleidigung verantworten. Außerdem soll er mit Drogen gehandelt haben.

Leer - Aus einer Justizvollzugsanstalt wurde ein 24-jähriger aus Leer kürzlich zu einem Gerichtstermin am Amtsgericht Leer gebracht. Die Staatsanwaltschaft Aurich hatte ihn wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln, Widerstand gegen Vollzugsbeamte, Körperverletzung und Beleidigung in vier Fällen in der Zeit von 2020 bis 2023 angeklagt.

Im Rahmen einer Hausdurchsuchung hatten Polizeibeamte im Oktober 2020 Heroin, Marihuana und Kokain bei dem Angeklagten festgestellt. Auch wurden Materialien zur Aufzucht sichergestellt. Eine geringe Menge Bargeld sollte aus dem Drogenhandel stammen. Anlass der Durchsuchung war die Zeugenaussage einer Frau, die von der Polizei mit Drogen angetroffen wurde und bei der Nachfrage zur Herkunft den Namen des Angeklagten nannte.

Polizisten getreten und beleidigt

Im Mai 2022 trat der Leeraner einen Polizeibeamten nach einer körperlichen Durchsuchung, als er für einen Transport zum Streifenwagen befördert wurde. Erneut mit Kokain angetroffen wurde der Angeklagte im August 2022 in der Fußgängerzone Leer. Erheblichen Widerstand gegen Polizeibeamte leistete der 24-Jährige im März 2023, als er aufgrund eines vorliegenden Haftbefehles von der Polizei festgenommen werden sollte. Bei seiner versuchten Flucht soll er einem Polizeibeamten „Ich hau dich weg“ gesagt haben. Bei der Festnahme schlug und trat der Angeklagte um sich und verletzte einen Beamten an der Nase. Die Beamten wurden mit Schimpfwörtern wie „Blödmänner“ und „Wichser“, eine Beamtin mit „Hure“ beleidigt.

In seinen Äußerungen stritt der Angeklagte einige Anklagepunkte ab, unter anderem das Handeltreiben mit Betäubungsmitteln. Eine Zeugin, die aus einer JVA vorgeführt wurde, gab gegenüber dem Gericht lediglich an, dass sie von dem Leeraner „etwas“ erhalten hätte, dabei sei dieser allerdings nur sogenannter Läufer (Bote, Überbringer) gewesen. Weiterhin fühlte sich der Angeklagte zu Unrecht an einem Tag dreimal von der Polizei kontrolliert. Richter Grunwald wies darauf hin, dass, wenn man der Drogen-Szene angehört, mit wiederkehrenden Kontrollen zu rechnen habe.

Angeklagter wollte nicht mit Gutachter reden

Die vorgeladenen Polizeibeamten bestätigten in ihren Aussagen die Übergriffe und Beleidigungen des Leeraners sowie ihre Feststellungen im Rahmen der Durchsuchungsmaßnahmen. Zur Schuldfähigkeit des Angeklagten konnte ein Gutachter wenig Angaben machen. In einem persönlichen Gespräch mit dem Arzt Ende 2023 hatte der Leeraner seine Mitarbeit bereits nach 20 Minuten verweigert. Der Arzt beschrieb den Unwillen des Angeklagten, etwas zu besprechen. Der Richter verlas 18 Eintragungen seit 2016 gegen den 24-Jährigen, die in erster Linie Drogen-Delikte beinhalteten, aber auch Betrug und eine Straftat nach dem Waffengesetz. Das Schöffengericht verurteilte den Leeraner schließlich zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren ohne Bewährung. Das Handeltreiben mit Betäubungsmitteln konnte dem Angeklagten im Rahmen der Beweisaufnahme nicht nachgewiesen werden. Hierzu erfolgte ein Freispruch.

Dagegen konnten andere Anklagepunkte als bestätigt angesehen werden. Trotz einer laufenden Bewährung ließ sich der Angeklagte nicht von weiteren Straftaten abhalten, so der verhandelnde Richter. Auch eine positive Sozialprognose konnte das Gericht bei dem Angeklagten nicht abgeben. Auf Antrag wurde dem verletzten Polizeibeamten ein Schmerzensgeld in Höhe von 500 Euro zugesprochen.

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