Räuber verurteilt Jugendliche überfallen Tankstelle in Aurich mit Messern
Nach einem bewaffneten Überfall auf eine Auricher Tankstelle wurden zwei Jugendliche zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Ihre Beute war jedoch gering.
Aurich - Ein 15-jähriger Auricher und ein 18-jähriger Obdachloser überfielen im August 2023 mit Messern bewaffnet eine Tankstelle an der Emder Straße in Aurich. Am Dienstag, 9. Januar 2024, wurden sie von der ersten Großen Jugendkammer des Auricher Landgerichts nach dem Jugendstrafrecht verurteilt.
Der Jüngere muss wegen besonders schweren Raubs für zwei Jahre und zehn Monate ins Jugendgefängnis. In das Urteil ist eine einjährige Vorverurteilung wegen räuberischer Erpressung eingeflossen. Im März vergangenen Jahres hatte er einen Passanten am Auricher Busbahnhof mit einem Springmesser um 20 Euro erpresst. Der Obdachlose wurde zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und vier Monaten verurteilt. Die Strafen entsprachen den Anträgen der Staatsanwaltschaft. Beide Angeklagte waren geständig und bereuten ihre Tat.
Kunden sollten sich auf den Boden legen
Bei dem Raubüberfall am 12. August gegen 21.15 Uhr bedrohte der 15-Jährige, mit einer Sturmhaube vermummt, die 28-jährige Kassiererin. Sie antwortete, sie könne die Kasse nicht öffnen, und rückte kein Geld heraus. Sein unmaskierter Kollege befahl inzwischen den Kunden, sich auf den Boden zu legen. Eine 19-Jährige hatte am ersten Prozesstag ausgesagt, sie habe den Überfall zunächst nicht ernstgenommen, weil der 18-Jährige ein Grinsen im Gesicht gehabt hätte. Die Beute der Täter war mager. Außer ein paar Zigarettenschachteln und zwei E-Zigaretten rafften die Täter vor ihrer Flucht nichts an sich.
Der 18-Jährige – er hatte ausgesagt, die Tat verübt zu haben, um es im Knast besser zu haben als auf der Straße – stellte sich 15 Minuten später der Polizei. Seine Obdachlosigkeit hatte er beim Erlangen der Volljährigkeit freiwillig gewählt; er hätte in der Einrichtung bleiben können, in der er untergebracht war.
Täter sind seit Überfall in Untersuchungshaft
Der 15-Jährige ist Kokain- und Cannabiskonsument. Er wuchs in Pflegefamilien und beim Vater auf. Die Schule verließ er ohne Abschluss. Beide sitzen seit dem Überfall in Untersuchungshaft.
Zuletzt sah es so aus, als bereue der 18-Jährige seine Idee, im Knast unterzukommen. Wegen Alkohol, Drogenkonsums und dem Zerschlagen von Möbeln musste er damals sein Elternhaus verlassen. Doch seine Eltern haben sich inzwischen bereit erklärt, ihn wieder aufzunehmen. Deshalb hielt sein Verteidiger Ralf Giese ein flammendes Plädoyer für dessen Rückkehr, begleitet von Maßnahmen wie eine Suchtprävention und Psychotherapie. Der Anwalt bezog sich auf die Empfehlungen des psychiatrischen Sachverständigen Dr. Egbert Held, der kurz zuvor noch sein Gutachten erstattet und die Angeklagten für voll schuldfähig erachtet hatte.
15-Jähriger lehnt Drogentherapie ab
Das Gericht sah diesen Vorschlag nicht als zielführend an, obwohl im Zentralregister des 18-Jährigen nur zwei Einstellungen stehen. „Wir sehen den Weg, den Sie gehen müssen, über eine Jugendstrafe ohne Bewährung“, erklärte der Vorsitzende Richter Bastian Witte in der Urteilsbegründung. Die JVA biete ihm Möglichkeiten. „Sie müssen beginnen mitzuarbeiten, so dass die Jugendstrafe zeitnah zur Bewährung ausgesetzt werden kann“, hielt er dem 18-Jährigen vor Augen. Dazu müsse er „etwas vor dem Bug haben“ – womit die erhebliche Freiheitsstrafe gemeint war – um die Zeit nicht einfach abzusitzen.
Arno Saathaoff, Verteidiger des 15-jährigen Angeklagten, forderte eine zweieinhalbjährige Jugendstrafe für seinen Mandanten. „Er möchte abschließen mit seiner kurzen, heftigen Karriere“, argumentierte er. Der Jugendliche wolle eine Ausbildung beginnen. Der 15-Jährige hatte sich gegen eine Drogentherapie im Maßregelvollzug ausgesprochen, weil er sie nicht für nötig erachtete. „Er sieht nicht, dass die Drogen sein Problem sind“, befand Witte und gab dem Jugendlichen mit: „Wenn das mit dem Drogenkonsum weitergeht, sind Sie schneller wieder hier als Sie gucken können.“
Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Die Angeklagten können in Revision gehen.
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