Wegen 31 Straftaten vor Gericht 37-Jähriger aus Aurich geht in Drogentherapie statt ins Gefängnis
Beleidigung, Bedrohung und Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch und Diebstähle: Die Liste der Taten des 37-Jährigen ist lang und vielfältig.
Aurich - Die Augen des 37-jährigen Angeklagten weiteten sich ungläubig: Trotz einer Verurteilung wegen 31 Straften, darunter Raub, darf er die Justizvollzugsanstalt verlassen. Dort hat er die letzten Monate in Untersuchungshaft gesessen. Einrücken muss er erst, wenn für ihn ein Platz im Maßregelvollzug frei wird. Sollte er die Drogentherapie nicht durchhalten, hat er allerdings die Strafe im Gefängnis abzusitzen, die das Auricher Schöffengericht am Donnerstag gegen ihn verhängt hat – zwei Jahre, ein Monat und eine Woche.
Schillernd war die Latte der im Zeitraum zwischen 2020 und Mai 2023 begangenen Taten. Sie reichte von drei Ladendiebstählen – eine Sonnenbrille, eine Flasche Gin, 6 LED-Panels – über die Beleidigung von Polizeibeamten bis hin zu Hausfriedensbruch und mehrfachen Verstößen gegen das Gewaltschutzgesetz in Tateinheit mit Beleidigung, Bedrohung und Sachbeschädigung.
Bekannte verfolgt und bedroht
Opfer waren seine ehemaligen Vermieter, ein Nachbar und ein ehemaliger WG-Mitbewohner. Der Angeklagte verfolgte sie so beharrlich wie grundlos, lauerte ihnen in ihren Gärten auf, beschädigte ihre Autos und Wohnwagen, beleidigte sie und bedrohte sie mit dem Tode. Die Geschädigten lebten fast drei Jahre lang in Angst. Sie brachten dicke Ordner mit Schriftstücken zu der Verhandlung mit. „Ich habe gedacht, der ist ernst zu nehmen, der will dir wirklich ans Leder“, sagte der 62-Jährige, der im Haus gegenüber wohnte, und sich „massiv bedroht“ fühlte. Bei dem Angeklagten handelte es sich um den Mieter seines Bruders.
Der WG-Mitbewohner hatte auch in seinem neuen Domizil vor dem 37-Jährigen keine Ruhe. Er habe eine Angstneurose entwickelt, und Probleme gehabt, sein Grundstück zu betreten, sagte der Zeuge. Der Angeklagte habe manchmal hinter einem Baum gestanden, mal sogar eine Waffe gehabt. Er zog Konsequenzen: „Ich habe mir für 30 000 Euro Alarmanlagen und Kameras gekauft.“ Den Vermietern hatte der 37-Jährige vorgeworfen, sie hätten ihm seine Kaution vorenthalten. Jedoch waren die Zimmer nach seinem Auszug jeweils stark renovierungsbedürftig. Inzwischen, so versicherte der Angeklagte, sehe er das anders. Überhaupt machte er auf der Anklagebank einen reflektierten Eindruck.
Goldkette vom Handgelenk gerissen
Der Raub hat sich auf dem Parkplatz der Waldorfschule zugetragen. Der Angeklagte riss einer 65-jährigen Verwandten seiner Ex-Lebensgefährtin eine Goldkette vom Hals. „Es gab ein Gerangel und ich hatte Eier im Gesicht. Dann ist er mit der Kette weggerannt“, erzählte die Zeugin. Das wertvolle Erbstück ihrer Mutter habe sie jedoch wiederbekommen.
Hintergrund der Tat war nach Angaben des Angeklagten ein schwelender Familienstreit um seine beiden Töchter im Alter von acht und zwölf Jahren, die ihm die Kindsmutter seit drei Jahren entzogen hat, obwohl zwischen ihnen ein inniges Verhältnis bestand. „Der Raub war ein Wutausbruch“, unterstrich sein Verteidiger Lutz Winkler in seinem Plädoyer. Seinem Mandanten sei „übel mitgespielt worden“. Einen konkreten Strafantrag stellte er nicht. Mit Blick auf die Drogensucht des 37-Jährigen forderte er: „Ihm muss geholfen werden.“
Bisher als schuldunfähig eingestuft
Die Staatsanwältin sah eine Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren als angemessen an. Sie hielt dem Mann zugute, dass er geständig war, sich entschuldigt hat und teils unter Drogeneinfluss gehandelt hat. Hoher Sachschaden sei durch die Taten ebenfalls nicht entstanden. Gegen den Angeklagten sprachen aus ihrer Sicht die 23 Voreintragungen im Bundeszentralregister.
Der psychiatrische Sachverständige Professor Here Folkerts hatte bei dem Angeklagten anhand der Akten vergangener Psychiatrieaufenthalte eine schizophrene Psychose diagnostiziert. Zudem leide der Konsument von Alkohol, Cannabis, Kokain, Amphetamin und Beruhigungsmitteln an einer Polytoxikomanie, sagte er. Der Gutachter schätzte den 37-Jährigen als einsichtsfähig ein, schloss jedoch eine erheblich verminderte Steuerungsfähigkeit zu den jeweiligen Tatzeitpunkten nicht aus. Das Risiko für weitere Gewaltstraftaten sei mittelhoch. Er empfahl eine zweijährige Therapie im Maßregelvollzug. Den Angeklagten hielt der Sachverständige für schuldfähig – anders als ein weiterer Gutachter im Jahr 2017. Dessen Einschätzung hatte dazu geführt, dass bis 2022 gegen den Auricher 18 Strafverfahren wegen Schuldunfähigkeit eingestellt worden sind. „Ich kann keine Verknüpfung zwischen psychotischem Erleben und den Straftaten feststellen“, begründete Folkerts. Er sah den zu Aggression und Enthemmung führenden Drogenkonsum als ursächlich an.
Der Angeklagte selbst, ein gelernter Koch, hatte zu den Taten geäußert: „Ich muss sagen, dass ich das nur noch ein bisschen weiß. Es tut mir alles sehr, sehr leid und ich räume es ein. Ich war in einem Zustand, in dem ich heute zum Glück nicht mehr bin.“ Er habe ziemlich neben sich gestanden. Alkohol getrunken, Drogen genommen und seine Kinder nicht mehr sehen können. Das Gericht war letztlich überzeugt, dass der Angeklagte im Zustand verminderter Schuldfähigkeit gehandelt hat. Bei dem Raub ging es von einem minderschweren Fall aus, denn die Tat habe sich sehr vom klassischen Fall eines Raubes unterschieden. „Es war ein Raub mit einer anderen Zielrichtung“, stellte Richter Dr. Markus Gralla fest.