Fockbek, Eckernförde Strenge Feinstaubregeln ab 2025: Das müssen Besitzer alter Kaminöfen jetzt wissen
Wer einen alten Ofen in der Wohnung betreibt, muss jetzt handeln. Denn ab dem 1. Januar 2025 dürfen viele Modelle nicht mehr betrieben werden. Zwei Schornsteinfeger geben Tipps, worauf Ofen-Besitzer achten müssen.
Der Countdown läuft: Ab dem 1. Januar 2025 dürfen viele Kaminöfen nicht mehr betrieben werden. Der Grund sind strengere Feinstaubemissionsregeln. Diese besagen, dass Holz- und Kaminöfen, die zwischen dem 1. Januar 1995 und dem 21. März 2010 in Betrieb gegangen sind, nachgerüstet, stillgelegt oder ausgetauscht werden müssen. Das ist Teil der nächsten Stufe des Bundesimmissionsgesetzes, das mit dem Jahreswechsel 2023/2024 in Kraft getreten ist und strengere Grenzwerte beim Feinstaubausstoß setzt.
Besitzer älterer Kaminöfen haben bis zum 31. Dezember 2024 eine Übergangsfrist, in der sie ihre Feuerstellen mit Filtern nachrüsten können, damit sie die geforderten Werte nicht überschreiten. Eine andere Möglichkeit ist es, direkt einen neuen Ofen einzubauen.
Letzteres sei häufig die preiswertere Alternative, sagt Thorben Schneider, Schornsteinfegermeister aus Fockbek. Da die Filter zum Nachrüsten „relativ teuer“ seien, lohne sich Nachrüsten nur bei besonders wertvollen Feuerstellen. Für alle anderen seien neue Öfen auch deswegen sinnvoller, weil sie in Sachen Brennstoffverbrauch günstiger seien.
Wer sich entscheidet, einen neuen Kamin einbauen zu lassen, könnte je nach Modell schon in ein paar Wochen mit dem neuen Ofen heizen. Die Lieferzeiten unterscheiden sich laut Schneider stark: Einige seiner Kunden hätten ein paar Wochen gewartet, bei anderen betrage die Lieferzeit anderthalb Jahre. Viele Menschen in seinem Kehrbezirk hätten aber auch schon umgerüstet.
Das wiederum heißt: Wer Pech hat, hat bis zum 31. Dezember 2024 keinen neuen Kamin in seiner Wohnung. Der alte darf zwar an seinem Platz bleiben, bis ein neuer eingebaut wird, allerdings müssen die Eigentümer schriftlich bestätigen, dass sie den Ofen nicht mehr nutzen, sagt der Schornsteinfegermeister.
Zudem müssten die alten Modelle jedes Jahr kontrolliert werden – obwohl sie stillgelegt sind. Wer seinen Kamin trotz Verbot noch nutzt, fliegt spätestens dann auf: „In Feuerstellen, die nicht benutzt werden, bilden sich Spinnenweben“, weiß der Experte.
Menschen, die sich einen neuen Kaminofen kaufen wollen, sollten dies immer in Rücksprache mit ihrem zuständigen Bezirksschornsteinfeger machen, betont Thomas Suffke-Bramhoff, bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger für den Bezirk Borby in Eckernförde. „Wenn der Ofen zu groß ist, werden die Räume zu warm.“ Das wiederum führe dazu, dass die Wärme gedrosselt werden müsse. Dadurch entstehe Qualm, der sich als Ruß im Schornstein festsetze. Die Gefahr von Schornsteinbränden steige.
Um das zu verhindern, ist es laut Suffke-Bramhoff wichtig, vor dem Kauf eines neuen Ofens seinen Schornsteinfeger zu fragen, ob das Modell für den vorgesehenen Raum geeignet ist.
Auch Thomas Suffke-Bramhoff spricht von Wartezeiten von bis zu einem Jahr. Wer nicht auf ein bestimmtes Modell festgelegt ist, könne aber auch schon nach wenigen Wochen einen neuen Kaminofen einbauen lassen.
Mindestens zehn Tage vor dem Einbau muss das neue Modell allerdings beim zuständigen Schornsteinfeger angemeldet werden. „Wenn es brennt und der Ofen nicht angemeldet ist, könnte es versicherungstechnisch schwierig werden“, sagt Thomas Suffke-Bramhoff.
Viele seiner Kunden, die die neue Regel trifft, hätten bereits gehandelt. Schließlich seien die neuen Vorgaben schon seit einigen Jahren bekannt. „Jetzt läuft der Endspurt.“