Hamburg  Bürgergeld-Erhöhung: Lohnt sich Arbeiten trotzdem noch?

Johannes Kleigrewe
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Von Johannes Kleigrewe
| 09.01.2024 21:38 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Bürgergeld und Mindestlohn steigen 2024 an. Wie wirkt sich das auf den Unterschied zwischen Bürgergeldempfänger und Arbeitnehmer aus? Foto: imago images/Future Image
Bürgergeld und Mindestlohn steigen 2024 an. Wie wirkt sich das auf den Unterschied zwischen Bürgergeldempfänger und Arbeitnehmer aus? Foto: imago images/Future Image
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Im Januar 2024 steigen die Sätze beim Bürgergeld. Immer wieder wird nun, auch von Politikern, suggeriert, dass es sich dadurch nicht mehr lohne, arbeiten zu gehen. Warum diese Behauptung nicht stimmt – und wo das eigentliche Problem liegt.

Zum Januar 2024 steigen die Sätze des Bürgergeldes um gut zwölf Prozent an. Alleinstehende erhalten dann beispielsweise 563 Euro statt wie bisher 502 Euro pro Monat. Erwachsene, die mit einem Partner zusammenleben, erhalten 506 statt 451 Euro. Gleichzeitig steigt der Mindestlohn von aktuell 12 Euro auf 12,41 Euro die Stunde.

Nun wird diskutiert, ob die Erhöhung des Bürgergeldes dafür sorgt, dass weniger Bürger arbeiten wollen. So kritisierte CDU-Chef Friedrich Merz etwa, dass das höhere Bürgergeld zu Problemen beim sogenannten Lohnabstandsgebot führen könne. Diesem Prinzip zufolge sollen Sozialhilfeleistungen nicht die Verdienstmöglichkeiten bei geringem Gehalt übersteigen, damit ein Anreiz besteht zu arbeiten. Aber sind diese Sorgen berechtigt? Hat ein Bürgergeldempfänger am Ende des Monats mehr Geld zur Verfügung als ein Arbeitnehmer, der Mindestlohn bekommt? Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Laut Daten der Bundesagentur für Arbeit gab es im November 2023 2,8 Millionen Bedarfsgemeinschaften (BG), in denen 5,7 Millionen Menschen leben. Eine Bedarfsgemeinschaft meint eine Konstellation von Personen, die zusammen wohnen und gemeinsam wirtschaften. In jeder BG lebt mindestens eine Person, die Anspruch auf Bürgergeld oder andere Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch hat.

Von den gut 5,7 Millionen Menschen beziehen etwa 5,5 Millionen Regelleistungen – knapp 4 Millionen von ihnen sind erwerbsfähig, 1,5 Millionen sind dies nicht. Zu den nicht erwerbsfähigen Beziehern von Bürgergeld können Kinder unter 15 Jahren oder Menschen zählen, die aufgrund von gesundheitlichen Einschränkungen nicht in der Lage sind, mindestens drei Stunden am Tag zu arbeiten.

In den Debatten über die Bürgergeld-Erhöhung wird oft über die Leistungen für Familien mit vielen Kindern gesprochen. Blickt man in die Statistik, sind diese die Ausnahme und nicht die Regel. Von den 2,8 Millionen Bedarfsgemeinschaften sind 55 Prozent Single-BGs und 19 Prozent Alleinerziehenden-BGs. Bedarfsgemeinschaften mit drei oder mehr Kindern gab es im August 2023 lediglich knapp 240.000.

Zu dieser Frage gibt es zwei Studien. Eine stammt vom Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI) der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung, die andere vom ifo-Institut aus München. Das WSI rechnete mehrere Beispiele für das ARD-Magazin Monitor aus, während das ifo-Institut von der „Zeit“ beauftragt wurde. Beide Institute kommen zum selben Ergebnis: Wer arbeitet, hat am Ende des Monats mehr Geld als jemand, der Bürgergeld bezieht.

Dabei ist es nicht so, dass Geringverdiener nur durch ihre Arbeit mehr Geld haben. Allerdings ist dieser Wert nicht die ganze Wahrheit. Denn im deutschen Sozialsystem ist eine Vielzahl an Unterstützungsleistungen für Menschen mit geringem Einkommen vorgesehen. Sie können beispielsweise Wohngeld oder Kinderzuschlag beantragen oder können auch Bürgergeld erhalten – natürlich nicht den vollen Betrag.

Rechnet man diese Sozialleistungen mit ein, haben Menschen, die zum Mindestlohn arbeiten, immer mehr Geld – sowohl wenn es um Singles, Alleinerziehende oder Familien geht.

Ein Single kommt dem WSI zufolge auf 966 Euro pro Monat. Darin ist das Bürgergeld enthalten sowie die Miet- und Heizkosten. Zur freien Verfügung bleiben die 563 Euro Bürgergeld, mit denen der Lebensunterhalt bestritten werden muss. Wer den Mindestlohn verdient, kommt netto auf 1498 Euro und hat damit 532 Euro mehr als der Arbeitslose.

Während die Sozialleistungen dafür sorgen, dass Geringverdiener mehr Einkommen zur Verfügung haben als arbeitslose Menschen, sorgen sie an anderer Stelle für Probleme. Zwei Studien im Auftrag des Finanz- und Arbeitsministeriums zeigten auf, dass die vielfältigen Unterstützungsleistungen so aufgebaut sind, dass sie Mehrarbeit unattraktiv machen.

Denn je mehr Geld jemand verdient, desto weniger Sozialleistungen bekommt die Person. Was zunächst logisch klingt, kann in der Praxis aber abschreckend wirken. Ein Beispiel aus der Studie des Arbeitsministeriums verdeutlicht dies: Eine Alleinerziehende mit zwei Kindern, die für 1000 Euro brutto im Monat arbeitet, kommt mit Bürgergeld und weiteren Sozialleistungen wie Kinderzuschlag und Wohngeld auf 2823 Euro im Monat. Arbeitet sie mehr und erhält 1500 Euro brutto, kommt sie auf 2907 Euro – nur 84 Euro mehr. Für die Menschen, die bereits arbeiten und überlegen, ihre Arbeitszeit zu erhöhen, könnte das eine Hürde sein

Experten sprechen sich daher dafür aus, die vielfältigen Sozialleistungen einerseits besser aufeinander abzustimmen. Eine weitere Idee ist, die Sozialleistungen weniger stark abzusenken, wenn jemand mehr Geld verdient. So hätte man bei mehr Arbeit auch mehr Geld am Ende des Monats.

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