Stadt überarbeitet Richtlinie  Wie Emden Geschäften und Restaurants gezielter helfen will

Heiko Müller
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Von Heiko Müller
| 15.01.2024 18:57 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Die Stadt will den Einzelhandel und die Gastronomie in der Emder Innenstadt künftig gezielter mit Finanzhilfen unterstützen. Foto: H. Müller/Archiv
Die Stadt will den Einzelhandel und die Gastronomie in der Emder Innenstadt künftig gezielter mit Finanzhilfen unterstützen. Foto: H. Müller/Archiv
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Die Stadt Emden stellt ihre Finanzhilfen für kleine und mittlere Unternehmen auf neue Füße. Davon soll vor allem auch die Innenstadt profitieren.

Emden - Die Stadt will dem Einzelhandel in der Emder Innenstadt neue Impulse geben. Ihre Tochtergesellschaft für Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing (WfS) hat auf Wunsch des Aufsichtsrates dieser GmbH der Stadt für kleine und mittlere Unternehmen, kurz KMU genannt, überarbeitet. Künftig sollen mit diesem Instrument der EU Betriebe aus Einzelhandel und Gastronomie gezielter bezuschusst werden. Das teilte Oberbürgermeister Tim Kruithoff (parteilos) dieser Zeitung bei einem Ausblick auf das Jahr 2024 mit.

Laut Emdens oberster Wirtschaftsförderin Martje Merten liegt der Vorschlag für die Novelle der sogenannten KMU-Förderrichtlinie bereits auf dem Tisch. Er werde gegenwärtig juristisch geprüft und nun dem Aufsichtsrat sowie dem zuständigen Wirtschaftsausschuss des Stadtrates vorgestellt, teilte die WfS-Geschäftsführerin dieser Zeitung auf Nachfrage mit.

Auch Betriebe außerhalb des Zentrums profitieren

„Die Richtlinie soll zukünftig besser für Kleinunternehmen nutzbar sein sowie diversere Fördergegenstände abbilden können“, schreibt sie. Konkreter: Neu sei eine Unterstützung bei Mietkosten im ersten Jahr, um Existenzgründungen in der Innenstadt zu erleichtern und den Branchenmix zu festigen. Zudem sollen beispielsweise Gastronomiebetriebe bezuschusst werden, die ihre Außenbereiche umgestalten wollen.

„Wir sind sicher, dass wir mit der Novellierung der Richtlinie niederschwellige Förderungen ermöglichen können und die Richtlinie nicht nur als Mitnahmeförderung gesehen wird“, so Martje Merten. Zugleich betont sie, dass weiterhin auch kleine und mittlere Unternehmen außerhalb der Innenstadt weiterhin eine Anreizfinanzierung für die Umsetzung von Innovationen und für die Sicherung beziehungsweise die Schaffung von Arbeitsplätzen erhalten können.

Der Oberbürgermeister sieht Chancen

Der Oberbürgermeister sieht in der neuen Fassung der Richtlinie durchaus auch Chancen, ganz gezielt neue und kleinere Einzelhandelsbetriebe in der Innenstadt ansiedeln zu können. Die Voraussetzungen seien dafür gut, weil es im Zentrum mehr kleinere Ladenlokale und weniger Geschäfte mit großen Verkaufsflächen gebe. Dadurch verringere sich das Risiko für Existenzgründer, so Kruithoff. Gleichwohl werde es auch möglich sein, sogenannte Pop-up-Stores zu fördern, also Geschäfte, die nur vorübergehend und kurze Zeit existieren. „Alles ist möglich und denkbar“, so Kruithoff gegenüber dieser Zeitung.

Im Haushalt der Stadt stehen jährlich 100.000 Euro für die Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen gemäß der Richtlinie zur Verfügung. In den Jahren 2022 und 2023 sowie vor der Corona-Pandemie wurden diese Mittel laut Martje Merten voll ausgeschöpft. Während der Pandemie habe es allerdings Programme mit deutlich höheren Förderquoten gegeben. Deshalb sei in dieser Zeit nicht die komplette Summe von kleinen und mittleren Unternehmen abgerufen worden.

Finanzhilfen von der Stadt für kleine und mittlere Unternehmen gibt es bislang für sehr unterschiedliche Dinge. Das reicht von der Betriebseinrichtung bei Existenzgründungen bis zum Kauf von Produktionsanlagen. Gebunden ist die Förderung aber stets an die Schaffung beziehungsweise Sicherung von Dauerarbeitsplätzen. Die Höchstförderung war bislang auf 15.000 Euro begrenzt.

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