Hamburg Abgelehnte Asylbewerber hinter Gittern: Reichen Plätze für die Abschiebehaft?
Abschiebungen „im großen Stil“ hatte Bundeskanzler Olaf Scholz gefordert. Jetzt hat der Bundestag Gesetze geändert. Werden nun die Plätze in Abschiebehaft-Einrichtungen wie in Hannover oder Glückstadt rar, wo Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg abgelehnte Asylbewerber unterbringen?
Die Regierung will mehr abgelehnte Asylbewerber abschieben. Der Bundestag hatte dafür vergangene Woche rechtliche Hürden teils deutlich gesenkt. Es wird leichter sein, Migranten vor einer Abschiebung einzusperren. Die norddeutschen Bundesländer gehen aber offenbar trotzdem nicht davon aus, dass sie zusätzliche Plätze in ihren Abschiebehaft-Einrichtungen benötigen.
Eine davon steht in Glückstadt in Schleswig-Holstein. Hinter dicken Mauern werden Menschen auf richterliche Anordnung hin untergebracht, um sicherzustellen, dass sie vor ihrer Abschiebung nicht untertauchen. Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein unterhalten die Haftanstalt gemeinsam, zusammen werden bis zu 60 Plätze vorgehalten.
Ein Sprecher des für Flüchtlingsfragen zuständigen Sozialministeriums in Kiel teilt mit, dass das Land „nach derzeitigem Stand” davon ausgehe, dass diese Kapazität ausreichend ist. Ähnlich die Rückmeldung aus Niedersachsen. Das Bundesland hat die Abschiebehaft in Hannover angesiedelt und hält 48 Plätze vor. Im Schnitt des vergangenen Jahres, heißt es aus dem Justizministerium, waren etwa 25 Prozent der Plätze auch tatsächlich belegt. „Es ist daher derzeit davon auszugehen, dass die Kapazitäten auch bei geänderter Rechtslage ausreichen werden“, so ein Sprecher des Ministeriums.
Auch die Einrichtung in Glückstadt ist derzeit nicht ansatzweise voll belegt. Nach Angaben der Kieler Landesregierung sitzen derzeit 19 Menschen in der Anstalt ein und warten auf ihre Abschiebung. Die länderübergreifende Einrichtung hatte im August 2021 den Betrieb aufgenommen. Seitdem waren 544 Personen inhaftiert. Das für den Betrieb der Anstalt zuständige Justizministerium in Kiel zählt „421 erfolgreiche Rückführungen”.
Am intensivsten nutzt Hamburg die Haftanstalt: Der Stadtstaat ließ in Glückstadt seit Eröffnung 280 Menschen einsperren, aus Schleswig-Holstein waren es 158 Insassen, aus Mecklenburg-Vorpommern 85.
Die Hauptherkunftsländer der Menschen waren Algerien, die Türkei und Albanien. Dabei ist nicht gesagt, dass dies automatisch Zielländer der Abschiebungen waren. Auch Rückführungen in andere europäische Länder sind nach dem sogenannten Dublin-Abkommen denkbar: Dies regelt, dass dasjenige EU-Land für einen Asylantrag zuständig ist, das der Migrant als erstes betreten hat. In solchen Fällen sprechen Behörden von einer Überstellungshaft.
Eine Inhaftierung in Glückstadt oder der Einrichtung in Hannover darf nur auf richterliche Anweisung hin erfolgen. Das sogenannte Rückführungsverbesserungsgesetz, das vergangene Woche von der Ampel-Koalition im Bundestag beschlossen wurde, soll es Migranten schwerer machen, sich ihrer Abschiebung zu entziehen. Bislang scheitert ein großer Teil der Rückführungen, weil die Betroffenen in ihrer Wohnung nicht anzutreffen sind.
Das Gesetz umfasst 40 Einzelmaßnahmen. Darunter fällt die Verlängerung des Aufenthaltsgewahrsams – etwa in Glückstadt – von bislang 10 auf bis zu 28 Tage. Zudem dürfen Behördenvertreter nun in Gemeinschaftsunterkünften auch andere Räume betreten als nur das Zimmer des Abzuschiebenden.
Auch die aktuell geltende einmonatige Ankündigungspflicht für Abschiebungen nach einer einjährigen Duldung fällt weg. Zudem gibt es neue Ausweisungsgründe wie das Begehen von antisemitischen Straftaten oder die Einreise mit gefälschten Papieren.
Der entsprechende Reformvorschlag war von Bundesinnenministerin Nancy Faeser erstellt worden, nachdem Bundeskanzler Olaf Scholz (beide SPD) im vergangenen Jahr Abschiebungen „im großen Stil” gefordert hatte.
Auf Nachfrage unserer Redaktion wollte das Bundesinnenministerium nun aber keine Einschätzung dazu abgeben, wie viele Personen künftig mehr in Gewahrsam genommen werden. Im Entwurf zum Gesetz war davon die Rede, dass möglicherweise 600 Migranten mehr pro Jahr angesichts der Reform abgeschoben werden könnten.