Mutmaßlicher Drogenverpacker vor Gericht  Wiesmoor Connection – Karl Lauterbach als Zeuge gefordert

Bettina Keller
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Von Bettina Keller
| 24.01.2024 15:37 Uhr | 1 Kommentar | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Ein mutmaßlicher Drogenverpacker muss sich vor dem Landgericht Aurich verantworten. Foto: Ortgies
Ein mutmaßlicher Drogenverpacker muss sich vor dem Landgericht Aurich verantworten. Foto: Ortgies
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Die Verteidigung im Auricher Drogenprozess überrascht: Ein Antrag zielt auf Bundesgesundheitsminister Lauterbach als Zeugen. Vor Gericht steht ein mutmaßlicher Drogenverpacker.

Aurich - Ein Beweisantrag, bei dem Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) als Zeuge gefordert wird – mit diesem Paukenschlag endete die Fortsetzung des Prozesses gegen einen mutmaßlichen Drogenverpacker in Wiesmoor vor dem Auricher Landgericht.

In dem Schriftsatz argumentierte sein Bremer Verteidiger Matthias B. Koch, die Bundesrepublik Deutschland habe die Legalisierung von Cannabis beschlossen. Strafen für Betäubungsmitteldelikte würden demgemäß in Zukunft radikal herabgesetzt, verwies er auf eine bevorstehende Gesetzesänderung. Eine Verurteilung nach dem alten Strafmaß wäre in den Augen des Anwalts eine Ungerechtigkeit.

Angeklagter soll in Wiesmoor Marihuana verpackt haben

Dem 24-jährigen Angeklagten wird zur Last gelegt, als Teil einer Bande beim Verpacken von Marihuana in einem alten Bauernhaus an der Hauptstraße in Wiesmoor beteiligt gewesen zu sein. Dort wurden im Mai 2022 bei einer Durchsuchung 45 Kilogramm der Droge gefunden, portioniert in Ein-Kilo-Säcken.

Die Ermittler stellten auf dem Verpackungsmaterial Fingerabdrücke des 24-Jährigen sicher, ebenso von zwei bereits verurteilten Männern. Der Prozess gehört zu dem Drogen-Komplex um die Hanfplantage in einem Wiesmoorer Ex-Autohaus. Zu verantworten hatten sich unter anderem der Wiesmoorer Unternehmer Christian Rademacher-Jelten und einer seiner Geschäftspartner. Beide wurden verurteilt, der Bundesgerichtshof prüft aktuell ihre Revision.

Angeklagter streitet Vorwürfe ab

Der Angeklagte bestreitet die vorgeworfene Verpackung des Marihuanas ebenso wie einen Aufenthalt in Wiesmoor. Seiner Einlassung zufolge ist er Cannabis-Konsument. Bei einer Verabredung in Delmenhorst im März 2021 soll ihm die Ware angeboten worden sein. Er will eine Tüte genommen, geöffnet und zurückgelegt haben – die Wiesmoorer Drogen entsprachen qualitativ nicht seinen Wünschen.

Dass der Angeklagte zumindest in Wilhelmshaven gewesen ist, belegte am Mittwoch, 24. Januar 2024, ein Foto auf dem Handy des Angeklagten. Oberstaatsanwalt Ommen war es bei der Durchsicht der vorhandenen Aufnahmen ins Auge gesprungen. Der Beschuldigte druckste herum, bis er schließlich erklärte, er habe dort einen Cousin besucht und sich ein Tattoo stechen lassen.

Standortdaten auf Handy gefunden

Kurz darauf, am 30. Januar 2022, sei er mit einem Fernbus von Bremen in seine albanische Heimat ausgereist. Ab 29. März bis Juni habe er sich in Schweden aufgehalten. Um die gesetzliche 90-Tage-Frist zur Wiedereinreise in den Schengen-Raum zu umgehen, besorgte er sich einen neuen Pass, wie er auf die bohrenden Nachfragen des Gerichts herausrückte. Standortdaten für die Bundesrepublik Deutschland im Tatzeitraum haben Ermittler auf dem Handy nicht gefunden – sie könnten nachträglich bereinigt oder blockiert worden sein.

Ommen sah die Anklage durch den Foto Fund bestätigt. Er legte dem 24-Jährigen ein Geständnis wegen Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge nahe und stellte ihm eine Gefängnisstrafe von drei Jahren in Aussicht. Zum Vergleich: Die verurteilten Hanf-Verpacker hatten abgestritten und Haftstrafen über jeweils drei Jahre und vier Monate erhalten.

„Ein Gesetzentwurf ist ohne Bedeutung“

Der Angeklagte blieb widerborstig. „Es soll keine geständige Einlassung abgegeben werden“, gab der zweite Verteidiger des Angeklagten, der Oldenburger Matthias Koch, nach einer Beratungspause bekannt. Er stellte einen weiteren Beweisantrag, dem das Gericht stattgab. Die beiden Schweden, bei denen sich der Angeklagte im Tatzeitraum aufgehalten haben will, sollen beim kommenden Termin als Zeugen vernommen werden.

Der Prozess wird am 7. Februar um 9 Uhr in Saal 003 fortgesetzt. Dann wird die Kammer ihren Beschluss verkünden, ob Lauterbach als Zeuge geladen werden soll. Oberstaatsanwalt Ommen hatte dem Antrag amüsiert gelauscht, um anschließend seine Ablehnung kundzutun. Die Begründung: „Ein Gesetzentwurf ist ohne Bedeutung. Das ist Zukunftsmusik. Die Justiz kennt diesen Entwurf. Wir haben uns an geltendes Recht zu halten.“

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