Ermittlungserfolg  Polizei fasst Diebe der Spendenbox aus Wolf-Ausstellung

Rebecca Kresse
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Von Rebecca Kresse
| 17.01.2024 17:01 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Im Marktpavillon ist übergangsweise die Klaus-Peter-Wolf-Ausstellung untergebracht. Foto: Rebecca Kresse
Im Marktpavillon ist übergangsweise die Klaus-Peter-Wolf-Ausstellung untergebracht. Foto: Rebecca Kresse
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Zweimal haben Täter versucht, das Geld, das eigentlich für das Hospiz in Hage gedacht ist, aus der Klaus-Peter-Wolf-Ausstellung zu stehlen. Einmal mit Erfolg. Nun hat die Polizei die Täter ermittelt.

Norden - Ermittlungserfolg für die Norder Polizei: Sie sind den mutmaßlichen Dieben der Spendenbox für das Norder Hospiz aus der Klaus-Peter-Wolf-Ausstellung auf die Spur gekommen. Das teilte die Polizei auf Nachfrage mit.

Demnach seien in beiden Fällen die Ermittlungen abgeschlossen. In beiden Fällen seien die Tatverdächtigen im Alter von 14 bis 17 Jahren. Die Akten zu den Fällen befinden sich laut Polizeipressestelle derzeit auf dem Weg zur Staatsanwaltschaft Aurich. Dort werde über das weitere Vorgehen entschieden.

Zwei Mal schlugen die Täter zu

Wie berichtet, war es am 4. Oktober und 1. November zu Vorfällen in der Ausstellung gekommen. Im Oktober gelang es den Tätern, die prall gefüllte Spendenbox mitzunehmen. Am 1. November widersetzte sich Günther Omozik dem erneuten Raubversuch – erlitt dabei selbst Verletzungen. Omozik führt normalerweise die Besucher durch die Ausstellung. Nach seinen Berichten hatte er die Täter im Anschluss mehrfach in Norden gesehen und offenbar auch angesprochen.

Klaus-Peter Wolf war damals mehr als empört. Zum einen über die Diebstähle selbst, aber auch über die Tatsache, dass die Polizei am Norder Marktplatz nicht härter durchgreife. Er fürchtete, dass der Marktplatz zu einem „rechtsfreien Raum“ werde und forderte eine Videoüberwachung für den Platz.

Bei einer Verurteilung wegen Diebstahls und versuchten räuberischen Diebstahls droht Erwachsenen eine Strafe von einem bis zu zehn Jahren. Da die mutmaßlichen Täter aber noch nicht volljährig sind, werden sie bei einer Anklage nach Jugendrecht verurteilt werden – das setzt weniger auf Strafe denn auf Erziehung.

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