Osnabrück Anti-Höcke-Petition steuert auf zwei Millionen Unterschriften zu
Es habe „gegnerische Kräfte“ aus ganz Deutschland gebraucht, „um in der Stichwahl das Blatt nochmal zu wenden“, kommentierte Björn Höcke die AfD-Niederlage im Osten von Thüringen. Eine bundesweite Petition fordert den Entzug der Grundrechte für den Funktionär.
Vor dem Hintergrund der anhaltenden Proteste gegen Rechtsextremismus haben inzwischen rund 1,7 Millionen Menschen eine Petition unterzeichnet, die den Entzug von Grundrechten für den Thüringer AfD-Chef Björn Höcke fordert. Und täglich werden es mehr.
„Stoppen Sie den Faschisten Björn Höcke: Veranlassen Sie, dass die Bundesregierung beim Bundesverfassungsgericht einen Antrag auf Grundrechtsverwirkung nach Artikel 18 Grundgesetz stellt“, heißt es im Text der von der Internetplattform Campact initiierten Unterschriftensammlung. Demnach soll Höcke das aktive und passive Wahlrecht verlieren und vorerst keine öffentlichen Ämter mehr ausüben dürfen.
Björn Höcke hat in der Vergangenheit immer wieder durch drastische Aussagen von sich reden gemacht und gilt als wichtiges Gesicht der AfD nicht nur in Thüringen.
Der dortige Landesverband der Partei gilt Verfassungsschützern inzwischen als gesichert rechtsextrem und wird beobachtet. Er vertrete „seit Jahren Positionen, die sich gegen die Menschenwürde, gegen das Demokratie- und gegen das Rechtsstaatsprinzip richten“, heißt es im Bericht des Landesverfassungsschutzes. Eine Mäßgung sei nicht zu erkennen.
Im September wählen die Thüringer einen neuen Landtag. Die AfD könnte erstmals stärkste Kraft in einem deutschen Bundesland werden. Im ostthüringischen Saale-Orla-Kreis musste die Partei nun aber eine Niederlage im Kampf um einen Landratsposten hinnehmen.
Landesparteichef Björn Höcke darf aufgrund öffentlich getätigter Äußerungen als „Faschist“ bezeichnet werden, das hat das Verwaltungsgericht Meiningen bereits 2019 festgestellt. Sein Einfluss in der Bundespartei ist erheblich.
Doch ist Höcke damit auch eine Gefahr für die freiheitlich-demokratische Grundordnung, die Karlsruhe zur Voraussetzung für den Entzug von Grundrechten macht?
Einen entsprechenden Antrag können Bundestag, Bundesregierung oder eine Landesregierung beim Bundesverfassungsgericht (BVG) stellen, darauf zielt die Internet-Petition ab. Die Richter entscheiden über Ausmaß und Dauer der Verwirkung.
Grundlage ist das Grundgesetz. Als es geschaffen wurde, sollte die Bundesrepublik eine „wehrhafte Demokratie“ sein, also in der Lage, sich gegen Feinde der freiheitlichen Grundordnung zu schützen. Dafür beinhaltet das Grundgesetz verschiedene Maßnahmen. Neben der Möglichkeit, Vereins- oder Parteiverbote (Art. 9 Abs. 2 GG und Art. 21, Abs. 2 GG) auszusprechen, ist Artikel 18 des Grundgesetzes ein Mechanismus, um demokratiefeindliche Kräfte bekämpfen zu können.
Die Unionsfraktion sieht den Petitionsvorstoß skeptisch. „Ich halte ein Grundrechtsverwirkungsverfahren gegen Herrn Höcke nicht für sinnvoll. Ein solches Verfahren ist in der Geschichte des Grundgesetzes noch nie erfolgreich zum Abschluss geführt worden und würde schon allein deshalb wohl lange dauern“, sagte der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, Günter Krings, unserer Redaktion. Er betonte: „In der Zwischenzeit würde die AfD versuchen, daraus politischen Profit zu ziehen. Und selbst bei einem Erfolg ist nicht abzusehen, ob und wie es die AfD wirklich schwächen würde.“
Die Fraktion der Liberalen lehnte eine Stellungnahme zu dem Thema auch auf Nachfrage unserer Redaktion ab. Von SPD, Grünen gab es vorerst keine Antworten auf entsprechende Anfragen. Ein Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion ließ wissen: „Die undemokratische Forderung der Petition entbehrt jeder Grundlage“.
Die ehemalige BVG-Richterin und Verfassungsrechtlerin Gertrude Lübbe-Wolff, die die Debatte bereits im Herbst vergangenen Jahres mit angestoßen hat, sagte nun: „Einzelne Personen aus dem Spiel zu nehmen, indem ihnen in einem Verfahren der Grundrechtsverwirkung die Wählbarkeit entzogen und politische Betätigung untersagt wird, würde deutlicher machen als ein Parteiverbot, dass es wirklich um den Schutz der Verfassung geht und nicht darum, politische Konkurrenz grundsätzlich auszubooten“.
In der Geschichte der Bundesrepublik gab es bislang vier Versuche, Extremisten die Grundrechte zu entziehen; jedesmal hat das Bundesverfassungsgericht die Anträge wegen nicht länger gegebener Gefährlichkeit der betroffenen Personen abgewiesen. Die Entscheidungen hatten sich jedesmal über Jahre hingezogen. Ob die Karlsruher Beschlüsse aus der Vergangenheit auf den Fall Höcke übertragbar sind, bliebe zu prüfen.