Berufungsprozess in Aurich  43-Jähriger darf Sachen im Gefängnis packen und nach Hause gehen

Bettina Keller
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Von Bettina Keller
| 10.01.2024 12:23 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Die Berufung der Diebesbande vor dem Landgericht war teilweise erfolgreich. Archivfoto: Ortgies
Die Berufung der Diebesbande vor dem Landgericht war teilweise erfolgreich. Archivfoto: Ortgies
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Drei Männer hatten im Dezember 2022 und Januar 2023 teure Spirituosen in Wiesmoor, Aurich und Großefehn gestohlen. Die Urteile des Amtsgerichts Aurich wurden nun teilweise abgemildert.

Aurich - Drei legten Berufung ein, zwei waren damit erfolgreich: Drei Männer im Alter von 40, 41 und 43 Jahren haben im Dezember 2022 und Januar 2023 teure Spirituosen und Rasierklingen in Supermärkten in Wiesmoor, Aurich und Großefehn gestohlen, um sie weiterzuverkaufen. Ihre Beute bestand aus vornehmlich aus Champagner und Whiskey, aber auch aus Seife, Chips und Toilettenpapier. Der Gesamtwert des Diebesguts aus den vier angeklagten Taten belief sich auf 3260 Euro.

Das Auricher Amtsgericht hatte den 40- und den 43-jährigen Angeklagten im September wegen Bandendiebstahls zu zwei Jahren und drei Monaten Gefängnis verurteilt, den 41-Jährigen aufgrund seiner Vorstrafensituation zu zweieinhalb Jahren. Dagegen legten die Angeklagten Berufung ein mit dem Ziel von Bewährungsstrafen.

Georgier darf nach Hause fahren

Bei dem Prozess am Montag vor dem Auricher Landgericht war der 43-Jährige tatsächlich erfolgreich: Er konnte seine Sachen in der JVA packen und gehen. Die zweite Kleine Strafkammer wandelte seine Haftstrafe in eine Bewährungsstrafe um. Er darf sich jetzt drei Jahre lang nichts zuschulde kommen lassen. Daran wird er sich vermutlich halten: Der gelernte Schweißer hatte angegeben, so schnell wie möglich zu seiner Familie in Georgien zurückkehren zu wollen. Ursprünglich war ihm eine Stelle in Deutschland in Aussicht gestellt worden, was sich nicht bewahrheitet hatte. Ganz unbescholten war der Mann nicht, aber immerhin hatte er von allen Angeklagten den schlanksten Zentralregisterauszug. Dort waren vier Geldstrafen wegen Diebstahls aufgeführt.

Der Auszug des 40-Jährigen enthielt sechs, teils einschlägige Einträge. Er ist in Berlin mehrfach verurteilt worden. Der Georgier hatte über seinen Verteidiger ebenfalls angegeben, umgehend ausreisen und wieder zu seiner Frau und den Kindern zurückkehren zu wollen.

Kürzere Haft für 40-Jährigen

Die Kammer verminderte seine Freiheitsstrafe um drei Monate zu einer zweijährigen Haftstrafe. Grund war, dass die ersten beiden Taten nicht als Bandendiebstahl, sondern als gewerbsmäßige Diebstähle beurteilt wurden, was geringere Strafen nach sich zieht. Davon hatte auch der 43-Jährige profitiert. Für eine Bewährung reichte es bei dem 40-Jährigen nicht. „Wir haben lange über Sie diskutiert“, sagte die Vorsitzende Richterin Karsta Rickels-Havemann. Den Videoaufzeichnungen zufolge habe er die Diebstähle vor Ort koordiniert. „Wir haben nicht den Eindruck, dass Sie von der Untersuchungshaft beeindruckt sind oder das Verfahren ernst nehmen“, bemängelte sie weiter.

Bei dem dritten Angeklagten wurde die Berufung verworfen. Seine neun Einträge im Zentralregister lassen eine mildere Strafe nicht zu. „Sie sind in erheblichem Maße einschlägig vorbestraft“, begründete die Richterin. Der Litauer sei bereits zehn und 23 Monate in Haft gewesen, was nicht auf ihn gewirkt habe. Eine Bewährungsstrafe sei deshalb für ihn nicht vertretbar. Warum auch Toilettenpapier unter den gestohlenen Gegenständen waren, erklärte ein Zeuge. Der Detektiv kannte die Masche der Diebesbanden. „Es sind meistens drei bis vier Leute“, sagte er. Im vorliegenden Fall habe der Ältere den Kassierer mit Scheibenreinigungsmittel abgelenkt und in ein Gespräch verwickelt.

Diebesgut unter Toilettenpapier verborgen

Seine Komplizen hätten unterdessen den vollgepackten Einkaufswagen rausgeschoben. „Das Toilettenpapier wurde benutzt, um den Einkaufswagen abzudecken“, so der Zeuge. Einen zweiten Einkaufswagen mit Spirituosen hätten die Diebe bei den Zeitschriften stehen lassen. Deshalb habe man überhaupt erst die Videoaufzeichnungen durchgesehen.

Der Inhaber des Großefehntjer Einkaufsmarktes schilderte, wie er am 8. Januar morgens den Markt betreten und einen Korb mit Champagner und „anderen Waren oben drauf“ gefunden habe. Bei Überprüfung der Videos vom Vortag seien ihm drei Männer aufgefallen: „Einer hat die Waren zusammengesammelt, einer im Rucksack verstaut und einer hat nach Personal Ausschau gehalten.“ Sie hätten den Markt durch die Obstabteilung verlassen.

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