Prozess in Oldenburg  18-Jährige vergewaltigt – falscher Polizist aus Leer muss ins Gefängnis

Franz-Josef Höffmann
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Von Franz-Josef Höffmann
| 16.01.2024 13:18 Uhr | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Das Oberlandesgericht in Oldenburg hat ein früheres Urteil bestätigt - und den 50-jährigen Angeklagten aus Leer für fast drei Jahre hinter Gittern geschickt. Archivfoto: Oberlandesgericht
Das Oberlandesgericht in Oldenburg hat ein früheres Urteil bestätigt - und den 50-jährigen Angeklagten aus Leer für fast drei Jahre hinter Gittern geschickt. Archivfoto: Oberlandesgericht
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Der 50-jährige Betrüger hatte sich als Polizist ausgegeben und eine junge Oldenburgerin vergewaltigt. Er gab vor, sie im Genitalbereich nach Drogen durchsuchen zu wollen.

Oldenburg/Leer - Er hatte sich als Polizist ausgegeben und in Oldenburg eine 18-Jährige im Genitalbereich nach Drogen durchsucht. Nun muss ein 50-Jähriger aus Leer wegen Vergewaltigung für zwei Jahre und acht Monate ins Gefängnis. Ein entsprechendes Urteil der 15. Kleinen Strafkammer des Oldenburger Landgerichtes unter dem früheren Vorsitz von Richter Rouben Riethmüller ist jetzt rechtskräftig geworden. Das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg hat die Revision des Angeklagten gegen das Urteil als unbegründet verworfen. Das bestätigte jtezt das Oldenburger Landgericht. Erstinstanzlich war der erheblich vorbestrafte Angeklagte vom Amtsgericht in Oldenburg noch zu drei Jahren und zwei Monaten Gefängnis verurteilt worden. Dagegen hatte er Berufung eingelegt.

Das Landgericht als Berufungsinstanz schwächte dann das Urteil ab, weil es zu Verfahrensverzögerungen gekommen war. Ein halbes Jahr weniger Strafe gab es dafür. Ansonsten blieb alles beim Alten. Doch das gefiel dem Angeklagten nicht: Er ging in die Revision, ohne Erfolg, wie sich jetzt zeigt.

Gruppe musste in seine Privatwohnung

Eigentlich ist der Angeklagte den Feststellungen zufolge als Betrüger unterwegs. Das sichere Auftreten kam ihm aber auch als falscher Polizist zugute. In Oldenburg gab er sich als Drogenfahnder aus. In mehreren Fällen hatte er Drogenkonsumenten einen gefälschten Dienstausweis gezeigt, um diese durchsuchen zu können. Krassester Fall der Anklage: In Oldenburg hatte der 50-Jährige eine kleine Gruppe angesprochen und dieser einen angeblichen Drogenkonsum und Drogenhandel angelastet. Zwecks Durchsuchung musste die Gruppe – zwei junge Männer und eine 18-Jährige – mit in eine Privatwohnung kommen.

Während die jungen Männer im Flur abgetastet wurden, musste die 18-Jährige dem Angeklagten ins Badezimmer folgen. Dort durchsuchte der Angeklagte die 18-Jährige im Genitalbereich nach Drogen. Das Landgericht hatte das als Vergewaltigung gewertet – und dieses wurde vom Oberlandesgericht bestätigt.

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